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Pflasterzoll

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Datei:Wolfratshauser Str. 139 Muenchen-2.jpg
Pflasterzollhaus in der Wolfratshauser Straße 139 der Stadt München, erbaut 1896

Der Pflasterzoll, auch Pflastergeld und Pflastermaut<ref>Vorlage:DtRechtswörterbuch</ref> war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde.<ref>Wertheimer 1922, S. 1.</ref> Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit.<ref>Otto Stolz: Zur Entwicklungsgeschichte des Zollwesens innerhalb des alten Deutschen Reiches. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 41. Band, H. 1, 1954, S. 1–41, Kapitel Zweck und Begründung des Zollwesens, verwandte Abgaben, Zollbefreiungen, Zollpolitik, S. 17–26.</ref> Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenes Vieh,<ref>Josef Eimer: Pflasterzoll – Maut der Vergangenheit. In: Oberpfälzer Waldverein: Die Arnika – Zeitschrift des Oberpfälzer Waldvereins. 37. Jahrgang 2005, Ausgabe 1, S. 71 f.</ref> nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch Lastkraftwagen und teilweise Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert<ref>So für Zittau nachgewiesen ab 1348: Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Städteverfassung in Deutschland. Enke, 1870, S. 185.</ref> nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreichs Bayern kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren.<ref>Nachweislich bis 1934 in Pleystein: Wilhelm Hartung: Über 400 Jahre Pflasterzoll erhoben. In: Was uns die Heimat erzählt – Heimatkundliche Beilage der Oberpfälzer Nachrichten. Oberpfälzer Nachrichten, 28. Juli 2001, S. 1.</ref>

Geschichte

Datei:Zolllstation harlaching graessel 1894.png
Entwurf der Zollstation München-Harlaching, 1896

Wie alle kommunalen Abgaben des Mittelalters entstand der Pflasterzoll aus Regalien des jeweiligen Landesherrn. Er verlieh das Recht, Abgaben zu erheben, an Gemeinden, um sie für Leistungen zu belohnen oder allgemeine Aufgaben aus den Einnahmen zu finanzieren. Der Pflasterzoll in Traunstein etwa wurde 1493 von Georg dem Reichen, Herzog von Bayern-Landshut verliehen, damit durch die Pflasterung der Hauptstraße „Reinlichkeit und Gesundheit gefördert“ werde und um so einer erhöhten Sterblichkeit zu begegnen.<ref>Helmut Kölbl: Der Traunsteiner Pflasterzoll – Eine städtische Einnahmequelle von 1493 bis 1923. In: Historischer Verein für den Chiemgau zu Traunstein (Hrsg.): Jahrbuch 2006, S. 112–128.</ref>

In Städten wurde der Pflasterzoll in der Regel durch verbeamtete Mitarbeiter eingezogen, kleine Orte nutzen die Verpachtung der Abgabe.<ref>Wertheimer 1922, S. 170.</ref> Der Zoll wurde an den Stadttoren eingezogen. Als Städte über den alten Stadtkern hinauswuchsen, erbauten sie eigene Zollstationen („Pflasterzollhäuser“).

Datei:GER — BY — Oberbayern — Lkr. Dachau - Stadt Dachau — Karlsberg 1a (historische Schilder am Zollhäusl) Mattes 2017.jpg
Schild mit dem Pflasterzoll-Tarif von 1920 in Dachau

Als Hindernis für den freien Handel und Verkehr wurden Pflasterzölle im Zollvereinigungsvertrag von 1833 ausdrücklich auf die „gewöhnlichen Herstellungs- und Unterhaltskosten“ beschränkt.<ref>Wertheimer 1922, S. 45.</ref> Im Folge-Vertrag von 1867, der dann 1871 in die Rechtsnormen des Deutschen Reichs als unmittelbares Recht übernommen wurde, hieß es in Artikel 22: „Besondere Erhebungen von Torsperr- und Pflastergeldern sollen auf chaussierten Strassen da, wo sie noch bestehen, […] aufgehoben und die Ortspflaster der Chausseestrecken der gestalt eingerechnet werden, dass davon nur die Chausseegelder, nach dem allgemeinen Tarif zur Erhebung kommen.“<ref>zitiert nach Wertheimer 1922, S. 46.</ref> Das Zolltarifgesetz von 1902 führte zur Abschaffung der Pflasterzölle in ganz Deutschland mit Ausnahme von Bayern.<ref name="abschaffung">Wertheimer 1922, Kapitel: Die Frage der Aufhebung des Pflasterzolls in Bayern, S. 163–184.</ref> Dort wurden sogar im großen Stil neue Pflasterzölle eingeführt: Alleine zwischen August 1908 und August 1910 stieg die Zahl der Ortschaften mit Pflasterzoll von 47 auf 163 und bis 1922 auf 486 Gemeinden.<ref name="abschaffung" />

Eine besondere Belastung ergab sich durch den Pflasterzoll für die langsam aufkommenden Automobile. Der Nutzen ihrer höheren Geschwindigkeit wurde durch viele kleine Gemeinden mit Zollstellen deutlich gemindert, zumal wenn der Zolleinnehmer erst gesucht werden musste, weil die Zollbearbeitung nur nebenberuflich erfolgte. Durch die hohe Zahl der zollpflichtigen Städte insbesondere im politisch zersplitterten Mittelfranken ergaben sich auch Zollgebühren für kurze und mittlere Fahrten, die über dem Fahrpreis oder Frachttarif der Eisenbahn lagen.<ref name="abschaffung" />

Im Rahmen der Inflation der Jahre 1922/23 rentierte sich der Einzug des Pflasterzolls in vielen Gemeinden nicht mehr, er wurde kurz darauf vielfach abgeschafft. Wenige Ortschaften hielten ihn bis in die 1930er Jahre aufrecht.

Österreich

Am 15. Januar 1874 lehnte der Landtag des Königreiches Böhmen einen Antrag der Stadt Kladno ab, einen Pflasterzoll einführen zu dürfen.<ref>Protokoll der Sitzung</ref>

In Graz wurde bis zum Anschluss Österreichs (März 1938) die Pflastermaut zusammen mit der Verzehrsteuer an den Linienämtern erhoben.

Literatur

  • Maximilian Wertheimer: Der Pflasterzoll mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Würzburg, Dissertation an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität, Würzburg 1922.

Einzelnachweise

<references />