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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

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Datei:Ortenburg Bautzen 100.JPG
Ortenburg (2006)

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Sächsische OVG hat seinen Sitz in Bautzen. Dort ist es in der Ortenburg oberhalb der Spree untergebracht. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

Instanzenzug

Das OVG ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Verwaltungsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig.

Geschichte

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht gehört zu den ältesten heute noch bestehenden Oberverwaltungsgerichten. Die Gründung erfolgte am 1. Januar 1901.

Zuvor fand in Sachsen seit 1835 eine rechtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen durch die so genannte Administrativjustiz statt. Bei der Administrativjustiz wurden Maßnahmen der Verwaltung durch die Verwaltung selbst überprüft. Mit dem Sächsischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 19. Juli 1900 wurde die Administrativjustiz abgeschafft. Das Gesetz trat zum 1. Januar 1901 in Kraft.

Zunächst nahm das Oberverwaltungsgericht seine Tätigkeit im Gebäude des Polizeipräsidiums in Dresden auf. 1909 zog das Gericht in die Polytechnische Schule am Dresdner Antonsplatz ein, die 1844–46 für einen Vorläufer der TU Dresden errichtet und von 1876 bis 1908 von der Kunstgewerbeschule Dresden genutzt worden war. Dieses Gebäude wurde beim Bombenangriff auf Dresden im Februar 1945 stark zerstört. Bis zu diesem Zeitpunkt existierte das Oberverwaltungsgericht zwar noch, jedoch wurde das Gericht in der Zeit des Nationalsozialismus immer mehr durch diesen beeinflusst und erlebte einen institutionellen Zerfall.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sah sowohl das Kontrollratsgesetz Nr. 4 der Besatzungsmächte, die Sächsische Verfassung von 1947 als auch die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 eine Verwaltungsgerichtsbarkeit vor. In der folgenden DDR-Verfassung aus dem Jahr 1968 war die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht mehr vorhanden. Das Landesverwaltungsgericht Sachsen hatte nur eine geringe Bedeutung.

Erst nach der Wiedervereinigung wurden beim Bezirksgericht Dresden Senate für Verwaltungssachen eingerichtet. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht wurde schließlich durch das Sächsische Gerichtsorganisationsgesetz vom 30. Juni 1992 neu gegründet und erhielt seinen heutigen Sitz in Bautzen.

Bundesweit bekannt wurde eine Entscheidung des Gerichtes vom 7. November 2020, wonach die Beschwerde der Stadt Leipzig gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Leipzig, eine Großkundgebung der sogenannten Querdenker auch auf dem zentralen Augustusplatz in Leipzig zuzulassen, trotz der der sich verstärkenden COVID-19-Pandemie zurückgewiesen wurde.<ref>Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Pressemitteilungen vom 7. November 2020, 15/2020 und 16/2020 sowie vom 10. November 2020, 17/2020.</ref>

Leitung

Bis zur Neugründung 1992

Nach der Neugründung 1992

Vizepräsident ist seit dem 1. Januar 2008 Matthias Grünberg. Er war vorher Präsident des Sozialgerichtes Dresden.<ref name="Grünberg2007" />

Mediation

Seit dem 1. Januar 2010 bietet das Sächsische Oberverwaltungsgericht ebenso wie alle sächsischen Verwaltungsgerichte die Inanspruchnahme einer gerichtsinternen Mediation an.<ref name="Mediation" />

Siehe auch

Literatur

  • Claus Meissner (Hrsg.): Das Sächsische Oberverwaltungsgericht – Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen 1901–1993. (= Sächsische Justizgeschichte Band 1). Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Dresden 1993 (Online) (PDF; 7,1 MB)<ref>Der in dieser Publikation enthaltene Aufsatz von Christoph Jestaedt Das Sächsische Oberverwaltungsgericht von 1901 bis 1941 und seine fünf Präsidenten enthält mehrere Fehler. So gibt der Autor als Grund für das Ende der Amtszeit des OVG-Präsidenten Arnold Streit (1932) dessen Tod an, Streit starb aber erst 1940. Sein Nachfolger Otto Gäbler (1932–1933) wird gar nicht erwähnt.</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

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