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Landgericht München

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Das Landgericht München war eine 1803 gegründete bayerische Gerichts- und Verwaltungsbehörde, die für das Münchener Umland zuständig war. Es bestand bis 1854 und gilt als Vorläufer des heutigen Landkreises München.

Geschichte

Im Jahr 1803 wurde in München als sogenanntes Landgericht älterer Ordnung das Landgericht München gebildet.<ref>Die Organisation des Landgerichts München betr. (Churbaierisches Regierungsblatt, XXXVII. Stück, 14. September 1803, Sp. 718-719)</ref> Es war für das Münchener Umland zuständig. Für das Stadtgebiet Münchens selbst gab es ab 1804 das Stadtgericht München, und ab 1809 wurde München zur kreisunmittelbaren Stadt mit einem eigenen Polizeidirektor. Stadt- und Landgericht München gehörten zum Isarkreis, der 1838 in Oberbayern umbenannt wurde. Bereits 1831 sollte das Landgericht München aufgeteilt werden. Es entstand bis 1835 das neue Landgericht Au, das den Isarrain mit der Au, Giesing und Harlaching, Haidhausen, Berg am Laim, Bogenhausen, Oberföhring und Fasangarten umfasste.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref><ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> Nach der Eingemeindung von Au, Giesing und Haidhausen in die Stadt München am 1. Oktober 1854 wurde für die neuen Stadtteile das Stadtgericht München rechts der Isar geschaffen, aus dem bisherigen Stadtgericht München wurde das Stadtgericht München links der Isar. Gleichzeitig fand eine Umorganisation der Landgerichte des Umlandes statt: Aus den Restgemeinden des bisherigen Landgerichts Au wurde das Landgericht München rechts der Isar. Aus dem Landgericht München wurde das Landgericht München links der Isar gebildet.

Siehe auch

Der Begriff wird umgangssprachlich auch eingesetzt für

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Navigationsleiste Landgerichte im Isarkreis (Königreich Bayern)