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Kategorie:Rechtsquellenlehre

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Diese Kategorie dient der Aufnahme von Artikeln zur Rechtsquellenlehre.

Die Beschreibung einzelner Gesetze etc. findet sich demgegenüber in der Kategorie:Rechtsquelle.

Die Rechtsquellenlehre ist Teil der Juristischen Methodenlehre. Eine weitere Untergliederung der Kategorie erscheint angesichts des geringen Artikelbestandes derzeit nicht erforderlich.

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