Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 |
| Langtitel: | Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mitteilung und Meldung von Treibstoffpreisen an die Preistransparenzdatenbank nach dem Preistransparenzgesetz (Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011) |
| Typ: | Verordnung |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Fundstelle: | BGBl. II Nr. 246/2011 |
| Datum der Verordnung: | 1. August 2011 |
| Inkrafttretensdatum: | 2. August 2011 |
| Letzte Änderung: | BGBl. II Nr. 48/2026 |
| Außerkrafttretensdatum: | 31. Dezember 2028 |
| Verordnungstext: | Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 i.d.g.F. im RIS |
| Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Mit der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 (vulgo Spritpreisverodnung) wird in Österreich die Bekanntgabe von Treibstoffpreisen reglementiert. Tankstellenbetreiber müssen die Preise für Dieselkraftstoff sowie Superbenzin (ROZ 95) auf elektronischem Weg an die Energie-Control Austria übermitteln. Preiserhöhungen an den Tankstellen dürfen der Verordnung zufolge nur einmal täglich, jeweils um 12 Uhr mittags, Preissenkungen jedoch jederzeit vorgenommen werden.
Im Zusammenhang mit dem Irankrieg 2026 sind weltweit die Ölpreise und damit auch die Spritpreise gestiegen. Die Bundesregierung hat im Ministerrat am 11. März 2026 beschlossen, die Verordnung mit Wirksamkeit der folgenden Woche dahingehend zu ändern, dass die Spritpreise an den Tankstellen künftig nur noch an höchstens drei Tagen in der Woche, nämlich montags, mittwochs und freitags, erhöht werden dürfen.<ref>Spritpreise: Nur maximal drei Erhöhungen pro Woche. In: ORF.at. 11. März 2026, abgerufen am 11. März 2026.</ref> Diese Regelung ist vom 16. März bis zum Ablauf des 12. April 2026 befristet.<ref>Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen geändert wird. BGBl. II Nr. 48/2026 vom 13. März 2026.</ref>
Einzelnachweise
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