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Kategorie:Staatskirchenrecht

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Erläuterung

Diese Kategorie/dieser Artikel ist/gehört zu eine(r) Unterkategorie der Kategorie:Recht nach Thema. Sie dient dazu, länderübergreifende Artikel zu rechtlichen Themen zu systematisieren. Hierbei kann nicht auf die Systembegriffe einer nationalen Rechtsordnung zurückgegriffen werden, vielmehr ist eine staatsübergreifende Metastruktur des Rechts zu entwickeln. Entsprechend den Prinzipien der vergleichenden Rechtswissenschaft werden dazu problembezogen-funktionale Lemmata gewählt.

Artikel, die Rechtsinstitute und Rechtsgebiete des positiven Rechts zum Gegenstand haben, werden in die Kategorie:Rechtsordnung einsortiert.

Artikel, die nicht mehr geltendes Recht beschreiben, werden in die Kategorie:Rechtsgeschichte einsortiert.

Staatskirchenrecht. Inzwischen auch Religions(verfassungs)recht genannt, also das staatliche Recht, das sich mit Religion(sgemeinschaften) befasst. Für deren Innenrecht vgl. Kategorie:Kirchenrecht.

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