Kurfürstentum Baden
| Datei:Banner of the Holy Roman Emperor with haloes (1400-1806).svg Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
|---|---|
| Kurfürstentum Baden | |
| Wappen | |
| Großes Wappen des Kurfürstentums Baden | |
| Karte | |
| Gebietszuwachs 1802/1803 in violett | |
| Alternativnamen | Kurbaden |
| Entstanden aus | Markgrafschaft Baden |
| Herrschaftsform | Monarchie |
| Herrscher/ Regierung |
Kurfürst Karl Friedrich |
| Reichstag | 5 Virilstimmen auf der weltlichen Bank im Reichsfürstenrat<ref>Die Markgrafschaft Hachberg als Teil der Markgrafschaft Baden-Durlach hatte eine eigene Stimme, dazu kamen je eine Stimme für die Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach; entsprechend § 32 des Reichsdeputationshauptschlusses erhielt Baden zusätzlich für die Gebiete der ehemaligen Fürstbistümer Speyer und Straßburg je eine Stimme.</ref> |
| Hauptstädte/ Residenzen |
Karlsruhe |
| Dynastien | Haus Baden (Zähringer) |
| Konfession/ Religionen |
römisch-katholisch, lutherisch und reformiert |
| Aufgegangen in | Großherzogtum Baden 1806 |
Kurfürstentum Baden (auch: Kurbaden; {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Gesamtheit der vom Markgrafen von Baden, Karl Friedrich, regierten Gebiete nachdem er am 27. April 1803 mit dem Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlusses (RDHS) die Kurwürde erhielt. Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte durch Baden am 12. Juli 1806, die den Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich besiegelte und das bisherige Kurbaden zum Großherzogtum erklärte, endete diese kurze Episode der badischen Geschichte.
Territoriale Veränderungen
Übersicht
| Quadratmeilen<ref>geographische Quadratmeilen</ref> | km²<ref>1 geographische Quadratmeile = 55,06 km²</ref> | Einwohner | |
|---|---|---|---|
| Markgrafschaft Baden | 64,88<ref>s. Heunisch S. 31 Google Digitalisat</ref> | 3 572 | 229 040<ref>s. Heunisch S. 32 Google Digitalisat</ref> |
| linksrheinische Gebiete unter badischer standesrechtlicher Hoheit<ref>hierbei handelt es sich um die unter österreichischer Landesherrschaft gestandenen Herrschaften Rodemachern und Hesperingen</ref> | 5,375<ref>s. Heunisch S. 33 Google Digitalisat</ref> | 296 | 15 430<ref>s. Heunisch S. 33 Google Digitalisat</ref> |
| Besitzungen des Hauses Baden 1796 | 70,26 | 3 868 | 244 470 |
| linksrheinische Verluste (1796) unter badischer Landeshoheit | 13,5<ref>s. Heunisch S. 31 Google Digitalisat</ref> | 743 | 34 140<ref>s. Heunisch S. 32 Google Digitalisat</ref> |
| linksrheinische Verluste (1796) unter badischer standesrechtlicher Hoheit<ref>hierbei handelt es sich um die unter österreichischer Landesherrschaft gestandenen Herrschaften Rodemachern und Hesperingen</ref> | 5,375<ref>s. Heunisch S. 33 Google Digitalisat</ref> | 296 | 15 430<ref>s. Heunisch S. 33 Google Digitalisat</ref> |
| Entschädigung | 61,77<ref>s. Heunisch S. 44 Google Digitalisat</ref> | 3 401 | 253 396<ref>s. Heunisch S. 44 Google Digitalisat</ref> |
| Kurfürstentum Baden 1803 (rechnerisch) | 113,15<ref>s. Heunisch S. 44 Google Digitalisat</ref> | 6 230 | 448 296 |
| Kurfürstentum Baden 1803 | 113,35<ref>s. Heunisch S. 46 Google Digitalisat</ref> | 6 241 | 450 156<ref>s. Heunisch S. 46 Google Digitalisat</ref> |
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts umfasste die Markgrafschaft Baden, die 1771 aus der Vereinigung der evangelischen Linie Baden-Durlach und der ausgestorbenen katholischen Linie Baden-Baden hervorgegangen war, ein Gebiet von 64,88 geographischen Quadratmeilen (3572 Quadratkilometer) mit rund 229.000 Einwohnern. Auf linksrheinischer Seite verlor die Markgrafschaft Baden im Jahre 1796 mit dem Pariser Friedensvertrag 13,5 Quadratmeilen (743 Quadratkilometern) mit 34 140 Bewohnern an Frankreich. Dafür wurde sie 1803 durch den in Regensburg verkündeten Reichsdeputationshauptschluss rechtsrheinisch kompensiert mit 61,77 Quadratmeilen (3401 Quadratkilometern) an neuem Territorium und mit 253 396 an neuen Bewohnern.<ref>Der Zugewinn von Baden ist in § 5 des Reichsdeputationshauptschlusses beschrieben
</ref>
Die Entschädigung betrug demnach etwa das dreifache für die Fläche und das fünffache für die Bevölkerung. Die badische Seite hatte bei den Verhandlungen geltend gemacht, dass ihr Schaden neben den Gebietsverlusten aus hohen Kontributionen und Kriegsschäden bestanden habe, die bei den grenzferneren Reichsständen nicht in diesem Ausmaß entstanden seien.
Die Kurpfalz - Gebietsbereinigung von Bayern
Während der Verhandlungen über einen Entschädigungsplan für den Verlust der linksrheinischen Gebiete erhob der badische Gesandte in Paris, Sigismund von Reitzenstein, die Forderung nach Eingliederung der rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz nach Baden. Reitzenstein wollte damit ursprünglich nur eine Verhandlungsposition für allfällige Tauschobjekte aufbauen. Bayern erklärte sich aber zu einem Verzicht bereit, wenn es mit seinem Kernland näherliegenden Gebieten entschädigt würde. Bayern erhielt diesen Ausgleich – vornehmlich das Hochstift Augsburg – und verzichtete auf die damals ohnehin überschuldete Kurpfalz (mit Mannheim und Heidelberg).
Säkularisation geistlicher Fürstentümer, Stifte und Klöster
Als weitere Entschädigung für den Verlust der linksrheinischen Gebiete an Frankreich erhielt Baden den rechtsrheinischen Besitz der Fürstbistümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speyer. Dazu kamen noch die Reichsstifte Petershausen und Gengenbach, die Reichsabtei Salem sowie der größte Teil des Reichsstifts Salmannsweiler, außerdem auch die Prälaturen Schwarzach, Frauenalb, Allerheiligen, Lichtental, Ettenheimmünster, Reichenau und Öhningen.
Mediatisierung der Reichsstädte
Außerdem wurden durch die Mediatisierung die Ortenauer Reichsstädte (Offenburg, Gengenbach, Zell am Harmersbach) und das Reichstal Harmersbach Baden zugeschlagen, ebenso wie der Linzgau mit Überlingen und Pfullendorf. Ursprünglich kam auch die Reichsstadt Wimpfen hinzu, wurde jedoch sogleich im Rahmen eines Gebietsaustauschs an das Großherzogtum Hessen abgetreten. Das ebenfalls an Baden gefallene Biberach an der Riß wurde 1806 gegen die Städte Villingen, Bräunlingen und Tuttlingen sowie die Grafschaft Bonndorf an das Königreich Württemberg ausgetauscht, das die Stadt am 24. Oktober 1806 in Besitz nahm.<ref>Dieter Stievermann: Geschichte der Stadt Biberach (Sondereinband). Konrad Theiss Verlag, Stuttgart 1991, ISBN 3-8062-0564-7, S. 499 ff.</ref>
Gebietserweiterung nach dem Frieden von Pressburg 1805/1806
Im Frieden von Pressburg wurden dem Kurfürstentum Baden im Dezember 1805 der größte Teil des ehemals vorderösterreichischen Breisgaus und die Ortenau (dazumal Herzogtum Modena-Breisgau) zugesprochen. Die tatsächliche Inbesitznahme erfolgte am 15. April 1806 - wenige Monate vor Unterzeichnung der Rheinbundakte. Zudem kamen die Stadt Konstanz und die Deutschordenskomturei Mainau an Baden. Durch die Gebietsgewinne in der Ortenau und im Breisgau wurden die badischen Gebiete im Unterland (Rastatt/Baden-Baden) und im Oberland (Emmendingen/Lörrach) miteinander verbunden und Napoleon hatte an der oberrheinischen Grenze nur noch einen Nachbarn.
Da die Regelungen im Frieden von Preßburg zum Teil unklar waren oder von den beteiligten Fürstenhäusern unterschiedlich interpretiert wurden, kam es zu massiven Auseinandersetzungen zwischen Baden und Württemberg und die zeitweise Württembergische Besetzung des Breisgaus 1806 - letztlich entschied die französische Besatzungsmacht die definitive Gebietsverteilung.
Im Bodenseeraum gab es noch Streitigkeiten zwischen Baden und Österreich, das für einige Besitzungen der Deutschordenskomturei Mainau die Landeshoheit beanspruchte.
Umsetzung des Reichsdeputationshauptschlusses
Der Reichsdeputationshauptschluss (RDHS) und der diesem nach kaiserlicher Ratifikation folgende Reichsschluss führten nicht automatisch zur Umsetzung der im RDHS vorgesehenen tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen.
Einerseits erfolgte die tatsächliche Inbesitznahme der neu zugeteilten Gebiete weitgehend bereits vor dem RDHS, andererseits bedurften die den Reichstag betreffenden Regelungen noch weiterer formaler Bestätigungen durch den Kaiser. So erfolgte die Einführung der vier neuen Kurfürsten in das Kurfürstenkollegium erst am 22. August 1803. Bis dahin war der gesamte Reichstag nicht beschlussfähig. Nach dieser Einführungssitzung vertagte sich das Kurfürstenkollegium ferienhalber bis 7. November 1803. Vor Einführung der neuen Kurfürsten mussten diese Erklärungen bzgl. höherer finanzieller Beiträge zu den Reichsaufgaben abgeben und die kurfürstlichen Erblande definieren. Das Haus Baden hatte in einer Denkschrift nur die in der neuen Landesorganisation<ref>Kurfürstlich Badische Landes-Organisation. In 13 Edicten sammt Beylagen, und Anhang. Carlsruhe, Macklot 1803 Google Digitalisat</ref> als Badische Markgrafschaft und Badische Pfalzgrafschaft am Rhein bezeichneten Provinzen zu Kurlanden<ref>Heinrich von Schelhaß: Pragmatische Geschichte der deutschen Reichstags-Verhandlungen von dem neuesten Deputations-Hauptschlusse bis gegen Ende des Jahres 1804, Regensburg : Montag und Weiß 1805, S. 17–35, hier S. 24 Digitalisat der BLB München</ref> (unteilbar und gesetzlich mit dem Vorzuge des Erstgeborenen bei der Erbfolge ausgezeichneten Landen)<ref>Heinrich von Schelhaß: Pragmatische Geschichte der deutschen Reichstags-Verhandlungen von dem neuesten Deputations-Hauptschlusse bis gegen Ende des Jahres 1804, Regensburg : Montag und Weiß 1805, S. 17–35, hier S. 24 Digitalisat der BLB München</ref><ref>Die Unteilbarkeit und Die Vererbung an den Erstgeborenen sind bereits in Kapitel 20 der Goldenen Bulle als Kriterien festgelegt. Hier wird auch der Begriff Chur-Fürstenthümer verwendet.</ref> bestimmt und der Kaiser bestätigte diese Definition. Die dritte Provinz, das neue "Fürstentum Konstanz" (= Oberes Fürstentum am Bodensee)<ref>1802 als Grafschaft Salem und Petershausen geschaffen und später auch als Bodenseefideikomiss bezeichnet.</ref> gehörte nicht zu den Kurlanden, sondern war ein Fideikommiss des Hauses Baden für die jüngeren, nicht-regierenden Söhne.<ref>Konrad Krimm: Das Haus Baden am Bodensee. Der Bodenseefideikommiss. In: Mark Hengerer, Elmar L. Kuhn, Peter Bickle (Hrsg.): Adel im Wandel. Oberschwaben von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, Band 1, Thorbecke, Ostfildern 2006, S. 478–480</ref>
Im RDHS (§ 32) wurden dem Haus Baden zwei zusätzliche Virilstimmen im Reichsfürstenrat für die Hochstifte Speyer (Bruchsal) und Straßburg (Ettenheim) zugesprochen. Dies wurde vom Kaiser und im Reichsfürstenrat angefochten.<ref>Ludwig Karl Aegidi: Der Fürsten-Rath nach dem Lüneviller Frieden Abschnitt II. Die Stimmen Bruchsal und Ettenheim. §39 Die Fortdauer der Stimmen Speier und Straßburg, Berlin : Reimer 1853, S. 279ff. MDZ München</ref> Die Stimmen wurden im Fürstenrat nie als gültig anerkannt und gezählt.
Bevölkerung
Nachdem bereits durch die Vereinigung der römisch-katholischen Markgrafschaft Baden-Baden mit der lutherischen Markgrafschaft Baden-Durlach zur Markgrafschaft Baden im Jahre 1771 das Prinzip cuius regio, eius religio aufgeweicht worden war, erhielt das neue Kurfürstentum durch die Eingliederung der Kurpfalz ein reformiert geprägtes Territorium hinzu. So hatte der Kurfürst drei große christliche Konfessionen in seinem neu zusammengefügten Staatsgebiet. Mit dem Friede von Pressburg kamen 1806 weitere katholische Gebiete an Kurbaden, womit der katholische Bevölkerungsanteil sich deutlich erhöhte.
Wappen
Das Wappen wurde im XI. Organisationsedikt des Kurfürstentums Baden amtlich festgelegt und detailliert beschrieben.<ref>XI. Organisationsedikt vom 2. Mai 1803, Ziff. 3. In: Kurfürstlich Badische Landes-Organisation. In 13 Edicten sammt Beylagen, und Anhang. Carlsruhe, Macklot 1803 Google Digitalisat</ref> Der Wappenschild in moderner französischer Form ist in 16 Felder aufgeteilt. Die mittleren vier Felder sind durch einen vierfach geteilten Mittelschild bedeckt. In der Mitte dieses Mittelschildes steht das badische Stammwappen als Herzschild.
Verwaltungseinteilung
Die Verwaltungsgliederung Kurbadens („neue Landesorganisation“) wurde 1803 in sogenannten Organisationsedikten geregelt. Im Ersten Organisationsedikt<ref>Kurfürstlich Badische Landes-Organisation. In 13 Edicten sammt Beylagen, und Anhang. Carlsruhe, Macklot 1803, S. 1–10 Google Digitalisat</ref> führte Baden mit drei Provinzen erstmals mittlere Verwaltungsebene ein:
- Badische Markgrafschaft - im Wesentlichen die altbadischen Gebiete
- Badische Pfalzgrafschaft - im Wesentlichen die von Bayern übernommene Kurpfalz
- Oberes Fürstentum am Bodensee - im Wesentlichen die Grafschaft Salem und Petershausen, Stadt und Fürstentum Konstanz,<ref>auf Reichsgebiet gelegene Teile des ehemaligen Hochstifts Konstanz</ref> die ehemalige Deutschordenskomturei Mainau, sowie die ehemalige Reichsstadt Überlingen
1806 wurde provisorisch für die durch den Frieden von Preßburg neu gewonnenen Gebiete im Breisgau und der Ortenau (ehemaliges Herzogtum Modena-Breisgau) noch die Kurbadisch-breisgauische Regierung und Cammer Freiburg eingerichtet.<ref>Kur-Badisches Regierungs-Blatt Nr. 12 vom 31. Mai 1806, S. 31</ref>
Im Sechsten Organisationsedikt<ref>Kurfürstlich Badische Landes-Organisation. In 13 Edicten sammt Beylagen, und Anhang. Carlsruhe, Macklot 1803, S. 1–10 Google Digitalisat</ref> wurden auf der unteren Verwaltungsebene kleinere Ämter unter größeren Landvogteien vorgesehen, aber das Edikt wurde kaum umgesetzt.
Das Obere Fürstentum am Bodensee (mit den 1802 geschaffenen Grafschaften Salem und Petershausen die später auch als Bodenseefideikomiss bezeichnet wurden) gehörte nicht zu den Kurlanden, da die Grafschaften ein Fideikommiss des Hauses Baden für die jüngeren, nicht-regierenden Söhne waren.<ref>Konrad Krimm: Das Haus Baden am Bodensee. Der Bodenseefideikommiss. In: Mark Hengerer, Elmar L. Kuhn, Peter Bickle (Hrsg.): Adel im Wandel. Oberschwaben von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, Band 1, Thorbecke, Ostfildern 2006, S. 478–480</ref> Der damalige Markgraf Karl Friedrich hatte 1792 seinen jüngeren Söhne Friedrich und Ludwig linksrheinische Apanageherrschaften eingerichtet, die dann im Frieden von Lunéville verloren gingen und die er diesen 1802 aus den von Baden erhaltenen Entschädigungsländereien ersetzte.
Literatur
- Maria Schimke (Hrsg.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Großherzogtums Baden 1803–1815. Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, Bd. 8. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2011, ISBN 978-3-486-58677-0
- Kurfürstlich Badische Landes-Organisation. In 13 Edicten sammt Beylagen, und Anhang. Carlsruhe 1803 in der Google-Buchsuche
- Adam Ignaz Valentin Heunisch, Joseph Bader: Das Großherzogthum Baden, historisch-geographisch-statistisch-topographisch beschrieben. Heidelberg, Verlag der Julius Gross’schen Universitätsbuchhandlung, 1857, S. 43–51 Google Digitalisat
- Geographisch-statistisch-topographische Beschreibung von dem Kurfürstenthum Baden.
- 1. Die Badische Markgraffschaft / bearbeitet von Johann Wilhelm Schmidt, herausgegeben von Ch(ristian) Fr(iedrich) Müller. Karlsruhe 1804 MDZ München
- 2. Die Badische Pfalzgraffschaft, bearbeitet von Peter Wund und Das Obere Fürstenthum, bearbeitet von Johann Wilhelm Schmidt. Karlsruhe 1804 MDZ München
Weblinks
Einzelnachweise
<references responsive />
Goldene Bulle Karls IV.: Mainz | Trier | Köln | Rheinpfalz | Sachsen | Brandenburg | Böhmen
Kurwürde im 17. Jahrhundert: Bayern (1623) | Hannover (1692)
Reichsdeputationshauptschluss (1803): Hessen | Baden | Regensburg | Salzburg | Württemberg | Würzburg (1805)