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Pflegeskandal

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(Weitergeleitet von Misshandlung Pflegebedürftiger)

Pflegeskandal ist ein Schlagwort, das in Medienberichten über Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung oder wiederholter Verletzung der Berufspflichten von Pflegepersonal beziehungsweise deren administrativer Leitung gegenüber Patienten und pflegebedürftigen Personen benutzt wird. Es kann sich ebenfalls auf systematisch herbeigeführte Schädigungen von Patienten in Kliniken, Altenheimen bzw. von Kunden in der ambulanten Pflege beziehen.

Der Begriff

In Schlagzeilen von Zeitungen und anderen Medien wird das Wort nicht einheitlich verwendet. Es kann sich dabei um Einzeltaten oder um einen wiederholt auftretenden gravierenden Mangel in einer Institution handeln. Dabei wird in vielen Artikeln gleichzeitig die Vorstellung vermittelt, dass die jeweilige Institution nicht alles ihr Mögliche getan habe, um diese massiven Pflegefehler bzw. die Straftaten zu verhindern.<ref>So auch in einer Sammelrezension Holger Jenrich: Kritiker in der Kritik. In: Altenpflege, Nr. 5/2007, S. 50–52.</ref> Es geht bei diesem Begriff also um das Zusammentreffen von individuellem und kollektivem Fehlverhalten, das in der Öffentlichkeit Zweifel auslöst, ob die pflegerische Einrichtung nicht gerade das Gegenteil der Fürsorglichkeit bewirke, die von ihr erwartet und von ihr in der Regel auch geleistet wird.

Besonders chronisch Kranke und Senioren fallen derartigen Missständen leicht zum Opfer, da sie in einem besonders ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnis zum Pflegepersonal stehen. Wenn sie auf sich allein gestellt sind und keine Angehörigen oder Betreuer für sie aktiv werden, könnten Vernachlässigung oder gar Straftaten ihnen gegenüber unentdeckt bleiben. Sie selbst rufen meist nicht die Polizei und klagen nur selten vor Gericht. An Demenz erkrankte Personen, die seit dem Jahr 2000 über 60 Prozent der Bewohnerschaft von Pflegeheimen ausmachen, stehen einem eventuellen Fehlverhalten der pflegenden Institution und des Personals besonders hilflos gegenüber. Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass nicht irgendwo im deutschen Sprachraum über mindestens einen Fall von massiven „Mängeln“ oder gar Verbrechen in einem Altenheim, einer Klinik berichtet wird.<ref>Erkens Fred (1998): Nachgefragt: Einfach einsperren? In Süddeutsche Zeitung vom 19. März 1998 (Soziologe, Leiter des Beratungsbüros Handeln statt Misshandeln in Bonn; Weitere Literatur seither bei HSM – siehe Weblinks)</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />BAGSO-Positionspapier zu Gewalt gegen Ältere von 2002 (Memento vom 10. März 2005 im Internet Archive). Bagso ist ein dt. Dachverband vieler Seniorenverbände</ref><ref>Siehe bei Literatur Eastman (Klassiker zu dem Thema; aus den USA), Fussek und Hiss</ref> Dagegen war es im September 2007 eine Ausnahme in der Presselandschaft, dass und wie über strukturelle Mängel in einer größeren Zahl von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten berichtet und diskutiert wurde (Bericht des MDK über Pflegequalität als Auslöser).

Strukturelle Defizite

Es gibt strukturelle Defizite im Gesundheitswesen. Als Hauptursache dafür wird im Pflegebereich chronischer Personalmangel genannt: Während es in früheren Jahren zu wenige ausgebildete Pflegekräfte in Deutschland gab und als Pflegenotstand bezeichnet wurde, so werden heute meist zu geringe Personalzuweisungen (Personalschlüssel, -untergrenzen) als Folge einer unzureichenden allgemeinen Finanzierung des Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung für Mängel in der Pflege verantwortlich gemacht.<ref>Die Internationale Krankenhaus-Leistungsstudie ist Teil einer Zusammenarbeit zwischen den USA, Schottland, Kanada, England und Deutschland: Hunderte Patienten starben – weil Krankenschwestern fehlten. In: Spiegel Online vom 24. Oktober 2006 (Todesrate in Krankenhäusern mit zu wenig Pflegekräften um 26 Prozent erhöht; Original: International Journal of Nursing, 2006)</ref> In diesen Bereich gehört auch die Diskussion um das Schlagwort Sozialabbau. Gelegentlich greift die Heimaufsicht bei bereits bekannten Mängeln aber zu spät ein.<ref>Empörung über Mängel in Magdeburger Pflegeheim – Landtag kritisiert die Stadt Nach der angeordneten Schließung eines Magdeburger Altenpflegeheimes wegen schwerer Pflegemängel weist der Sozialausschuss des Parlaments darauf hin, dass die Magdeburger Stadtverwaltung für die skandalösen Zustände in dem Heim die Verantwortung trage. Nach: Naumburger Tageblatt vom 13. Februar 2008</ref>

Darüber hinaus dürfen in Pflegeheimen laut dem jeweiligen Heimgesetz Pfleger ohne eine entsprechende dreijährige Fachausbildung tätig sein, wenn die Fachkraftquote ansonsten mindestens zur Hälfte erfüllt ist.<ref>Beispiel Niedersachsen: Personalverordnung zum Heimgesetz (NuWGPersVO) vom 25. Oktober 2018, § 4 Anteil der Fachkräfte am Personal; abgerufen am 15. Dezember 2021.</ref> Dies und die häufig geltend gemachte ungenügende fachliche Anleitung dieser Pflegehelfer durch ausgebildetes Personal führt nicht selten zu einer Verringerung der Qualität in der Pflege und zu so genannten Pflegefehlern. Wenn beispielsweise in Pflegeheimen Menschen Druckgeschwüre erleiden, die fachlich falscher oder unterbliebener Lagerung geschuldet sind, ist dafür möglicherweise die zeitliche und fachliche Überforderung des Personals die Ursache. Daher werden in solchen Fällen in der Regel nicht einzelne Pflegekräfte beschuldigt; Juristen sprechen dann von einem Organisationsversagen, wenn die Institution zu geringe Vorsorge gegen derartige Fehlleistungen trifft.

Vergleichbar wurde in den vergangenen Jahren durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) in Berichten zur Pflegequalität bemängelt, dass zu viele Menschen in Pflegeheimen unterernährt seien oder zu wenig Flüssigkeit zugeführt bekämen.<ref>Siehe bei Literatur D. Deiseroth – Bestandsaufnahme, S. 24f.</ref><ref>Verweis auf den MDK-Artikel, der die MDS-Site mit den Studien nennt.</ref>

Immer wieder berichten Pflegekräfte oder Angehörige auch von alten Menschen, die mangels Personal viele Stunden in ihrem Kot und Urin liegen müssen, oder von Personen, die ohne richterlichen Beschluss in ihren Betten angebunden (fixiert) werden, eine Handlungsweise, die juristisch gesehen den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt. Da die jeweilige Heimleitung davon eigentlich Kenntnis haben sollte, könne sie nicht ohne weiteres den einzelnen Pflegenden hierfür die juristische Schuld zuweisen. Die Heimleitungen werden deshalb selbst als ein Teil der strukturellen Defizite benannt, weil ihre Ausbildung und berufliche Erfahrung nur auf einem niedrigen Niveau vorgeschrieben ist.<ref>Siehe bei Literatur Fussek und Hiss</ref><ref>Sigrid Pilz: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Pflegenotstand bei Altenbetreuung (Memento vom 10. Juli 2006 im Internet Archive). 23. Juni 2006</ref>

Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen wie Ärzte ihre pflegerischen Handlungen – und somit auch ihre Unterlassungen – dokumentieren, damit zunächst die Weiterbehandlung gesichert wird, aber auch damit spätere Kontrollen möglich sind. In den letzten zehn Jahren wurde allerdings wiederholt darüber diskutiert, ob diese Dokumentationspflicht sinnvoll ausgestaltet ist oder nicht. Es gab den Vorwurf, dass sie oder bestimmte Ausprägungen unnötig Arbeitskraft bänden.

Individuelle Fehlhandlungen

Wenn eine Krankenschwester oder ein Altenpfleger Patienten bestiehlt, beschimpft oder gar misshandelt, ist das deren individuelles kriminelles Handeln. Es wurde nicht angeordnet oder auch nur geduldet. Unterlassene Hilfeleistung oder Diebstahl in Pflegeeinrichtungen ist aber nicht nur ein Aufklärungsproblem, sondern bedeutet einen Vertrauensbruch zwischen gepflegter Person und der Institution. Überdeutlich wird dies bei jeder Form von Gewalt in der Pflege. Im Extremfall eines Mordes wird immer wieder der zwiespältige Begriff „Todesengel“ strapaziert. Es ist hier zu fragen, warum es in Einzelfällen immer wieder möglich ist, dass solche Taten in einer Institution, in der viele Personen eng zusammenarbeiten, unentdeckt bleiben können.

Auf der Suche nach Täterprofilen ist die Kriminalistik und die Psychologie inzwischen so weit zu sagen, dass es die klar abgrenzbare Tätergruppe nicht gibt. Vorsorge kann also nicht über frühzeitige Identifizierung von Tätern erfolgen, sondern nur über Prophylaxe bei potentiellen Opfern.<ref>Siehe bei Literatur Beine, Görgens</ref><ref>Sigrid Pilz: Wege aus dem Pflegenotstand. 29. August 2006</ref> Das kann im Bereich der professionellen Pflege durch die Ausbildung, Fortbildung der Pflegenden oder z. B. der menschenwürdigen Gestaltung des Heimalltags geschehen.

Entgegen älteren Annahmen von geringerem Umfang fanden Roth und Hormolova 2004 für NRW, dass 1/4 bis 1/3 der Pflegekräfte in Heimen körperliche Misshandlungen für sich oder andere bestätigen. Unangemessene Freiheitseinschränkungen würden zwischen ca. 5 % bis 28 % der Pflegekräfte als eigene oder beobachtete Handlungen bejahen. Gewalthandlungen in der häuslichen Umgebung wurden deutlich weniger, zwischen 5 und 15 %, angegeben. Die Autoren schließen allerdings ein Dunkelfeld dabei nicht aus.

Die Anhörungspflicht des Richters bei freiheitsentziehenden Maßnahmen

Nach Pressemeldungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 22. August 2008<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Hauptverfahren gegen Richter wegen Rechtsbeugung eröffnet. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 9. Oktober 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lgstuttgart.de auf: lgstuttgart.de, 22. August 2008.</ref> und weiteren Meldungen vom 14. November 2008<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Amtsrichter muss ins Gefängnis. (Memento vom 21. Dezember 2008 im Internet Archive) auf: stuttgarter-zeitung.de, 14. November 2008.</ref> ist ein Nürtinger Vormundschaftsrichter wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB zu dreieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Der Verurteilte habe in einer Vielzahl von Fällen gegen betreute in Senioren- und Pflegeheimen befindliche Personen ohne die gesetzliche Anhörung freiheitsentziehende Maßnahmen angeordnet. Dies kann aber in der Regel nicht ohne Kenntnis der verantwortlichen Pflegekräfte geschehen sein.

Die Grauzone Sterbehilfe

Die Selbsttötung wird in der Bundesrepublik nicht bestraft. Wer andere tötet, auch mit der im Strafverfahren vorgebrachten Entschuldigung, es aus Mitleid getan zu haben, muss durch den Staatsanwalt und später durch das Gericht mit einer genauen Prüfung der Umstände und seiner Motive rechnen. Weil es in der Bundesrepublik keine rechtlichen Bestimmungen gibt, die Sterbehilfe in klar umrissenen Grenzen erlaubt, wird Ärzten oder Pflegekräften, die sich daran beteiligen, in der Öffentlichkeit fast regelmäßig dies als strafmildernd zugestanden.<ref>Ausführliche Literaturliste dazu bei den Weblinks: N3 u. a.</ref>

Dabei wird in der Presse oft der Unterschied zwischen der Tötung einer dem Täter gut bekannten Person als Einzelhandlung einerseits und Serientaten oder Tötungen bzw. Morde von professionellen Pflegekräften, evtl. auch um andere strafbare Handlungen dieser Täter zu verdecken, andrerseits übersehen. Das Motiv Mitleid kann von einer professionellen Pflegekraft jedoch nicht bei „Opfern“ geltend gemacht werden, die sie noch gar nicht persönlich kennen kann.

Mängel bei der Aufsicht über die Heime

Der „Medizinische Dienst der Krankenversicherungen“ legt bei hilfsbedürftigen Älteren bzw. bei pflegebedürftigen Personen die Pflegestufe fest und prüft zudem die Qualität von Heimen neben der sogenannten staatlichen „Heimaufsicht“, von der evtl. jahrelang nichts zu hören ist. Werden dabei erhebliche Missstände festgestellt und deren Abhilfe vom Heimbetreiber verlangt, erfahren die Öffentlichkeit oder Angehörige von dort gepflegten Personen zunächst gar nichts davon. Die Prüfer durften ihre Berichte laut Gesetz bislang nicht veröffentlichen. Erst mit der Einführung der Transparenzberichte und der damit einhergehenden Benotung nach dem „Schulnotenprinzip“ wurden diese Feststellungen der Öffentlichkeit zumindest teilweise zugänglich. Die Heime dürfen zu den Berichten der Heimaufsicht/MDK Stellung nehmen. So bleiben die einzelnen Berichte nicht mehr länger nur vertraulich zwischen den Pflegekassen, der Kreisbehörde, dem Heimverband und dem Heimbetreiber.

Immer noch sind die meisten regulären Besuche vom Medizinischen Dienst und Heimaufsicht angekündigte Begehungen von Stationen, auf denen oft tagelang vom Personal in zusätzlichen Überstunden „klar Schiff“ gemacht wird (in 72 bis 87 Prozent). Dokumentationen können ergänzt, Speisenvorräte auf Hygienemängel überprüft, Medikamentenschränke und Rezepte miteinander abgeglichen werden.<ref> Es liegen zwei bundesweite Berichtszusammenfassungen des MDS (nach § 118 Abs. 4 SGB XI) zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege vor:

11. November 2004: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />1. Bericht zur Pflegequalität (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive).
31. August 2007: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />2. Pflegequalitätsbericht (Memento vom 11. September 2007 im Internet Archive) (Pressemeldung und Download als PDF-Datei, 4 MB)

</ref>

Pflegemitarbeiter, die sich bei Missständen an diese Aufsicht wenden, müssen nicht nur mit dem Verlust ihres jetzigen Arbeitsplatzes rechnen, sondern Angst haben, als „schwarze Schafe“ keine neue Beschäftigung zu finden.<ref>Siehe bei Literatur D. Deiseroth – Nestbeschmutzung, S. 22 f.</ref> Das geht so weit, dass selbst Juristen in Bezug auf die Pflege beklagen, dass es für „Whistleblower“ im Vergleich zu den USA nur geringen Rechtsschutz gibt.

Da in der Bundesrepublik eine Leichenuntersuchung nur als Ausnahmefall vorgenommen wird, gibt es keine wissenschaftlich überprüfbaren Zahlen über die Häufigkeit von kriminellen Handlungen direkt vor dem Tod einer in Institutionen gepflegten Person.

Der Heimbeirat/Heimfürsprecher nach dem deutschen Heimgesetz ist nicht so unabhängig wie ein Ombudsmann in anderen Ländern, da in der Regel eine ihm nahestehende Person im Heim lebt oder gelebt hat.<ref>Siehe bei Literatur D. Deiseroth – Bestandsaufnahme, S. 27.</ref> Ein weiterer Vorschlag betrifft deshalb die Schaffung eines bundesweiten Angebots von anbieterunabhängigen Beratungs- und Krisentelefonen für ältere Menschen.<ref>Thomas Görgen: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Beratungs- und Krisentelefone für ältere Menschen (Februar 2003) (Memento vom 4. Oktober 2006 im Internet Archive). Publ. auch über die Broschürenstelle des BMFSFJ.</ref> Es gibt sie bislang lediglich in Bonn, München, Kiel und Berlin, zum Teil als Hilfsangebot von Vereinen und teilweise unterstützt durch das Sozialministerium eines Landes.<ref>Bonn, Handeln statt Misshandeln e. V.</ref><ref>Krisentelefone, Beratungs- und Beschwerdestellen für alte Menschen Kiel, München u. a.</ref><ref>Das Berliner Seniorentelefon</ref>

Bekannt gewordene Skandale (Auswahl)

Bei den hier aufgeführten Beispielen handelt es sich um eine Auswahl von Fällen, die überregional oder international bekannt wurden (siehe auch Kategorie Patientenmörder).

Folgen von einzelnen Pflegeskandalen

Nach einem Skandal stellt sich immer auch die Frage, wieweit danach für die Zukunft ähnlichen Schadenssituationen vorgebeugt wurde bzw. werden konnte. Skandale üben so auch eine Präventivwirkung aus. In der Pflege gab und gibt es nach den oben geschilderten Skandalen einzelne Veränderungen der Regeln zur Heimaufsicht und der Pflegegesetze, die inzwischen weitere Dokumentationspflichten im Rahmen der Qualitätssicherung vorsehen als früher.

Im April 1999 wurde in Bonn die erste verbandsübergreifende Initiative gegen Gewalt in Pflegeeinrichtungen in Deutschland gegründet, die mit einem gemeinsamen Memorandum Menschenwürde in der stationären Altenpflege – (K)ein Problem. Memorandum 1999 15 Verbesserungen in der Alltagsarbeit von Pflegeheimen aber auch bei der Pflegeforschung und von politischen Instanzen einforderte. Träger waren u. a. der Sozialverband Reichsbund e. V., Bonn und das Kuratorium Deutsche Altershilfe. Köln.<ref>KDA: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Aktion gegen Gewalt in der Pflege (Memento vom 18. Januar 2006 im Internet Archive) (KDA Hrsg.): Menschenwürde in der stationären Altenpflege – (K)ein Problem. Memorandum 1999</ref> Diese Initiative wies auch auf den in Deutschland bestehenden Forschungsbedarf zu dem Thema hin, der bisher nur in den USA seit 1988 durch eine staatlich geleitete Institution nachgegangen wird.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />ncea.aoa.gov (Memento vom 5. Oktober 2007 im Internet Archive) Das nat. Zentrum über Missbrauch an Älteren (National Center on Elder Abuse – NCEA; 1988 gegründet) der U.S.-Administration on Aging (AoA)</ref>

In dem Fall Lainz II (Österreich) kam es nach der Einführung einer weiteren Kontrollinstanz mit einigem zeitlichen Abstand aber auch wieder zu deren Abschaffung (Pflegeombudsmann Wien). Teilweise auf privater Basis kam es seither fast bundesweit zur Einführung von Beschwerdestellen und Nottelefonen.

Seit dem Frühjahr 2001 muss sich die Bundesrepublik Deutschland wegen der Missstände vor der UNO verantworten.<ref>Verhungern-im-Heim</ref>

2006 kam es zum ersten World Elder Abuse Awareness Day (15. Juni, erster Mahntag gegen Missbrauch und Gewalt an älteren Personen).

Abgrenzung des Begriffs von der Gewaltanwendung durch Patienten

Die Abgrenzung des Begriffs „Pflegeskandal“ oder des Begriffs „Gewalt in der Pflege“ von Formen der Gewaltanwendung, die von Patienten ausgehen, ist sinnvoll. Es gibt Störungen des Verhaltens von Patienten, die mit Aggressionen oder Gewalttätigkeiten des Patienten / der gepflegten Person einhergehen. Zum Teil liegt das an psychotischen oder schizoiden Erkrankungen. Bei dementen Personen können regressive Entwicklungen auch zu überschießender Gewaltausübung gegen Pflegepersonal beitragen. Dem allen liegen Situations- und Personenverkennung im Rahmen von wahnhaftem Erleben und Halluzinationen der Patienten zugrunde. Die Fremdgefährdung oder gar das gewalttätige Verhalten kann auch andere Patienten / Mitbewohnerinnen im Pflegeheim etc. betreffen. Sie sind, soweit das vorab bekannt ist, vor solchen Gefährdungen und Schäden zu schützen.

Es kommt nicht nur zu verbal von der Norm abweichendem Verhalten, sondern kann bis zu gezielten Angriffen auf Gesundheit und Leben der professionellen Pflegekräfte gehen. Im Rahmen einer psychiatrischen Krankenversorgung ist der Umgang des Pflegepersonals damit zu trainieren und isolierte Situationen mit solchen Patienten sind strikt zu vermeiden. Das frühzeitige Erkennen von Auslösern aggressiven Verhaltens gehört zu den notwendigen Kenntnissen der Pflegekräfte.<ref>Barbara Höft, Landesärzte für Gerontopsychiatrie: Empfehlungen für Leistungsstandards in der gerontopsychiatrischen Pflege. Psychiatrie-Verlag, Bonn 1999–2003 3. A, ISBN 3-88414-318-2.</ref> Aber diese Gewaltausübungen sind mit den Begriffen „Pflegeskandal“ oder „Gewalt in der Pflege“ regelmäßig nicht abgedeckt. Sie sollten zur Eindeutigkeit der Verhaltensbeschreibungen damit begrifflich auch nicht vermengt werden.

Der Arbeitgeber von Pflegepersonal ist verpflichtet, alles zum Schutz seiner Mitarbeiter vor solchen Angriffen frühzeitig zu veranlassen. Der notwendige Selbstschutz der in der Pflege Mitarbeitenden darf aber wiederum nicht zu unkontrollierter Machtausübung und versteckten Gewaltformen führen. Die Gabe von Psychopharmaka anstelle von Fixierungen bedarf derselben richterlichen Überprüfung wie jede Freiheitseinschränkung. Notwehrsituationen sind in der Pflege sehr selten und mit dem hier Beschriebenen nicht gemeint.

Würde Gewaltanwendung, die von Patienten ausgeht, unter dem Begriff Pflegeskandal behandelt oder publiziert, käme es zu einer Verschleierung der an sich ungleichen Lebens- und Machtposition von Pflegenden und gepflegten Personen in einer Institution. Dieses Verhältnis ist normalerweise von einem Hierarchiegefälle zu Ungunsten der Kunden / Patienten geprägt. Nur in Ausnahmefällen werden alte Menschen als Pflegebedürftige die professionell Pflegenden systematisch aus einer Machtposition heraus misshandeln. Mit dem Begriff Pflegeskandal wird aber die Besonderheit der Institution und der dort üblicherweise herrschenden Abhängigkeiten vorausgesetzt.

Gewalt durch pflegende Angehörige

Gewalt durch pflegende Angehörige kann sowohl psychischer als auch physischer Natur sein. In einer Umfrage des Zentrums für Qualität in der Pflege gaben vierzig Prozent der pflegenden Angehörigen an, innerhalb der letzten sechs Monate mindestens einmal absichtlich gewaltsam gegenüber der pflegebedürftigen Person gehandelt zu haben.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Pflegende Angehörige überlastet – oft Gewalterfahrungen.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Angehörige, die meinten, keine Zeit für sich selbst oder andere zu haben, gaben häufiger (40 Prozent) an physisch gewalttätig zu werden, als Personen, die diesen Zeitmangel nicht empfanden (26 Prozent).<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Aggression und Gewalt in der informellen Pflege.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Gründe für die Gewalt durch Angehörige können unter anderem Überforderung oder das Aufbrechen früherer Konflikte sein.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Gewalt in der Pflege.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Anonymisierte Fehlerberichtssysteme

Berichte über einzelne massive Pflegefehler erfolgen entweder im einrichtungsinternen Dokumentations- und Berichtssystem oder über eine Meldung an eine externe Stelle – z. B. an die Polizei oder die Heimaufsicht. Damit wird im günstigen Fall die Regulierung eines Schadens möglich. Im ungünstigen Fall kommt es zu einem Verschweigen. Auch sollte die einzelne Einrichtung Vorkehrungen gegen Wiederholungen treffen. Wie erfolgreich das geschieht, kann nur einrichtungsintern beurteilt werden.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) bot seit 2007 Pflegenden mit dem Online-Berichts- und Lernsystem „Aus kritischen Ereignissen lernen“ ein Fehlerberichtssystem an; mit dem Ziel, positive Impulse für die Qualitätsentwicklung der Altenpflege zu geben. Es bot die Möglichkeit, anonym – das heißt, ohne dass eine Rückverfolgung möglich war – kritische Ereignisse aus der Praxis der Altenpflege auch über die Einrichtungsgrenze hinweg zu berichten.<ref>Eine detaillierte Beschreibung des Systems gab es unter <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Infos zum System. (Memento vom 20. September 2011 im Internet Archive) Eine Redaktion prüfte die Eingaben vor der Veröffentlichung, so dass Berichte nicht veröffentlicht wurden, wenn der Bericht augenscheinlich mit der Absicht verfasst wurde, um Einzelne oder die Altenpflege allgemein zu diffamieren oder sie zu schädigen. Es fand eine inhaltliche Anonymisierung der Personen und Einrichtungen statt, um die es ging.</ref> Damit wurden Informationen über den eigentlichen Fehler, die sonst nur einer einzigen Person oder Pflegeeinrichtung zugänglich waren, vielen Nutzern des Systems und durch Weitergabe auch deren Kollegen zur Verfügung gestellt. Häufigen Fehlern sollte so ein Handlungsverfahren entgegengesetzt werden können, das erfolgreich den jeweiligen Fehler vermeiden hilft. Das gilt ebenso für gravierende Ereignisse, die für Einzelne oder einzelne Einrichtungen selten sind – es wird möglich, sich mit deren Rahmenbedingungen und einer Prävention vertraut zu machen. Solche Systeme sind im technischen Bereich, z. B. der Luftfahrt, bereits seit Längerem erfolgreich eingeführt. Neben der Schilderung des jeweiligen Vorfalls konnte auch eine Stellungnahme der (KDA-)Pflegeexperten damit verbunden werden.<ref>[tt_news=1108&tx_ttnews[backPid]=18 @1][tt_news=1108&tx_ttnews[backPid]=18 @2]Vorlage:Toter Link/www.kritische-ereignisse.de[tt_news=1108&tx_ttnews[backPid]=18 Bewohner werden im Nachtdienst gewaschen.] (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2022. [tt_news=1108&tx_ttnews[backPid]=18 Suche im Internet Archive] )Vorlage:Toter Link/archivebot Beispiel der Stellungnahme zur Frage des nächtlichen Waschens von Heimbewohnerinnen vom 11. Oktober 2007</ref> Allfällig abgegebene Berichte hier ersetzten jedoch keine einrichtungsinterne Pflicht- oder Schadensmeldung und ersetzen auch nicht die Anzeige strafbarer Handlungen gegenüber dem Justizwesen.

Das KDA-Berichts- und Lernsystem steht nicht mehr zur Verfügung.<ref>S. Görres, C. Warfelmann, P. Meinecke, M. Riemann: Perspektivenwerkstatt Patientensicherheit in der ambulanten Pflege. Abschlussbericht für das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). zqp.de, 2018, S.24; abgerufen am 13. Dezember 2021.</ref> Mittlerweile wurden in Deutschland andere, auch berufsübergreifende Fehlerberichtssysteme (Critical Incident Reporting Systems) eingerichtet.

Siehe auch

Filme

  • David Greene: Circle of Violence: A Family Drama (Ein Film über die Gewalt durch pflegende Angehörige)
  • Thomas Reutter, Gottlob Schober: Der Pflegenotstand. auf: SWR. (Die Autoren sind den Anrufen des Bonner Notruftelefons nachgegangen. Erstsendung 24. Januar 2005)
  • Manfred Uhlig: Tote haben keine Lobby.<ref>Sabine Rückert: Tote haben keine Lobby. Die Dunkelziffer der vertuschten Morde. Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 2000, ISBN 3-455-11287-0. Diente als Vorlage für Uhligs Film</ref> Zweiteiliger Film 2. Die Altenpflegerin. D, WDR, 45 Min. (Erstsendung 11. Januar 2006)
  • Norbert Siegmund: Schwester Tod – Mord auf der Intensivstation. 29 Min, D – RBB Erstausstrahlung 4. Juli 2007 21.45 – 22.15 Uhr. (Das Gerichtsverfahren gegen Krankenschwester der Charité 2007. Dokumentation und Feature, basierend im Wesentlichen auf Äußerungen von K. H. Beine)

Literatur

Prävention

  • Katharina Brandl: Möglichkeiten zur Gewaltprävention in der Altenpflege. Eine Herausforderung für die Ausbildung. Bonner Schriftenreihe Gewalt im Alter, Band 12. Mabuse-Verlag, 2005, ISBN 3-938304-27-8
  • Dieter Deiseroth: Nestbeschmutzung oder unverzichtbare Information: Welchen Nutzen bringt das Whistleblowing von Beschäftigten? In: ProAlter. 3/2006, ISSN 1430-1911, S. 16–23 (Whistleblowing, engl., entspricht etwa dem dt. Wort Verpfeifen, hat aber eine positive Konnotation i. S. von „rechtzeitig alarmieren“. Die dt. Sektion der Juristenvereinigung IALANA würdigt herausragend couragierte Persönlichkeiten mit dem Whistleblower-Preis: Printausgabe oder online)
  • Barbara Hiss u. a.: Fallgeschichten Gewalt. Anfänge erkennen, Alternativen entwickeln. Reihe Pflege im Vincentz Verlag, Hannover 1999, ISBN 3-87870-616-2
  • Günther Roth, Garms-Homolová: Vorkommen, Ursachen und Vermeidung von Pflegemängeln. (Gutachten im Auftrag der Enquete-Kommission Situation u. Zukunft der Pflege in NRW). Berlin/Göttingen 2004, Kurzpräsentation (PDF)

Aggressionen, Macht und andere Emotionen als Konfliktstoff

  • Karl-Heinz Beine: Morden gegen das Leiden. In: Deutsches Ärzteblatt, 104 (2006), S. 2328–2332.
  • Theo Kienzle, Barbara Paul-Ettlinger: Aggressionen in der Pflege. Umgangsstrategien für Pflegebedürftige und Pflegepersonal. Kohlhammer, Stuttgart 2000. Reihe Pflege kompakt, ISBN 3-17-015997-6.
  • Claudio Kürten, Klaus Dörner (Hrsg.): Erfolgreich behandeln – armselig sterben. Macht und Ohnmacht im Krankenhaus und Heim. 3. Auflage. Verlag Die Brücke, Neumünster 1999, ISBN 3-926200-71-5.
  • Cordula Schneider: Gewalt in Pflegeeinrichtungen. Erfahrungen von Pflegenden. Schlütersche, 2005, ISBN 3-89993-149-1.

Pflege alter Menschen in Institutionen als Problemsituation

  • Dieter Deiseroth: Bestandsaufnahme: Wo liegen gravierende Missstände im stationären Pflegebereich? In: ProAlter. 3/2006, S. 23–28.
  • Klaus Dörner: Tödliches Mitleid. Zur sozialen Frage der Unerträglichkeit des Lebens. 4. Auflage. Paranus Verlag, 2002, ISBN 3-926200-86-3
  • Mervyn Eastman (1984): Old Age Abuse. Age Concern England, Mitcham Surrey 1984, ISBN 0-86242-030-X
    • deutsch: Gewalt gegen alte Menschen. Lambertus-Verlag, Freiburg 1985, ISBN 3-7841-0285-9
  • Claus Fussek, Sven Loerzer: Alt und abgeschoben. Der Pflegenotstand und die Würde des Menschen. 2. Auflage. Herder, Freiburg 2005, ISBN 3-451-28411-1 (Rezension Sven Lind vom 20. Dezember 2005 in socialnet)
  • Claus Fussek, Gottlob Schober: Im Netz der Pflegemafia. Wie mit menschenunwürdiger Pflege Geschäfte gemacht werden. C. Bertelsmann, 2008, ISBN 978-3-570-01009-9
  • Johannes Kemper: Alternde und ihre jüngeren Helfer. Vom Wandel therapeutischer Wirklichkeit. Unter Mitarbeit von Helga Geiger, Anette Helmrich, Josef Seyfried. 2. Auflage. Ernst Reinhardt Verlag, 2000, ISBN 3-497-01529-6
  • U. Reus, H. Huber, U. Heine: Pflegebegutachtung und Dekubitus. Eine Datenerhebung aus der Pflegebegutachtung des MDK-WL. (MDK WL) In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie. 38:3 2005, S. 210–217
  • G. Roth, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Qualitätsmängel und Regelungsdefizite der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege – Nationale und internationale Befunde. Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Institut für Gerontologie an der Universität Dortmund

Patiententötungen durch Pflegepersonal

  • Judith Arlt: Entlassen nach: Tod. Todesfalle Krankenhaus. Eine wahre Geschichte. mvg Verlag, Heidelberg 2008, ISBN 978-3-636-06357-1.
  • Karl-Heinz Beine: Homicides of patients in hospitals and nursing homes: a comparative analysis of case series. In: International Journal of Law and Psychiatry. 26 (2003) S. 373–386 (engl., dt. Rezension)
  • Maisch Herbert: Patiententötungen. Dem Sterben nachgeholfen. Kindler, München 1997, ISBN 3-463-40254-8.
  • Karl-Heinz Beine: Krankentötungen in Kliniken und Heimen und die Einstellung der Mitarbeiter in den Gesundheitsberufen zur aktiven Sterbehilfe. Habilitationsschrift, Universität Witten/Herdecke, 1996.
  • Karl-Heinz Beine: Sehen, Hören, Schweigen. Patiententötungen und aktive Sterbehilfe. Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau 1998. ISBN 978-3-7841-1049-3.<ref>Karl Beine: Sehen, Hören, Schweigen (Rezension). In: PflegeABC. Abgerufen am 30. März 2017.</ref>
  • Klaus Hampel (Hrsg.), Karl-Heinz Beine, u. a.: Menschenwürde an den Grenzen des Lebens. Sterbehilfe und Sterbebeistand im Widerstreit. Dialogverlag, Münster (Westfalen) 2007, ISBN 3-937961-60-7.
  • Karl-Heinz Beine: Krankentötungen in Kliniken und Heimen. Aufdecken und Verhindern. Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau 2010, 397 Seiten, ISBN 978-3-7841-1973-1. → zweite, überarbeitete Ausgabe: Lambertus Verlag, 2011, 427 Seiten, ISBN 978-3-7841-2059-1.
  • Karl-Heinz Beine: Wie Helfer zu Tätern werden. In: Christiane Gelitz (Hrsg.): Profiler & Co. – Kriminalpsychologen auf den Spuren des Verbrechens. Schattauer Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-7945-2962-9, S. 49–56.
  • Karl-Heinz Beine, Jeanne Turczynski: Tatort Krankenhaus. Wie ein kaputtes System Misshandlungen und Morde an Kranken fördert. Droemer Knaur, München 2017, ISBN 978-3-426-27688-4.
  • Eckart Roloff und Karin Henke-Wendt: Geschädigt statt geheilt. Große deutsche Medizin- und Pharmaskandale. Hirzel, Stuttgart 2018, ISBN 978-3-7776-2763-2 (mit einem Kapitel über Mordfälle in Kliniken und Heimen, S. 153–170).
  • Stephan Lebert: Wenn aus Liebe Wut wird. Viele Menschen sind mit der Pflege ihrer Angehörigen überfordert. Schlägt der Frust in Aggression um, wird die Familie für die Alten zur Gefahr. In: Die Zeit, Nr. 22/2008, S. 33

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Einzelnachweise

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