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Polizeirat

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Datei:Deutsche Bundespolizei - Höherer Dienst 03a.svg
Rangabzeichen: Ein goldfarbener Stern auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst (BesGr A 13) bezeichnet. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14). In der gleichen Besoldungsgruppe wie der Polizeirat ist das höchste Amt des gehobenen Dienstes eingruppiert, dieses Amt wird mit „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13) bezeichnet.

Aufgaben

Polizeiräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Leitung einer Dienststelle (in den meisten Fällen erfolgt jedoch nur die Leitung einer kleineren Dienststelle mit geringerer Zuständigkeit)
  • Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
  • Leitung einer Polizeieinheit
  • Leitung eines Fachbereiches in einer größeren Polizeidienststelle
  • Ausbilder in einer deutschen Polizeihochschule
  • Leitung einer polizeilichen Einrichtung
  • Tätigkeit als Referent

Zuständigkeiten

  • Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
  • Organisation und Einsatzplanung
  • Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen

Dienstkleidung

Ein Polizeirat trägt Schulterklappen mit einem goldenen Stern, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 13.

Siehe auch

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