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Julián Herranz

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Datei:Julian-Herranz-Casado.jpg
Kardinal Herranz Casado (2012)
Datei:Julián Herranz Casado (cropped).jpg
Skulptur von Julián Kardinal Herranz Casado
Datei:Coat of arms of Julian Herranz Casado.svg
Wappen von Julián Kardinal Herranz

Julián Kardinal Herranz Casado (* 31. März 1930 in Baena, Spanien) ist ein spanischer Geistlicher und emeritierter Kurienkardinal der römisch-katholischen Kirche.

Leben

Julián Herranz Casado schloss sein Studium der Fächer Medizin und Katholische Theologie mit einer Promotion in Medizin und einer Promotion in Kanonischem Recht ab. Während seiner Studienzeit trat er dem Opus Dei bei. Am 7. August 1955 empfing er das Sakrament der Priesterweihe und wurde anschließend Professor für Kanonisches Recht an der Universität von Navarra. Darüber hinaus arbeitete er in katechetischen und disziplinarischen Fragen für die Kurie. Während des Zweiten Vatikanischen Konzils fungierte er als Studienassistent in der Kommission für Disziplinarfragen.

Anschließend wurde er Untersekretär der Päpstlichen Kommission für die Auslegung des Codex Iuris Canonici. Auch arbeitete er in der juristischen Forschung und als Autor und Mitherausgeber kirchenrechtlicher Bücher und Zeitschriften. Die Personalprälatur Opus Dei entsandte ihn als Seelsorger nach Italien, Spanien, Lateinamerika, England, Irland, Frankreich und Kenia.

1984 wurde Herranz Casado Sekretär der Päpstlichen Kommission für die Auslegung des Codex Iuris Canonici und Berater der Kongregation für die Bischöfe. Am 15. Dezember 1990 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum Titularerzbischof von Vertara und spendete ihm am 6. Januar 1991 die Bischofsweihe; Mitkonsekratoren waren die Kurienerzbischöfe Giovanni Battista Re, Offizial im Staatssekretariat, und Justin Francis Rigali, Sekretär der Kongregation für die Bischöfe.

1994 wurde er Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten. Johannes Paul II. nahm ihn am 21. Oktober 2003 als Kardinaldiakon mit der Titeldiakonie Sant’Eugenio in das Kardinalskollegium auf.

Herranz war Teilnehmer am Konklave 2005, in dem Benedikt XVI. gewählt wurde. Dieser bestätigte ihn zunächst im Amt und nahm dann am 15. Februar 2007 sein aus Altersgründen vorgebrachtes Rücktrittsgesuch an.<ref>Rinuncia del Presidente del Pontificio Consiglio per i Testi Legislativi e Nomina del nuovo Presidente. In: Tägliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 15. Februar 2007, abgerufen am 25. Februar 2016 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Im Frühjahr 2012 betraute ihn Papst Benedikt XVI. mit der Leitung einer dreiköpfigen Kardinalskommission mit Spezialmandat zur Untersuchung der sog. Vatileaks-Affäre. Die Kommission, der neben Herranz die emeritierten Kardinäle Jozef Tomko und Salvatore De Giorgi angehörten, sollte Fälle von Diebstahl vertraulicher (päpstlicher) Dokumente aus dem Vatikan aufklären und legte im Juli 2012 dem Papst ihren Abschlussbericht vor.

Kardinal Herranz nahm nicht am Konklave 2013 und am Konklave 2025 teil, da er die für die Teilnahme an einer Papstwahl geltende Altersgrenze von 80 Jahren zu diesem Zeitpunkt überschritten hatte.

Am 12. Juni 2014 wurde er zum Kardinalpriester pro hac vice erhoben.<ref>Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen. Radio Vatikan, 12. Juni 2014, abgerufen am 12. Juni 2014.</ref>

Mitgliedschaften

Kardinal Herranz war Mitglied folgender Einheiten der Römischen Kurie:

Weblinks

Commons: Julián Herranz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references/>

VorgängerAmtNachfolger
Vincenzo Kardinal FagioloPräsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten
1994–2007
Francesco Kardinal Coccopalmerio

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