JWH-073
JWH-073 ist eine synthetische chemische Verbindung aus der Gruppe der Alkylindol-Derivate, die von John W. Huffman entwickelt wurde. Sie wirkt als Vollagonist<ref name="pmid22266354">Vorlage:Cite journal</ref> am CB1 und mit etwa fünffach höherer Selektivität am CB2-Rezeptor. Sie zeigt unter anderem analgetische Eigenschaften.<ref name="pmid10940540">Vorlage:Cite journal</ref>
Dieses Cannabinoid wurde als zugesetzter Wirkstoff in Produkten gefunden, die von den Herstellern als „Kräutermischungen“ etwa unter der Bezeichnung „Spice“<ref>Vorlage:BGBl</ref> oder in ähnlichen Produkten vertrieben wurden. JWH-073 hat nach Auffassung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel in Deutschland eine stärkere Wirkung als THC.<ref>Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Vorlage:Webarchiv Stand 26. August 2009, abgerufen am 27. September 2010.</ref>
Rechtslage
- Deutschland:
- Als Wirkstoff wurde JWH-073 ab dem 22. Januar 2010 in Deutschland durch Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft.<ref name="BGBL_vom_090119">Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): [ Betäubungsmittel.] Stand 1. Juni 2010, abgerufen am 27. September 2010.</ref> Der Bundesgerichtshof hat am 14. Januar 2015 in einer Entscheidung die nicht geringe Menge von verschiedenen synthetischen Cannabinoiden geregelt.<ref>BGH, Urteil vom 14.01.2015 - 1 StR 302/13</ref> Der Grenzwert der nicht geringen Menge wurde bei den Cannabinoiden JWH-073 und CP 47,497 bei sechs Gramm festgesetzt.<ref>Juris.de: Legal Highs - Grenzwerte für synthetische Cannabinoide festgesetzt, abgerufen am 24. Januar 2015.</ref>
- Schweiz:
- JWH-073 wurde mit Inkrafttreten der revidierten Betäubungsmittelverordnung von Swissmedic<ref>Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, BetmV-Swissmedic.) Änderung vom 10. September 2010 (PDF; 590 kB) Inkrafttreten per 1. Dezember 2010.</ref> per 1. Dezember 2010 dem Betäubungsmittelgesetz<ref>Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) vom 3. Oktober 1951 (Stand am 1. Januar 2010) (PDF; 183 kB). Schweizerisches Betäubungsmittelgesetz, relevante Strafbestimmungen: Art. 19 und folgende.</ref> unterstellt und somit seit diesem Zeitpunkt illegal. Einfuhr, Besitz, Vertrieb etc. werden nach dem Betäubungsmittelgesetz geahndet.
- Schweden und Litauen:
- JWH-073 wurde in Schweden und Litauen als Rauschmittel eingestuft.<ref>Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA): Synthetische Cannabinoide und Spice, abgerufen am 27. September 2010.</ref>
Siehe auch
Einzelnachweise
<references />