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Munizipalgemeinde (Kanton Thurgau)

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Die thurgauische Munizipalgemeinde umfasste – in der Fortsetzung des Gemeindedualismus der Helvetischen Republik – auf der Grundlage der Einteilungsdekrete von 1803 bis 1816 im Regelfall mehrere Ortsgemeinden. Wo sie nur eine Ortsgemeinde umfasste, gingen die beiden ab 1851/74 in der später so genannten Einheitsgemeinde auf.<ref name="HLS" />

Die Munizipalgemeinde vollzog zwar vor allem vom Staat übertragene Aufgaben<ref name="HLS" /> (Arbeitsamt, Alters- und Hinterlassenenversicherung-Zweigstelle, Bestattungswesen, Feuerschutz, Gastgewerbe, Gesundheitswesen, Einwohnerkontrolle, Sozialhilfe und Fürsorge, Steuerveranlagung und -bezug, Vormundschaftswesen, Zivilstandsamt, Zivilschutz<ref>Kanton Thurgau. Übersicht über die Zusammenschlüsse und Verselbständigung von Gemeinden seit 1850. Auf der Webseite der Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen, abgerufen am 20. Dezember 2019.</ref>), genoss aber die gleichen Selbstverwaltungsrechte wie die Orts- und Einheitsgemeinden.<ref name="HLS" />

Die 1987 erlassene Thurgauer Kantonsverfassung verlangte die Aufhebung dieses Gemeindedualismus, womit die Orts- und Munizipalgemeinden bis 2000 in den politischen Gemeinden aufgingen.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references> <ref name="HLS">André Salathé: Munizipalgemeinde. In: Historisches Lexikon der Schweiz.Vorlage:HLS-Hinweis</ref> </references>

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