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Kategorie:Titularfürst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Diese Kategorie sammelt Kategorien und Artikel über Titularfürsten. Dabei handelt es sich um nicht regierende Träger des Fürstentitels, den sie zumeist auf einem der folgenden Wege erhalten haben:

  • durch Geburt
  • durch eine Nobilitierung in den Fürstenstand
  • durch Heirat als Ehepartner eines regierenden oder nicht regierenden Fürsten
  • durch Erbe eines durch einen Regenten verwalteten oder nur formal bestehenden Fürstentums

Regierende Fürsten und Fürstinnen sind bitte in die Kategorie:Fürst einzuordnen.

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