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m. d. W. d. G. b.

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

m. d. W. d. G. b. (typografisch korrekt mit Leerzeichen; auch mdWdGb)<ref>Beispiel von „mdWdGb-Generaldirektoren“ in einer Mitteilung der EU-KommissionVorlage:Abrufdatum (Klarstellung der Methodik für die Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte)</ref> ist die Abkürzung für

m. d. W. d. D. b. ist die Abkürzung für

mit der Wahrung der Dienstgeschäfte beauftragt (in Behörden gebraucht)

und wird als Zusatz zur Funktionsbezeichnung des vorübergehenden Amtsinhabers verwendet<ref>OVG Saarland, Urteil vom 18. April 2007, 1 R 19/05</ref> – nach Ausscheiden eines bisherigen Amtsinhabers aus dem Amt<ref>Nach dem „Verschwinden“ des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Otto John, wurde Hanns Jess, vorher Präsident des Bundeskriminalamtes, „mit der Wahrung der Geschäfte des Leiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz beauftragt“</ref> oder bevor ein ordentlicher Amtsinhaber förmlich berufen wird.<ref>Beispiel für den niedersächsischen „Minister des Innern, m.d.W.d.G.b.“</ref> Allgemein schreibt man auch kurz „betraut/beauftragt“ oder verwendet interimistisch (interim.), wenn der Betraute nicht schon vorher im Amt war.

Ähnliche Abkürzung: m. d. W. d. A. b. – mit der Wahrung der Amtsgeschäfte/Aufgaben beauftragt/betraut

Dem deutschen mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt entspricht das englische temporarily charged with the conduct of affairs<ref>Übersetzung von „M.d.W.d.G.b.“ ins Englische</ref> (kurz: in charge) und das französische faisant fonction (abgekürzt f.f.).<ref>Beispiel für einen „Direktor m.d.W.d.G.b.“ (dt.) bzw. „directeur f.f.“ (fr.)</ref>

Beispiel

Die Amtszeit des deutschen Bundeskanzlers und seiner Minister endet gemäß Art. 69 Abs. 2 GG, wenn ein neugewählter Bundestag zusammentritt. Der Bundespräsident kann den Bundeskanzler und seine Regierung nach Art. 69 Abs. 3 GG jedoch zur Weiterführung der Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers verpflichten. In dieser Zeit beschränken sich die Aktivitäten der Bundesregierung auf ein notwendiges Minimum, das heißt, dass keine politische Arbeit mehr erfolgt. Lediglich 1974 gab es mit dem sofortigen Rücktritt Willy Brandts eine Ausnahme von dieser Praxis; in diesem Fall wurde sein Stellvertreter Walter Scheel mit der Weiterführung der Geschäfte beauftragt.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />