Kronfideikommiss
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Kronfideikommiss ist in Monarchien das unveräußerliche Vermögen, das zum Unterhalt des fürstlichen Hauses bestimmt ist. Das Kronfideikommissgut bildet einen Teil der Krondotation.
Siehe auch
Literatur
- Kronfideikommiss. In: {{#if:ja|Meyers.|Meyers Konversations-Lexikon.}} 4. Auflage. Band 10, {{#if:ja||Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, }} S. 251{{#if:251|–251}}.{{#if:| – {{{bemerkung}}}}}
Weblinks
- Beitrag über Haus- und Kronfideikommisse von Klaus Graf
- Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat (31. Januar 1850) (Artikel 59 lautet: Dem Kron-Fideikommißfonds verbleibt die durch das Gesetz vom 17. Januar 1820 auf die Einkünfte der Domainen und Forsten angewiesene Rente.)
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