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Pale (Irland)

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Datei:Ireland 1450.png
The Pale (grau) – um etwa 1450

Als the Pale (irisch An Pháil) oder the English Pale (irisch An Pháil Sasanach) wurde zunächst der gesamte Besitz normannischer Herrscher an Irlands Ostküste bezeichnet. Das Gebiet umfasste Ländereien in den Countys Dublin, Meath, Louth und Kildare,<ref name="May"/> erstreckte sich im späteren Mittelalter jedoch nur noch auf das Gebiet um die Stadt Dublin.

Hintergrund

Ab 1169 landeten normannische Truppen aus England und Wales unter der Führung von Robert FitzStephen in der Bannow Bay im County Wexford. In den folgenden 70 Jahren erfolgte die normannische Eroberung von Irland. Die Angriffe hatten ihren Höhepunkt mit der Besetzung Connaughts im Jahr 1235.

Die Eindringlinge hatten zunächst rund zwei Drittel der Insel unter ihre Kontrolle gebracht, verloren jedoch im 14. und 15. Jahrhundert stetig an Boden, so dass im Jahr 1495 nur noch die Gebiete der vier östlichen Grafschaften der englischen Krone unterstanden. Die Grenze des Pale begann südlich von Dundalk, in der Nähe von Blackrock, zog sich am Fluss Fane entlang ins Landesinnere. Dort reichte sie bis nach Ardee und von dort wieder in Richtung Küste bis in die Nähe von Bray im County Wicklow.<ref name="Independent">The English Pale in Ireland. in: The Independent. vom 26. März 2004, abgerufen am 1. September 2014.</ref>

Im Jahre 1430 hatte der englische König Heinrich VI. jedem seiner Untertanen einen Zuschuss von 10 £ garantiert, der ein Schloss, eine Festung oder einen befestigten Turm dort errichtete, wobei die Abmessungen mindestens 29 Fuß in der Länge, 16 Fuß in der Breite und 40 Fuß in der Höhe betragen sollten. Dieses sollte einen Anreiz dazu geben, die englische Präsenz in diesen Gebieten zu verstärken. Eines dieser wehrhaften Gebäude ist das „Tower House“, auch als „Termonfeckin Castle“ bezeichnet, in der Ortschaft Termonfeckin, das einen guten Überblick über das Tal des Feighan bot.<ref name="Independent" />

Datei:The Pale According to the Statute of 1488 edit.jpg
The Pale nach dem Statut von 1488

Im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts beschränkte sich die politische und kulturelle Herrschaft der Normannen auf immer schmaler werdende Küstenstreifen um Dublin, Wexford und Enklaven in Nordirland. Der Rest der Insel blieb von irischen Herrschern kontrolliert, die größtenteils die einheimischen Bräuche pflegten, das Rechtssystem der Brehon Laws aufrechterhielten und Irisch sprachen. Zudem wurde von Zeitgenossen kritisch beobachtet, dass sich die anglo-normannischen Adligen häufig sehr schnell an die einheimische Kultur anpassten, sogar die irische Sprache übernahmen und ihre Kinder nach Landesart erzogen.

Die englische Herrschaft war in so arge Bedrängnis geraten, dass Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Die Westgrenze des Pale wurde zum Teil mit Gräben, Zäunen und Wachanlagen befestigt (Anm.: pale bedeutete hier ursprünglich „Pfahl“ und ist mit diesem deutschen Wort verwandt). In den im Jahre 1367 erlassenen Statutes of Kilkenny wurde sogar der Gebrauch der irischen Sprache im Pale unter Strafe gestellt, und es wurde nicht als Straftat angesehen, einen Iren zu töten.<ref>Statutes of Kilkenny, 1367 A.D. auf libraryireland.com, abgerufen am 1. September 2014.</ref> 1494 wurden die Poynings’ Laws<ref> Poynings’ Law (1485–1494). auf libraryireland.com, abgerufen am 1. September 2014.</ref> und ab 1695 die Penal Laws erlassen.<ref>Dana Arnold: Cultural Identities and the Aesthetics of Britishness. Manchester University Press, New York 2004, ISBN 0-7190-6768-5, S. 59, {{#if: WfmC9qWNYdMC | {{#if: {{#if: ||1}} {{#if: WfmC9qWNYdMC ||1}} | <0|&pg={{#if:|RA{{{Band}}}-}}PA59|&pg=59}}{{#if:|&q=}}#v=onepage|{{#if:|&pg=|}}{{#if:|&q=}}}}{{#if:|q=%7B%7B%7BSuchbegriff%7D%7D%7D}}|{{#if:|q=%7B%7B%7BSuchbegriff%7D%7D%7D}}}} {{#if:|{{#invoke:WLink|getEscapedTitle|{{{Linktext}}}}}|eingeschränkte Vorschau}}{{#if:|| in der Google-Buchsuche}}{{#ifeq:|US|-USA}}{{#if: WfmC9qWNYdMC |{{#invoke: Vorlage:GoogleBook|fine |id=WfmC9qWNYdMC |errN=Parameter „BuchID“ hat falsche Länge |errC=Parameter „BuchID“ enthält ungültige Zeichen |errH=# in der „BuchID“ |errP=Parameterzuweisungen in der „BuchID“ |class=editoronly |cat={{#ifeq: 0 | 0 | Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Google Buch}} |template= Vorlage:Google Buch}} }} | Es darf nur genau einer der beiden Parameter „Suchbegriff“ oder „BuchID“ ausgefüllt werden. Bitte beachte die in der Vorlage:Google Buch befindliche Dokumentation und prüfe die verwendeten Parameter.{{#ifeq: 0 | 0 | }}}} | Es muss mindestens einer der beiden Parameter „Suchbegriff“ oder „BuchID“ ausgefüllt werden. Bitte beachte die in der Vorlage:Google Buch befindliche Dokumentation und prüfe die verwendeten Parameter.{{#ifeq: 0 | 0 | }}}}{{#invoke:TemplatePar|check |all= |opt= Suchbegriff= BuchID= Seite= Band= SeitenID= Hervorhebung= Linktext= Land= KeinText= |cat= {{#ifeq: 0 | 0 | Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Google Buch}} |template= Vorlage:Google Buch |format= }}{{#if:|{{#if:{{#invoke:WLink|isBracketedLink|{{{Linktext}}}}}|}}}}</ref>

Am Ende des 15. Jahrhunderts hatte die Verwaltungseinheit des Pale ihren Sitz in Drogheda, das durch einen Wehrgraben („Pale Ditch“) umgeben war. Er diente als Grenze oder Schutz vor Überfällen. Der Begriff Pale wurde noch bis zur Regentschaft des Königs Henry VIII. verwendet, der im Jahr 1509 den englischen Thron bestieg und ab 1541 auch König von Irland war. Geblieben ist in der englischen Sprache bis heute der Begriff beyond the pale, etwa „völlig inakzeptabel“, „ganz außerhalb jeder Ordnung“ oder auch „unzivilisiert“.<ref name="Independent" />

Im Englischen wird der Begriff Pale auch für andere Gebiete verwendet, unter anderem für den Pale of Settlement, das heißt der Ansiedlungsrayon im zaristischen Russland, wo den Juden die Niederlassung gestattet war.<ref>Pale of Settlement auf jewishencyclopedia.com, abgerufen am 1. September 2014.</ref>

Einzelnachweise

<references> <ref name="May">Thomas May: The History of the Parliament of England, which began November the third 1640. With a short and necessary view of some precedent years. White Cochrane, London 1812, OCLC 505354567, (online, S. 85.)</ref> </references>

Literatur

  • Ireland Lords Justices and Council (Verfasser): By the Lords, Justices, and Councell. Will. Parsons, Jo Borlase. Whereas a petition hath been preferred unto us, by divers Lords, and gentlemen of the English pale. Society of Stationers, Dublin um 1641, OCLC 838483906.
  • Desmond Keenan: Irish Society around 1400. in: Ireland 1170–1509, Society and History. Xlibris Corp., 2010, ISBN 978-1-453-58429-3.

Weblinks