Luftangriff auf die Brücke bei Varvarin
Der Luftangriff auf die Brücke bei Varvarin war ein Angriff von NATO-Kampffliegern am 30. Mai 1999 während des Kosovokrieges auf eine Brücke nahe der serbischen Kleinstadt Varvarin, bei dem zehn Zivilisten getötet und dreißig teilweise schwer verletzt wurden. Das Ereignis erfuhr eine hohe Aufmerksamkeit in den Medien, nachdem 35 Kläger, darunter die Eltern eines getöteten Mädchens, die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagt hatten. Die Klage wurde letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. November 2006 rechtskräftig abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht nahm Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.<ref name="BVerfG-Urteil" />
Hergang des Luftangriffs
Zwei Kampfflugzeuge der NATO griffen am 30. Mai 1999 zur Mittagszeit in zwei Angriffswellen die über den Fluss Morawa führende Brücke in der serbischen Stadt Varvarin an. Sie hatten den Auftrag, diese zu zerstören, und beschossen sie mit insgesamt vier Raketen.<ref name="BVerfG 13.8.13" /> Die Allianz nutzte den klaren Himmel, um die Bombardierungen in Jugoslawien tagsüber zu intensivieren.<ref name="NYT" /> Wegen eines Gottesdienstes mit einer Prozession und eines Markttags mit rund 350 Ständen am orthodoxen Allerheiligenfest am Sonntag nach Pfingsten waren zahlreiche Besucher in der Stadt.<ref name="Bomben" /> Die erste Angriffswelle traf mehrere Angler und drei Mädchen, die an den Fluss gegangen waren. Nachdem zahlreiche Helfer an den Fluss geeilt waren, folgte die zweite Angriffswelle, die noch mehr Opfer forderte. Insgesamt zehn Personen starben, dreißig weitere wurden verletzt, siebzehn davon schwer. Die Opfer waren ausschließlich Zivilisten.<ref name="BVerfG" /> Die Brücke wurde bei dem Angriff zerstört.<ref name="Bomben" /> Unmittelbar nachdem die zivilen Opfer bekannt geworden waren, erklärten NATO-Vertreter, die Piloten hätten keine Zivilisten gesehen.<ref name="NYT" /> Deutsche Flugzeuge waren an dem Angriff nicht beteiligt. Die Bundeswehr stellte im Kosovokrieg aber Tornado-Aufklärungsflugzeuge.<ref name=BGH-Urteil/> Die Informationen darüber, welche Streitkräfte der Mitgliedsstaaten an dem Angriff selbst beteiligt waren, gibt die NATO nicht preis.<ref name="Standard" />
Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland
Prozess vor dem Landgericht Bonn
Am 15. Oktober 2003 wurde ein Schadensersatzprozess gegen die an der Operation Allied Force beteiligte Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Bonn eröffnet.<ref name=Entschädigung/> 35 Kläger warfen Deutschland vor, die Angriffe durch Aufklärung und Begleitschutz unterstützt zu haben. Bundeswehrsoldaten hätten das Ziel mit ausgewählt und somit den Angriff möglich gemacht. In Varvarin und Umgebung habe es jedoch keine nennenswerten militärischen Einrichtungen gegeben.<ref name=BGH-Urteil/> Die Kläger hoben besonders das Schicksal der fünfzehnjährigen Sanja Milenković hervor, die unter den Todesopfern war.<ref name=Independent/><ref name=Merkur /><ref name=Standard /><ref name=DLF />
Mit Urteil vom 10. Dezember 2003 wurde die Klage als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen.<ref name=Landgericht /> Die geltend gemachten Ansprüche fänden weder im Völkerrecht noch im deutschen Staatshaftungsrecht eine rechtliche Grundlage. Normen des Völkerrechts, die den Klägern als Individuen für die Folgen des Angriffs einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld einräumen, existierten nicht.<ref name=Landgericht /> Eine weitere Aufklärung des Hergangs sei daher nicht erforderlich.<ref name=Landgericht />
Prozess vor dem Oberlandesgericht Köln
In zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 28. Juli 2005 die Berufung zurück und verneinte ebenfalls Schadensersatzansprüche.<ref name=OLG /><ref name=Entschädigung/>
Hinsichtlich der Ansprüche auf Basis des Völkerrechts folgte das Oberlandesgerichts den „zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil“.<ref name=OLG /> Hinsichtlich Ansprüchen aus dem nationalen Recht verneinte es ebenfalls Ansprüche aus den Grundrechten, weil es an einer „konkreten anspruchsbegründenden Norm“ fehlte, um einen Anspruch zu eröffnen.<ref name=OLG /> Hinsichtlich des Staatshaftungsrechtes hielt der Senat die „allgemeinen Regelungen des Staatshaftungsrechts auch im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen jedenfalls insoweit grundsätzlich für anwendbar, als der Staat dabei in völkerrechtswidriger Weise die primärrechtlichen Ansprüche des Einzelnen auf Einhaltung des humanitären Völkerrechts verletzt.“<ref name=OLG /> Der Bundesrepublik Deutschland haftungsrechtlich zurechenbare Handlungen ließen sich aber nicht feststellen.<ref name=OLG />
Prozess vor dem Bundesgerichtshof
Diese Feststellung des Oberlandesgerichts wurde bei der Revision des Urteils durch den Bundesgerichtshof am 2. November 2006 nicht bestätigt: Der Bundesgerichtshof ließ die Frage nach der Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts ausdrücklich offen. Die Klage war somit letztinstanzlich und rechtskräftig abgewiesen.<ref name="BGH" /><ref name="Standard" /><ref name="BGH-Urteil" />
Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Die Kläger reichten daraufhin, u. a. mit Unterstützung der Rechtsanwälte Sönke Hilbrans und Wolfgang Kaleck eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein,<ref name="Merkur" /><ref name="BVerfG 13.8.13" /> das diese Beschwerde mit Beschluss vom 13. August 2013 teilweise als unzulässig, teilweise als unbegründet nicht zur Entscheidung annahm.<ref name="BVerfG 13.8.13" /><ref name=BVerfG /> Es gebe keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ein Anspruch auf Schadensersatz zustehe. Derartige Ansprüche stünden grundsätzlich nur dem Heimatstaat des Geschädigten zu, hieß es in der Begründung.<ref name=BVerfG /> Auch ein Anspruch wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten bestehe nicht. Es sei nicht erwiesen, dass deutsche Amtsträger von den konkreten Umständen des Angriffs gewusst hätten.<ref name="BVerfG-Urteil" /><ref name=BVerfG />
Der Staat Serbien, der formal Entschädigungen für die Opfer des Luftangriffes fordern könnte, machte mindestens bis September 2013 keine Entschädigungsansprüche geltend.<ref name="DW-2013" />
Weiteres
Im November 1999 wurde ein Neubau der zerstörten Brücke freigegeben. Zur Erinnerung wurde im Ort ein Denkmal errichtet. Auch zwei beim Angriff umgeknickte Pappeln zeugen vom Angriff.<ref name="DW" />
Nach einem Artikel im European Journal of International Law aus dem Jahr 2001 waren die zivilen Opfer des Luftangriffs Anlass für die NATO, ihre Einsatzrichtlinien zu ändern. Ziele, bei denen mit der Nähe von Zivilisten zu rechnen ist, wurden nicht mehr angegriffen.<ref name="EJIL" /> Dies sei nicht als Schuldeingeständnis zu werten, sondern als das Bemühen, die Einsatzpraxis im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit kontinuierlich anzupassen.<ref name="EJIL" />
Weblinks
- Urteil des Landgerichts Bonn. In: www.justiz.nrw.de. Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, 10. Dezember 2003, abgerufen am 3. Januar 2023.
- Urteil des Oberlandesgerichts Köln. In: www.justiz.nrw.de. Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, 28. Juli 2006, abgerufen am 3. Januar 2023.
- Urteil des Bundesgerichtshofes. In: www.openjur.de. openJur e. V., 2. November 2006, abgerufen am 3. Januar 2023.
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06. In: bundesverfassungsgericht.de. 13. August 2013, abgerufen am 12. Januar 2023.
- BVerfG: Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland wegen ziviler Opfer eines NATO-Luftangriffs im Kosovo-Krieg. In: beck-online.beck.de. Verlag C.H. Beck, 3. September 2015, abgerufen am 20. Dezember 2022.
Einzelnachweise
<references> <ref name="Landgericht">Urteil des Landgerichts Bonn. In: www.justiz.nrw.de. Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, 10. Dezember 2003, abgerufen am 3. Januar 2023.</ref> <ref name="OLG"> Urteil des Oberlandesgerichts Köln. In: www.justiz.nrw.de. Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, 28. Juli 2006, abgerufen am 3. Januar 2023.</ref> <ref name="BGH"> Urteil des Bundesgerichtshofes. In: www.openjur.de. openJur e. V., 2. November 2006, abgerufen am 3. Januar 2023.</ref> <ref name="BVerfG"> BVerfG: Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland wegen ziviler Opfer eines NATO-Luftangriffs im Kosovo-Krieg. In: beck-online.beck.de. Verlag C.H. Beck, 3. September 2015, abgerufen am 20. Dezember 2022.</ref> <ref name="Merkur"> Hans Wallow: Balkankrieg: Kampf ohne Sieger. In: merkur.de. Rheinischer Merkur, 29. Mai 2008, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 1. Juni 2008; abgerufen am 12. Dezember 2022.</ref> <ref name="Standard"> Krsto Lazarević: Als Bomben auf die Brücke von Varvarin fielen. In: www.derstandard.at. Der Standard, 10. Juni 2016, abgerufen am 11. Januar 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> <ref name="DLF">Simone Böcker: Die Brücke von Varvarin, deutschlandfunk.de, 24. März 2009</ref> <ref name="Entschädigung"> Nato-Angriff: Deutschland zahlt keine Entschädigung für serbische Opfer. In: www.faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Dezember 2003, abgerufen am 19. Dezember 2022.</ref> <ref name="BGH-Urteil">BGH-Urteil: Kein Schadensersatz für serbische Bombenopfer. In: www.faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. November 2006, abgerufen am 19. Dezember 2022.</ref> <ref name="BVerfG-Urteil"> Urteil des Verfassungsgerichts Deutschland zahlt keinen Schadensersatz für Opfer des Kosovo-Angriffs. In: www.spiegel.de. Der Spiegel, 3. September 2013, abgerufen am 19. Dezember 2022.</ref> <ref name="NYT"> Eric Schmitt: Crisis in the Balkans: NATO - Allied Air Strikes Kill 9 On Busy Bridge in Serbia. In: www.nytimes.com. New York Times, 31. Mai 1999, abgerufen am 19. Dezember 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> <ref name="Independent"> Robert Fisk: Nearly two decades on from Nato's deadly bombing of civilians at Varvarin in Serbia, the wait for justice continues. In: www.independent.co.uk. The Independent, 9. Juli 2018, abgerufen am 19. Dezember 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> <ref name="Bomben">Peter Schilder: Balkankrieg: Bomben aus heiterem Himmel. In: www.faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15. Oktober 2003, abgerufen am 20. Dezember 2022.</ref> <ref name="DW">Deutsche Welle: Die Brücke von Varvarin, vom 24. März 2014, abgerufen am 11. Januar 2023</ref> <ref name="DW-2013">Deutsche Welle: Kein Schadensersatz wegen Nato-Angriffs, vom 12. September 2013, abgerufen am 12. Januar 2023</ref> <ref name="BVerfG 13.8.13">BVerfG, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06. In: bundesverfassungsgericht.de. 13. August 2013, abgerufen am 12. Januar 2023.</ref>
<ref name="EJIL">Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref>
</references>