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Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

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Landesbeauftragte für den Datenschutz
Sachsen-Anhalt
— LfD LSA —
colspan="2" class="notheme" style="padding: 1em 0; text-align: center; background:#Vorlage:Standardfarbe; color:#202122;" | Wappen Sachsen-Anhalt
Staatliche Ebene Land Sachsen-Anhalt
Stellung vergleichbar einer obersten Landesbehörde, unabhängige Aufsichtsbehörde<ref>§ 22 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA). Landesrecht Sachsen-Anhalt, abgerufen am 26. Februar 2026.</ref>
Gründung 1. April 1992<ref name="tätigkeitsberichtbericht">I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 1992 bis 31. März 1993. Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, S. 28, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Hauptsitz Magdeburg
Behördenleitung Maria Christina Rost<ref>Jahrelange Hängepartie: Landtag wählt neue Datenschützerin. In: Welt. 23. April 2024, abgerufen am 24. April 2024.</ref>
Direktor der Geschäftsstelle Albert Cohaus<ref name="organigramm">Organigramm der Geschäftsstelle bei der Landesbeauftragten. Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, 24. November 2025, abgerufen am 2. April 2026.</ref>
Bedienstete 32 Beamte und
5 Angestellte (2026)<ref>Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. (PDF) Vorbericht. Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, S. 2928, abgerufen am 26. Februar 2026.</ref>
Haushaltsvolumen 4.651.700 Euro (2026)<ref>Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. (PDF) Vorbericht. Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, S. 2914, abgerufen am 26. Februar 2026.</ref>
Netzauftritt www.datenschutz.sachsen-anhalt.de

Koordinaten: 52° 7′ 32,8″ N, 11° 37′ 43,9″ O

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, die Kontroll- sowie Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahrnimmt.

Geschichte

Das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt wurde mit Inkrafttreten des damaligen Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DSG-LSA) am 1. April 1992 errichtet.<ref name="tätigkeitsberichtbericht" /> Seit dem 1. Oktober 2008 nimmt er auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr.<ref name="IZG">Landesrecht Sachsen-Anhalt - Inhaltsverzeichnis IZG LSA. Abgerufen am 6. März 2026.</ref>

Von Januar 2021 bis Juli 2024 war die Stelle nicht besetzt, da sich der Landtag von Sachsen-Anhalt seit 2018 mehrmals nicht auf einen mehrheitsfähigen Kandidaten einigen konnte. Der frühere Amtsinhaber Harald von Bose gab bereits 2018 bekannt, dass er nicht erneut für den Posten antreten wird. Seither wurden diverse Vorschläge für das Amt stets vom Landtag abgelehnt, da nie eine Mehrheit gefunden wurde. Die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt stand wegen der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz kurz vor einer Regierungskrise, da Kandidaten der eigenen Koalition wiederholt abgelehnt wurden.<ref name="gescheiterte-wahl">Ingo Dachwitz: Gescheiterte Wahl: Stürzt Sachsen-Anhalt wegen Datenschutz in eine Regierungskrise? In: netzpolitik.org. 28. Juni 2023, abgerufen am 27. April 2024.</ref> Zudem war umstritten, ob das Besetzungsverfahren der Position nach einer Änderung des Landesdatenschutzgesetzes europarechtskonform ist.<ref>Malte Engeler, Carlo Piltz: Datenschutzaufsicht muss Intransparenz bei Wahl der Datenschutzschutzbeauftragten überprüfen. In: FragDenStaat. 18. August 2023, abgerufen am 26. August 2023.</ref>

Im April 2024 wurde nach rund sechs Jahren Maria Christina Rost auf Antrag von CDU, SPD und FDP<ref>Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz - Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, SPD und FDP. Landtag von Sachsen-Anhalt, 18. April 2024, abgerufen am 24. April 2024.</ref> zur neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt und trat ihr Amt im August 2024 an.

Aufgaben

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes und hat somit den Auftrag, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den öffentlichen Stellen des Landes und seit dem 1. Oktober 2011 auch bei den in Sachsen-Anhalt ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (insb. Unternehmen und Vereine) zu kontrollieren.

Die Aufgaben ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA)<ref name= "dsag">Landesrecht Sachsen-Anhalt - Inhaltsverzeichnis DSAG LSA. Abgerufen am 6. März 2026.</ref> und dem Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSUG LSA).<ref name="dsug">Landesrecht Sachsen-Anhalt - Inhaltsverzeichnis DSUG LSA. Abgerufen am 6. März 2026.</ref>

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz nimmt ihre Aufgaben dadurch wahr, „dass sie

  • Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet,
  • Bürgerinnen und Bürger zu Fragen des Datenschutzes berät,
  • verantwortliche Stellen (insbesondere Behörden und Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt) zu Fragen des Datenschutzes berät,
  • die Landesregierung bei Rechtsetzungsvorhaben mit datenschutzrechtlichem Bezug und Fragen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Regelungen unterstützt,
  • das Landesparlament bei Rechtsetzungsvorhaben mit datenschutzrechtlichem Bezug berät,
  • Kontrollen – auch anlasslos – bei verantwortlichen Stellen durchführt,
  • festgestellte Verstöße angemessen ahndet,
  • das Landesparlament und die Öffentlichkeit durch die Herausgabe eines Tätigkeitsberichtes informiert,
  • Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu Fragen des Datenschutzes durchführt und Öffentlichkeitsarbeit betreibt,
  • mit anderen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, des Bundes und auf europäischer Ebene zusammenarbeitet.“Vorlage:": Ungültiger Wert: ref=

Nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)<ref name="IZG" /> wird die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt auch zur Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit bestimmt.

Organisation

Die Einrichtung der Landesbeauftragten ist in Art. 63 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt<ref>Auszüge aus der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, abgerufen am 6. März 2026.</ref> verfassungsrechtlich abgesichert.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist gleichzeitig die Behördenbezeichnung und Amtsbezeichnung der Behördenleitung. Die Beauftragte leitet die Behörde nach innen und vertritt sie nach außen. Sie ist bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Geschäftsstelle ist in sechs Referate unterteilt:<ref name="organigramm" />

  • Referat 1 – Organisation, Personal, Haushalt
    • Organisation, Haushalt, Beauftragter für den Haushalt
    • Personal, Datenschutzkonferenz, Tätigkeitsberichte
  • Referat 2 – Soziales, Gesundheit, Bildung, Informationsfreiheit
    • Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Beschäftigtendatenschutz, Archivwesen, Kammerrecht
    • Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Verwaltungsverfahrensrecht
    • Informationsfreiheit, Open Government, Presserecht
    • Hinweisgeberschutzrecht
  • Referat 3 – Informations- und Kommunikationstechnologie, E-Government
    • Grundsatzfragen der Informations- und Kommunikationstechnologie, E-Government, Onlinezugangsrecht
    • Medien- und Telekommunikationsrecht, Statistik, Geoinformation, Vermessungswesen, Gewerberecht
    • Elektronischer Rechtsverkehr, Zertifizierung
    • IuK der Dienststelle
    • Technische Beratung der Referate 2 bis 6
  • Referat 4 – Wirtschaft, Vereine, Videoüberwachung
    • Grundsatzfragen des Datenschutzrechtes im nichtöffentlichen Bereich
    • Beratung und Kontrolle verantwortlicher Stellen (Kreditwesen, Auskunfteien, Inkasso, Freie Berufe, Handel, Industrie, Vereine, Parteien, Versicherungen, Bildungsträger, Wohnungswirtschaft, Ver- und Entsorger, Verbraucherdatenschutz, Verkehrsunternehmen, Adresshandel, Markt- und Meinungsforschung, Werbung, Auftragsverarbeitung, Handwerk, Gastronomie)
    • Videoüberwachung
  • Referat 5 – Justiziariat, Europa, Internationaler Datenverkehr
    • Grundsatzfragen des Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich, Verkehrsrecht, Justiziariat
    • Europa, Internationaler Datenverkehr
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Künstliche Intelligenz
  • Referat 6 – Parlament, Landesrechnungshof, Inneres, Justiz
    • Grundsatzfragen des Datenschutzrechtes im parlamentarischen Bereich
    • Polizei, Verfassungsschutz, Gefahrenabwehr, Justiz
    • Parlament, Landtagsverwaltung, Landesrechnungshof, Kommunales, Finanzen, Melde-, Pass- und Ausweiswesen

Beauftragte

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz wird von den Mitgliedern des Landtags Sachsen-Anhalt für eine fünfjährige Amtszeit gewählt und anschließend durch den Landtagspräsidenten ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Nachdem im Mai 2018 der Kandidat der Landesregierung in drei Wahlgängen keine Mehrheit gefunden hatte, wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, um das Quorum zu senken. Seit dem 27. März 2020 genügt für die Wahl des Landesbeauftragten die Mehrheit der Mitglieder des Landtages.<ref>Simon Ribnitzky, dpa: Sachsen-Anhalt weiter ohne neuen Datenschützer: Ausweg Verfassungsänderung? In: heise.de. 14. Januar 2019, abgerufen am 3. Februar 2024.</ref>

Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Hinweise
1 Klaus-Rainer Kalk 09.04.1992<ref>I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 1992 bis 31. März 1993. Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, S. 13, abgerufen am 6. März 2026.</ref> 15.03.2005
2 Harald von Bose 16.03.2005<ref>VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2003 bis 31. März 2005. Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, S. 3, abgerufen am 2. April 2026.</ref> 31.12.2020
Amt vakant 01.01.2021 31.07.2024 Der Landtag von Sachsen-Anhalt konnte sich seit 2018 mehrfach nicht auf einen Kandidaten einigen.<ref name="gescheiterte-wahl" />
3 Maria Christina Rost 01.08.2024<ref>Landesbeauftragte für den Datenschutz. Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, abgerufen am 6. März 2026.</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

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