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Kabotagebeförderung

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Als Kabotagebeförderung bezeichnet man binnenländische Güterbeförderungen durch ausländische Frachtführer. Solche Binnenbeförderungen sind in Deutschland nur den im europäischen Wirtschaftsraum EWR (EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz) ansässigen Frachtführern erlaubt, die über eine EU-Lizenz verfügen. Sonstige ausländische Frachtführer dürfen keine Kabotageverkehre durchführen.<ref>Ab dem 21. Februar 2022 geltende Kabotagevorschriften, abgerufen am 19. April 2025 (Europäische Union)</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />