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Leitender Polizeidirektor

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Datei:Deutsche Bundespolizei - Höherer Dienst 05.svg
Rangabzeichen: Vier goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

Aufgaben

  • Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt oder als Teil eines Polizeipräsidiums (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen, bspw. in Baden-Württemberg und Hessen Leitung einer Direktion, der die Polizeireviere unterstehen)
  • Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
  • Leitung einer Polizeihochschule
  • Leiter einer Polizeidirektion<ref>Leitender Polizeidirektor der PD AFB in SH</ref><ref>Leitender Polizeidirektor der PD Segeberg in SH</ref>

Abgrenzung

"Leitender Direktor" als Leiter einer Polizeidirektion hat in Schleswig-Holstein die Besoldungsgruppe B2.<ref>Besoldungsgesetz SH B2</ref>, während "Leitender Direktor" ansonsten die Besoldungsgruppe A16 hat.<ref>Besoldungsgesetz SH A16</ref>

In Schleswig-Holstein hat der Landespolizeidirektor und der Direktor des Landeskriminalamtes die Besoldungsgruppe B4.<ref>Besoldungsgesetz SH B4</ref>

Ein Polizeidirektor ist mit der Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen betraut.

Dienstkleidung

Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.

Siehe auch

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Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Folgenleiste Dienstgrad Polizei hD