Oberamt Waibstadt
Das Oberamt Waibstadt war eine während der napoleonischen Zeit von 1807 bis 1810 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden.
Geschichte
Vor Inkrafttreten der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 hatte das im Kraichgau gelegene Waibstadt unter der kirchlichen Herrschaft des Hochstifts Speyer gestanden und war Sitz eines Amtes, das nur aus der Stadt bestand, anschließend kam es zu Baden. Dessen Regierung teilte es zunächst dem Amt Neckarschwarzach zu.<ref>Sechstes Edikt über die executive Landesadministration, digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.</ref>
Mit der Umsetzung der Rheinbundakte 1806 wurden im Kraichgau ansässige reichsritterschaftliche Familien mediatisiert, ihre Besitzungen großteils unter badische Landeshoheit gestellt. Dessen Regierung gründete im Sommer 1807 das Oberamt Waibstadt, dem sie, nun als grundherrschaftlich klassifizierte Orte der Ritterschaft zuordnete. Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens wurde es der Provinz des Unterrheins oder die Badische Pfalzgrafschaft zugeteilt.<ref>General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 98. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.</ref> Im Dezember desselben Jahres wurden noch weitere Orte nachgetragen, außerdem wurden dem landesherrlichen Oberamt die standesherrlichen Ämter Hilsbach und Sinsheim unterstellt.<ref>Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executiven LandesBehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 284. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.</ref>
Ende 1809 wurde in Baden eine Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen verkündet. Mit Wirksamkeit 1810 traten an die Stelle der drei Provinzen zehn Kreise, die landesweit als Mittelbehörde oberhalb der Ämter fungierten.<ref>Entsprechende Verordnung vom 9. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 2. Dezember 1809, Heft XXXXIX, S. 395–399.</ref> Waibstadt wurde dem Odenwälderkreis zugewiesen und zugleich als Amt aufgelöst. Die Stadt ging zurück an Neckarschwarzach, die grundherrschaftlichen Orte wurden dem Kreis unmittelbar unterstellt.<ref>Beilage A zur Verordnung vom 9. November 1809, veröffentlicht am 9. Dezember 1809 im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt, Heft L, S. 414.</ref>
Orte des Oberamtes
Im Juli 1807 verkündet: Waibstadt die grundherrlichen Gemeinden Neidenstein, Hoffenheim, Tairnbach, Eichtersheim, Dühren, Michelfeld, Weiler, Rohrbach, Ehrstädt, Adersbach, (Neckar)bischofsheim, Hasselbach, Babstadt, Wollenberg, Guttenberg, (Neckar)mühlbach, Rappenau, Treschklingen, Kälbertshausen, Kohlhof, Hüffenhardt, Heinsheim, Zimmerhof, Hochhausen, Grombach, Berwangen und Gemmingen.
Im Dezember 1807 nachgetragen: Stebbach, Streichenberg, Ober- und Untergimpern, Siegelsbach, Wagenbach, Daisbach, Eschelbronn, Spechbach, Zuzenhausen, Michelbach, Epfenbach, Flinsbach, Helmstadt, Moosbrunn, Reichartshausen und Daudenzell.
Weitere Entwicklung
Ende 1810 entstanden neu die Ämter Gemmingen, Neckarbischofsheim und Eichtersheim, denen Orte des ehemaligen Oberamts übertragen wurden.<ref>Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 359f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.</ref> Das Amt Neckarschwarzach wurde 1813 aufgelöst, Waibstadt mit anderen Orten Neckarbischofsheim zugeteilt.<ref>Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Juli 1813, S. 137f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.</ref>
Nach zahlreichen Umstrukturierungen und Veränderungen in der Verwaltungszugehörigkeit verteilen sich die Orte des ehemaligen Oberamts seit der Kreisreform 1973 auf den Rhein-Neckar-Kreis (hier Waibstadt), den Landkreis Heilbronn und den Neckar-Odenwald-Kreis.
Literatur
- Historischer Atlas von Baden-Württemberg, online verfügbar bei LEO-BW:
- Blatt VI.13: Herrschaftsgebiete und Ämtergliederung in Südwestdeutschland 1790, Erläuterungsblatt verfasst von Michael Klein.
- Blatt VII.1: Baden in napoleonischer Zeit, Erläuterungsblatt verfasst von Meinrad Schaab und Hans Haller.
Weblinks
- Generallandesarchiv Karlsruhe: Bestand 185/Waibstadt, Amt
Einzelnachweise
<references />