Mindestsinkflughöhe
Die Mindestsinkflughöhe<ref name="Malik" /> ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}, MDA oder {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}, MDH) ist die minimale Flughöhe, die bei einem Instrumentenanflug ohne vertikale Führung ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}, NPA) nicht unterschritten werden darf, bevor die Anflugbefeuerung oder die Landebahn eindeutig in Sicht und eine sichere Landung möglich sind. Dabei bezeichnet MDA die Höhe über dem Meeresspiegel und MDH die Höhe über dem Flugplatz oder der Landeschwelle, sofern diese mehr als 2 m unter der des Flugplatzes liegt.<ref name="ICAO Annex 6" />
Anders als bei der Entscheidungshöhe (englisch Decision altitude; DA) muss ein Durchstarten nicht eingeleitet werden, sobald das Flugzeug bis zur Mindestsinkflughöhe gesunken ist, sondern eine solche Entscheidung kann gegebenenfalls noch bis zum Fehlanflugpunkt (englisch Missed approach point, MAPt) hinausgezögert werden. Der Pilot eines Non-precision approaches kann also bis zur Mindestsinkflughöhe sinken und diese bis zum Fehlanflugpunkt beibehalten und erst dann eine Entscheidung über Fortsetzung oder Abbrechen des Anfluges treffen, wenn vorher die Sichtbedingungen hierfür nicht ausreichend waren.<ref name="PANS OPS"/>
Siehe auch
Einzelnachweise
<references> <ref name="ICAO Annex 6">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> <ref name="Malik">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> <ref name="PANS OPS"> {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}} </ref> </references>