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Pflegebefohlener

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Pflegebefohlener (veraltet: Pupill) ist jemand, welcher jemands Pflege anbefohlen, das heißt übergeben oder anvertraut ist. Er bezeichnet:

  • ein Mündel, eine unter Vormundschaft stehende Person
  • einen Patienten, eine zu behandelnde beziehungsweise zu therapierende Person


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