Konvenienz
Als Konvenienz (lat. Übereinkunft; von convenire: (zusammen) passen, geeignet sein) bezeichnete man im 18. Jahrhundert den Grundsatz, dass Staaten und namentlich der Großmächte ihre jeweiligen außenpolitischen Interessen verfolgen und einen möglichst großen Nutzen für sich erzielen, ohne auf die Interessen der kleineren Staaten Rücksicht zu nehmen; dies sollte auf diplomatischem Wege erfolgen.<ref>Erich Bayer (Hrsg.): Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke (= Kröners Taschenausgabe. Band 289). 3., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1974, ISBN 3-520-28903-2, S. 300.</ref> Ein territorialer Zugewinn eines Staates musste im Sinne des Mächtegleichgewichts durch Zugewinne auch der anderen Staaten kompensiert werden.<ref>Winfried Baumgart: Die großen Friedensschlüsse der Neuzeit (1435–1945). Ein Forschungsüberblick. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht. 1978 S. 778–806, hier S. 790.</ref>
Im 19. Jahrhundert<ref>Paul Fischer: Goethe-Wortschatz – ein sprachgeschichtliches Wörterbuch zu Goethes sämtlichen Werken, Leipzig : E. Rohmkopf 1929, S. 844.</ref> nahm das Wort dann die Bedeutung des durch Herkommen als schicklich Festgesetzten und die Rücksicht darauf an;<ref>Friedrich List: Schriften, Reden, Briefe, Bd. 8. Tagebücher und Briefe 1812–1846, hrsg. Erwin von v. Beckerath, Berlin : Reimar Hobbing 1933, S. 577.</ref> die Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. Man sprach daher auch von einer Konvenienzehe, im Gegensatz zu Neigungs- oder Affektionsheirat.
Literatur
- Therese Huber: Luise – oder ein Beitrag zur Geschichte der Konvenienz. Leipzig 1796.
Einzelbelege
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