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Kategorie:Speisepilz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Definition: Speisepilze im rechtlichen Sinn.

Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Speisepilz“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).

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