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Kondominialakt

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Unter einem Kondominialakt (von {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}} ‚mit‘ bzw. ‚zusammen‘ und {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} ‚Herrschaft‘) versteht man eine Handlung, bei der mehrere zur Herrschaftsausübung Befugte zusammenwirken.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> Die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft über ein Gebiet heißt Kondominium.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> Ein Beispiel für Kondominialakte sind kommunale Eingemeindungsvereinbarungen zwischen den beteiligten Gemeinden.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>

Einzelnachweise

<references />