Portal:Polen/Richtlinien
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Orte
Eine Formatvorlage für Ortsartikel in Polen findet sich unter Wikipedia:Formatvorlage Ort (Polen).
Namensgebung
Die Namensgebung der Ortsartikel erfolgt entsprechend den Namenskonventionen für anderssprachige Gebiete.
Bei polnischen Ortschaften, deren Ortsname mehrfach vorkommt, wird das Lemma grundsätzlich aus dem Ortsnamen gemäß Namenskonventionen und zusätzlich durch ein Leerzeichen davon getrennt in runden Klammern die für den Ort zuständige Gmina gebildet. (Richtliniendiskussion)
- Beispiel: Stanica; Um die beide Orte voneinander zu unterscheiden, wird der Name der jeweiligen Gmina angefügt: Stanica (Przeworno) bzw. Stanica (Pilchowice).
Deutschsprachige und historische Ortsnamen
- Einleitung:
- Wenn ein deutscher Ortsname Lemma des Artikels ist, so ist der polnische Name fett darzustellen:
- Bsp.: "Dzielnitz, polnisch Dzielnica, ist ..."
- in den Fällen eines polnischen Lemmas ist der historisch etablierte deutsche Ortsname dahinter in Klammern kursiv darzustellen:
- Bsp.: "Święciechowa (deutsch Schwetzkau) ist ..."
- Historisch nicht etablierte, kurzfristige Ortsbezeichnungen (bspw. aus der NS-Zeit für Orte außerhalb Deutschlands in den Grenzen von 1937) sind im Geschichtsabschnitt des Ortsartikels mit Erläuterung zu platzieren. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen bei einer besonderen Bekanntheit des Namens möglich. Diese Bekanntheit muss belegt sein.
- Weitere historisch oder ethnisch relevante Namensvarianten können als Weiterleitungen, bzw. Eintragungen in den Begriffsklärungen berücksichtigt werden.
- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.
Ostgebiete des Deutschen Reiches
Die Ostgebiete des Deutschen Reiches wurden 1945 faktisch von Deutschland abgetrennt. Sie sollten zunächst bis zu einem Friedensvertrag unter polnischer Verwaltung stehen. Praktisch hatte dies in den betroffenen Orten keine Bedeutung, die Gebiete wurden im polnischen Staat wie auch die restlichen Gebieten behandelt. Sowohl die DDR (1950) als auch die Bundesrepublik (1970) erkannten die Grenzen an. Völkerrechtlich wurden sie aber erst mit den Zwei-plus-Vier-Vertrag Teil Polens. Diese Details haben für die Geschichte der Ortschaften i.d.R. keine praktische Auswirkung. Daher kann verkürzt sinngemäß 1945 kam der Ort [[Ostgebiete des Deutschen Reiches|an Polen]] geschrieben werden. Dabei soll ein Link auf Ostgebiete des Deutschen Reiches gesetzt werden. Wenn in Artikeln von der polnischen Verwaltung geschrieben wird, dann muss auch deren völkerrechtliches Ende 1990 mit Verweis auf den 2+4-Vertrag genannt werden. Diskussion zu dem Thema
Powiate
Die heute übliche Übersetzung von Powiat ist „Kreis“ (s. akt. Wörterbücher).
Powiat-Artikel sollten einheitlich eingeleitet werden:
- ... ist ein Powiat (Kreis) in ...
In allen Artikeln, die Orte, Gemeinden, Powiate oder Woiwodschaften betreffen, wird Powiat mit Kreis übersetzt (In der Regel ist das nicht notwendig). Es soll aber zu keinen Verwechselungen mit ehemaligen deutschen oder preußischen Kreisen kommen. Beispiele:
- ... im Powiat Augustów (Kreis Augustów) in der Woiwodschaft ...
- ... Powiat Gdański (Danzig) ...
- ... Powiat Gdański (Powiat Danzig) ...
Konstruktionen wie z.B. Crossener Kreis, Crossener Bezirk oder Distrikt sind unerwünscht. Abweichungen vor 1900 sind gestattet, sofern dies so zu belegen ist.
Einheiten der Verwaltungsgliederung im besetzten Polen
Bei Artikeln über die Verwaltungsgliederung im besetzten Polen (Kategorie:Landkreis im besetzten Polen (1939–1945)) werden die damals geltenden deutschsprachigen Namen verwendet. Die polnischen Namen können in Klammern dahinter genannt werden.
Bahnhöfe und Eisenbahnstrecken
Für die Benennung von Bahnhöfen und Haltepunkten in Polen gelten die in diesem Bereich allgemein geltenden Namenskonventionen, d. h. Namen im Format: Bahnhof Originalname. Die Ortsnamen werden bei existierenden Bahnhöfen nicht übersetzt. Dasselbe gilt für Namen von Bahnstrecken im Format: Bahnstrecke A–B.