Kammerfrau
Kammerfrau ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=fr|SCRIPTING=Latn|SERVICE=französisch}}) ist die veraltete Bezeichnung einer Frau, die zur unmittelbaren (auch körperlichen) Bedienung einer hochgestellten Dame, beispielsweise einer Fürstin, bestimmt war.<ref>Kammerfrau. In: Duden. Abgerufen am 26. Juli 2023.</ref><ref name="Krünitz_Oec_Enc" /> Kammerfrauen wurden vereinzelt auch als Staatsjungfrauen oder Staatsjungfern bezeichnet.<ref>Brigitte Kasten, Margarete Bruckhaus (Bearb.): Die jülich-kleve-bergischen Hof-, Hofämter- und Regimentsordnungen 1456/1521 bis 1609. Thorbecke, Ostfildern 2015, ISBN 978-3-7995-4529-7, S. 519 (= Residenzenforschung, Band 26).</ref>
Kammerfrauen waren an fürstlichen Höfen in der Hierarchie unterhalb der Hofdamen, aber über den Kammerdienerinnen angesiedelt.<ref name="Krünitz_Oec_Enc">Johann Georg Krünitz (Hrsg.): Kammer=Frau. In: Oeconomische Encyclopädie. Band 33: Kama–Kämmlinge. Joachim Pauli, Berlin 1785 (kruenitz1.uni-trier.de).</ref> Sie waren oft verwitwet und mussten als Vertrauteste des weiblichen Hofstaates auch nachts verfügbar sein.<ref>Vorlage:DamenConvLex-1834</ref>
Siehe auch
Einzelnachweise
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