Notice: Unexpected clearActionName after getActionName already called in /var/www/html/includes/context/RequestContext.php on line 338
Zensur im Internet – Wikipedia Zum Inhalt springen

Zensur im Internet

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Internetsperrung)

Vorlage:Hinweisbaustein

Datei:VAE Websitesperre.png
Websitensperre (Skype) in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

Als Zensur im Internet, Internetsperren oder Netzsperren werden verschiedene Verfahren von Staaten<ref>Internetfreiheit ist in diesen Ländern leider nicht verfügbar. netzpolitik.org, 12. Mai 2020, abgerufen am 14. April 2023.</ref> oder nichtstaatlichen Gruppen bezeichnet, deren Ziel es ist, die Publikation von bestimmten Inhalten über das Internet zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern. Vor allem Nachrichten und Meinungsäußerungen sind davon betroffen, in einigen Staaten auch Webseiten mit erotischem oder religiösem Inhalt. Die Zensur im Internet unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Zensur anderer Massenmedien.

Datei:UAE Site blocked.png
Screenshot der Zensurseite in den VAE

Juristisches Umfeld

Daraus, dass im Internet problemlos Daten über Staatsgrenzen übertragen werden können, ergibt sich eine hohe Komplexität rechtlicher Fragen, da Unvereinbarkeiten zwischen Rechtssystemen nicht lösbar sind. Regierungen und staatliche Organe können durch das Abschalten oder anderweitige Sanktionieren von Webseiten, die in ihrem Rechtsbereich liegen, auch die Bürger anderer Staaten von diesen Informationen abhalten, jedoch können sie nicht verhindern, dass die Bürger sich Zugang zu illegalen Informationen verschaffen, die im Ausland liegen.

In Deutschland sind zum Beispiel die Verherrlichung der NS-Kriegsverbrechen oder die Holocaustleugnung verboten. Auf Servern in den USA hingegen können diese Dinge ungestraft verbreitet werden, da sie nach US-Recht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind. Ende der 1990er wurde von konservativer Seite der Medien-Enquete-Kommission des Bundestages gefordert, dem Internet „eine Redaktion vor[zu]schalten, die auswählt, was ins Netz geht“.<ref>Wahlkampf der Paragraphen-Surfer. taz.de, 24. September 1998.</ref> Einen weiteren Vorstoß in Richtung Zensur gab es 2001 durch die Bezirksregierung Düsseldorf (siehe Jürgen Büssow), der zwar mit geringen technischen Kenntnissen umgehbar war, vor Gericht aber durch mehrere Instanzen Bestand behielt. Im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass beispielsweise ein australischer Staatsangehöriger für eine holocaustleugnende Website, die in Australien gehostet ist, in Deutschland dafür strafrechtlich belangt werden kann.<ref name="heise.de">Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2000, 1 StR 184/00, JurPC</ref><ref name="intern.de">BGH weitet Zuständigkeit deutscher Gerichte aus. intern.de, 13. Dezember 2000, abgerufen am 11. Oktober 2012.</ref> Auch die Seite Schnittberichte.de musste in Deutschland wegen der Darstellung gewaltverherrlichender Szenen aus in Deutschland indizierten oder beschlagnahmten Filmen im Mai 2002 geschlossen werden. Sie ist seitdem unter der Adresse schnittberichte.com erreichbar und befindet sich auf einem österreichischen Server. Da sowohl der Inhaber der Domain als auch der Mieter des Servers österreichischer Nationalität sind, untersteht die Seite nunmehr nur dem österreichischen Recht. Ebenfalls im Jahr 2002 wurde die Seite BMEzine in Deutschland für rechtswidrig erklärt und war nicht über deutsche Suchmaschinen verfügbar. BME gilt als Hauptmedium der internationalen Körpermodifikationsszene.

Im Oktober 2007 verpflichtete das Landgericht Frankfurt am Main aus wettbewerbsrechtlichen Gründen den deutschen Internetzugangsanbieter Arcor per einstweiliger Verfügung, den Zugang seiner Kunden zur ausländischen Website YouPorn zu unterbinden.<ref>Stefan Krempl: Arcor muss YouPorn sperren. Heise.de</ref> Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde diese Entscheidung von einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgehoben.<ref>Landgericht Frankfurt am Main Urteil vom 8. Februar 2008 Az.: 3/12 O 171/07, Computer und Recht CR 2008, 536</ref>

Zensur durch Regierungen

Europa

In der Europäischen Union werden mit Unterstützung von Europol Webseiten, die Darstellungen von Kindesmissbrauch enthalten und von denen die Behörde Kenntnis erlangt hat, mit dem „Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter“ (CSAADF) des CIRCAMP-Projekts, einer Domain-Name-System-Blockadeliste (DNS), gesperrt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />CIRCAMP – COSPOL Internet Related Child Abusive Material Project. (Memento vom 3. November 2009 im Internet Archive) Europol, Oktober 2008.</ref> Das Sperren der Webseiten soll verhindern, dass missbrauchte Kinder noch einmal dadurch missbraucht werden, dass Bilder oder Filme ihres Missbrauches weiterhin im Internet kursieren („Re-Victimization“).<ref>Detlef Borchers: Kinderporno-Sperren im internationalen Vergleich. Heise online, 20. Februar 2009.</ref> Im März 2010 wird der CSAADF in Dänemark, Finnland, Italien, Neuseeland, Norwegen, Schweden und der Schweiz eingesetzt. Das Vereinigte Königreich sperrt diese Webseiten mit dem Contentfiltersystem Cleanfeed.<ref name="EU forciert">Holger Bleich: EU forciert Pläne zu europaweiten Web-Sperren. Heise online, 24. März 2010.</ref>

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat im Oktober 2009 in dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eine Verpflichtung für Internetdiensteanbieter festgehalten, den Zugriff auf Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zu sperren sowie die Herangehensweise aller 27 Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Dieser neue Gesetzgebungsvorschlag soll ein bestehendes Dokument aus dem Jahr 2004 ersetzen, das nicht von allen Mitgliedsstaaten in vollem Umfang umgesetzt worden ist und bei dem auch in einigen Schlüsselthemen keine Harmonisierung erreicht wurde. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass dadurch verhindert wird, direkt auf kommerzielle Kinderpornografie zuzugreifen. Es sollen auch extraterritoriale Maßnahmen ergriffen werden, um Webseiten zu löschen. In den Aussagen der Mitteilung der Kommission vom Juni 2009,<ref>Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger Vorlage:Abrufdatum, 10. Juni 2009.</ref> einen „Bereich für Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu schaffen, der den Bürgern dient“, werden diese Inhalte ebenfalls aufgegriffen „um Mechanismen [zu schaffen] um die IP-Adresse von kriminellen ISPs aufzuspüren und die rasche Sperre von außereuropäischen Webseiten zu vereinfachen“.<ref>EDRi-Newsletter European Digital Rights, 8. Oktober 2009 in deutscher Übersetzung. unwatched.org, 13. Oktober 2009.</ref>

Es wurde bereits mehrfach die Ausweitung der Sperrmaßnahmen auf weitere Internetinhalte wie Glücksspielangebote, gewaltverherrlichende, rechtsextreme oder urheberrechtlich bedenkliche Webseiten und Filesharing-Netzwerke gefordert, wie dies Frankreich mit eigenen Spezialgesetzen bereits umsetzt.<ref>Philipp Sümmermann: Frankreich verhängt Netzsperre über „Copwatch“. Zeit Online, 19. Oktober 2011. Abgerufen am 27. Dezember 2011. „In Frankreich gibt es drei Gesetze, die Internetsperren vorsehen …“</ref>

In Finnland wird kritisiert, dass auch politisches Material gesperrt wurde. Nach vier Jahren Erfahrung mit Internetsperren kam die schwedische Polizei zu dem Fazit: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern.“<ref>Schwedens Polizei: Kinderpornofilter sind wenig wirksam. golem.de, 28. März 2009.</ref>

Im April 2011 wurde auf europäischer Ebene das Projekt Clean IT gestartet. Es beruht auf dem Konzept der Public Private Partnership zwischen europäischen Sicherheitsbehörden und unterschiedlichsten IT-Unternehmen. Ziel ist es, Vorgaben für die IT-Industrie zu entwickeln, deren Einhaltung durch die Unternehmenspartner, zur Verhinderung des Endbenutzerzugriffs auf terroristische Inhalte, auf freiwilliger Basis befolgt wird. So soll die „terroristische Nutzung des Internets eingeschränkt“ und die „illegale Nutzung des Internets bekämpft“ werden.<ref>Clean IT: Die EU will das Internet „sauber“ und „gesund“ halten. netzpolitik.org, 24. Februar 2012, abgerufen am 7. Juni 2012.</ref> Es verfolgt ausdrücklich einen nicht-legislativen Ansatz. Die Anhörung nationaler und supranationaler Parlamente ist ausdrücklich nicht vorgesehen.<ref>About the project cleanitproject.eu, abgerufen am 7. Juni 2012.</ref> Ziel der Maßnahme ist eine flächendeckende Kontrolle der Netzinhalte zunächst auf europäischer, später nach Möglichkeit auch auf globaler Ebene.

Ab März 2022 verbot die EU den Zugang zu den russischen Nachrichtenportalen Sputnik und Russia Today mit der Verordnung 833/2014. Den Portalen wurde vorgeworfen, in diesem Krieg Propaganda für die Russische Föderation zu betreiben. Es handelt sich jeweils um Sender des staatlichen russischen Medienunternehmens Rossija Sewodnja.<ref>Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisierenVorlage:Abrufdatum</ref><ref>Wolfgang Schulz: Informationsfreiheit im Ausnahmezustand. LTO (Legal Tribune Online), 23. April 2022, abgerufen am 17. Februar 2024: „Umgesetzt wird das Verbot durch Art. 2f der Verordnung (EU) 833/2014.“</ref> Reporter ohne Grenzen und der EU-Abgeordnete Patrick Breyer kritisierten das Verbot und warnten vor Gegenmaßnahmen durch Russland.<ref>Anna Biselli: EU verbietet Verbreitung von RT und Sputnik. In: Netzpolitik.org. 2. März 2022, abgerufen am 18. Februar 2024.</ref>

Deutschland

Indem das Familienministerium unter der damaligen Führung von Ursula von der Leyen vor Internetdienstanbietern und Journalisten Kinderpornografie präsentierte, stellte die deutsche Bundesregierung am 22. April 2009 ihren Plan vor, durch eine Änderung im Telemediengesetz den Zugang zu Internetinhalten mit Kinderpornografie zu sperren („Access Blocking“).<ref>Schäuble will Kampf gegen Kinderpornografie internationalisieren. heise online, 16. Januar 2009.</ref><ref>Stefan Krempl: Internetprovider fordern klare gesetzliche Regelung für Access Blocking. heise online, 15. Januar 2009.</ref> Das Bildungsministerium fordert des Weiteren zur „Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit“ im Zusammenhang mit Amokläufen die Eindämmung Gewalt fördernder Elemente.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Schavan für Sperrung von Gewaltseiten im Internet. (Memento vom 22. März 2009 im Internet Archive) AFP, 19. März 2009.</ref> Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Studie festgestellt, dass der Vorschlag, problematische Inhalte im Internet durch Sperrverfügungen unsichtbar zu machen, verfassungsrechtlich bedenklich ist.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Ausblendung von problematischen Inhalten schützt nur die Täter. (Memento vom 15. Februar 2009 im Internet Archive) Chaos Computer Club, 12. Februar 2009.</ref> Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein forderte eine öffentliche Diskussion.<ref>Bundesregierung will Internetsperren mit Zugriffskontrollen – Landesdatenschützer: Klicken jedes unbekannten Links wird zum Risiko. golem.de, 21. April 2009.</ref> Er sah in dem neuen Gesetzentwurf einen „Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet“. Auch Provider und Juristen aus der Internetwirtschaft übten massive Kritik an der Initiative.<ref>Stefan Krempl: Kinderporno-Sperren: „Frontalangriff auf die freie Kommunikation“ befürchtet. heise online, 21. April 2009.</ref>

Einer Kinderschutzorganisation ist es Anfang März 2009 gelungen, 16 von 20 ausgewählten Internetdomains, die eine im Internet veröffentlichte, über ein Jahr alte dänische Sperrliste als kinderpornografisch einstufte, innerhalb von acht Stunden abschalten zu lassen. Vier andere enthielten legale Inhalte.<ref>Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker. CareChild e. V. 2. März 2009.</ref> Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), analysierte im Mai 2009 mit automatischen Verfahren verschiedene europäische Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich Material mit dokumentiertem Kindesmissbrauch befinden sollte. Er erreichte innerhalb von 12 Stunden nach Aussenden der Mails die Löschung von 60 bis dahin zugänglichen Webauftritten.<ref>Löschen statt verstecken: Es funktioniert! AK Zensur, 27. Mai 2009.</ref>

Am 18. Juni 2009 beschloss der deutsche Bundestag das später dann für ein Jahr ausgesetzte<ref>Peter Schmitz: Web-DNS-Sperren: Bürgerrechtler fordern „Abschaffen statt Aufschieben“. In: heise.de. 25. Oktober 2009, abgerufen am 23. Februar 2015.</ref> Zugangserschwerungsgesetz,<ref name="abgeordnetenwatch.de"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />abgeordnetenwatch.de (Memento vom 6. Oktober 2009 im Internet Archive)</ref> um alle großen deutschen Internetanbieter zu entsprechenden Sperren zu verpflichten.<ref name="abgeordnetenwatch.de" /> Allerdings hätten Anwender noch die Möglichkeit, durch DNS-Spoofing realisierte Sperren mittels alternativer DNS-<ref>gettoweb.de</ref> oder Proxyserver zu umgehen.<ref>Kinderporno-Sperren in Kürze bei fünf Providern. WinFuture.de, 11. April 2009</ref> Im April 2011 entschied die Bundesregierung, das bereits beschlossene, aber nie zur Anwendung gelangte Gesetz wieder aufheben zu lassen;<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bericht (Memento vom 8. April 2011 im Internet Archive) auf tagesschau.de, 5. April 2011.</ref> am 1. Dezember 2011 wurde es von einer breiten Mehrheit im Bundestag endgültig aufgehoben.<ref>Bundestag kippt Internetsperren. In: Frankfurter Rundschau, 1. Dezember 2011.</ref>

Österreich

In Österreich werden Fälle von Overblocking aufgrund geteilter IP-Adressen seit 2009 diskutiert.<ref>Netzsperren per IP statt DNS: In Österreich kam es zum Super-GAU. 30. August 2022, abgerufen am 3. Oktober 2022.</ref><ref>barbara.wimmer: Neue Netzsperren treffen auch legale Webseiten. 29. August 2022, abgerufen am 3. Oktober 2022.</ref> Die von der Urheberrechtsorganisation LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) erwirkte Sperre habe dem Musikportal CannaPower gegolten.<ref>heise online: Leistungsschutzrecht: Netzsperre legt Teile des Internets in Österreich lahm. Abgerufen am 3. Oktober 2022.</ref>

Eine Liste aktiver Netzsperren findet sich bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.<ref>Netzsperren. Abgerufen am 3. Oktober 2022.</ref>

Schweiz

In der Schweiz gab es bislang nur vereinzelte gerichtliche Netzsperren. 2007 hatte beispielsweise das damalige Waadtländer Untersuchungsrichteramt gegenüber schweizerischen Internet Access Providern verfügt, die justizkritischen Websites de.geocities.com/justicecontrol, www.appel-au-peuple.org, www.freejustice.de und www.swiss-corruption.com zu sperren, sowie den Domainnamen appel-au-peuple.org so zu modifizieren, dass die Seite mittels Geotargeting den nachfolgenden Text in vier Sprachen anzeigt:

«Der Zugriff auf diese Seite ist aufgrund der richterlichen Verfügung des Untersuchungsrichters des Kantons Waadt vom 18.12.2007 gesperrt.»<ref>Screenshot der gesperrten Seite für Schweizer IP-Adressen</ref>

Lange setzte die Schweiz auf die freiwillige Sperrung von mutmasslich kinderpornographischen Inhalten durch grosse Internet Access Provider. Dafür stellt das Bundesamt für Polizei eine rund 1100 Einträge enthaltende Sperrliste mit zu sperrenden URLs zur Verfügung.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kampagne «Stopp Kinderpornografie im Internet!»: Das Ross wird am Schwanz aufgezäumt. (Memento vom 18. Dezember 2018 im Internet Archive) blogg.ch</ref> Beim Zugriff auf eine dieser Internet-Adressen erfolgt eine Weiterleitung auf die Adresse www.stopp-kinderpornografie.ch/blocking. Mit einer Revision des Fernmeldegesetzes wurden per 1. Januar 2021 alle Internet Access Provider verpflichtet, verbotene pornographische Inhalte zu sperren. Anfang Juli 2024 wurde die Website der Gratiszeitung «20 Minuten» während einigen Stunden durch einen Fehler beim Bundesamt für Polizei in diesem Rahmen gesperrt.<ref>Rechtsanwalt Martin Steiger: Internet-Zensur in der Schweiz: Bundesamt für Polizei sperrt Medien-Website «20 Minuten» fälschlicherweise wegen verbotener Pornografie. 8. Juli 2024, abgerufen am 15. August 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Mit dem am 29. September 2017 durch das Parlament verabschiedeten Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), das in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 mit 72,9 % Ja-Stimmen angenommen wurde, waren in der Schweiz bereits per 1. Januar 2019 erstmals gesetzliche Netzsperren eingeführt worden. Beim BGS geht es darum, dass ausschließlich landbasierte Casinos in der Schweiz zu Online-Geldspiel-Angeboten berechtigt sind, weshalb der Zugang zur ausländischen Online-Konkurrenz gesperrt werden soll. Die Definition dieser Netzsperren ist im Gesetzestext sehr offen formuliert, obwohl in den Debatten meistens von DNS-Sperren gesprochen wurde.

Weitere Netzsperren werden auch im Urheberrecht und bei weiteren Themen gefordert, wurden bislang aber noch nicht umgesetzt.<ref>Martin Steiger, Zensur im Internet: Wie geht es weiter mit Netzsperren in der Schweiz?, bei: Steiger Legal, 10. Juni 2018</ref>

Der Zugriff mittels nicht zensierter, meist ausländischer DNS-Server und Mirror Sites ist in der Schweiz weiterhin möglich.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Zensur umgehen – DNS Server ändern für Jeden. (Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive) apophis.ch</ref><ref>Mirror Link für appel-au-peuple.org c9c.net</ref>

Weltweit

Die Open Net Initiative (ONI), die sich aus Gruppen von Forschern der Universitäten von Toronto, Oxford, Cambridge und der Harvard Law School zusammensetzt, beobachtet eine weltweite Zunahme der Zensur im Internet.<ref>Global net censorship “growing”. BBC-News, 18. Mai 2007 (Letzter Zugriff: 22. Mai 2007).</ref>

Die von der US-Regierung finanzierte Organisation Freedom House kommt im März 2009 in ihrer 15 Länder umfassenden Studie Freedom on the Net<ref>Freedom on the Net: A Global Assessment of Internet and Digital Media. Freedom House, 30. März 2009.</ref> zu dem Ergebnis, dass in allen untersuchten Ländern Internetinhalte reguliert oder zensiert werden. Mit Ausnahme Großbritanniens sei das Internet allerdings noch insgesamt weniger reguliert als die Presse. Einige Regierungen beschäftigen nach Angaben der Organisation auch sogenannte Cyberclaqueure zur Manipulation von Inhalten in Onlinediskussionen. Bei vielen Nutzern stellte sie einen „staatsbürgerlichen Aktivismus“ fest, vermehrt aktiv Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Allerdings werde ihrer Ansicht nach mit dem Fortschreiten der technischen Entwicklung auch die Zensur in autoritären wie demokratischen Staaten weiter zunehmen. Als bedenklich wurde die zunehmende Auslagerung der Zensurmaßnahmen an die Internetdiensteanbieter eingeschätzt.

Am 12. März 2011 stellte Reporter ohne Grenzen in einem Bericht zum Welttag gegen Internetzensur fest, dass weltweit jedem dritten Internetnutzer der freie Netzzugang verwehrt bleibe, und bezeichnete zehn Staaten wegen ihrer rigiden Netzpolitik als „Feinde des Internet“.<ref>Heise.de am 11. März 2011: Welttag gegen Internetzensur: 10 „Feinde des Internet“ am Pranger. Abgerufen am 14. März 2011.</ref><ref>Reporter ohne Grenzen 2011: Internet Enemies. (PDF; 1,7 MB) Abgerufen am 14. März 2011.</ref> Eine aktualisierte Liste erschien ein Jahr später, am 12. März 2012.<ref>ROG-Bericht „Feinde des Internets“ 2012. Reporter ohne Grenzen, 12. März 2012, abgerufen am 18. März 2012.</ref>

In Äthiopien sind laut Freedom House und der OpenNet Initiative landesweit Contentfilter implementiert, wobei die Regierung eine Zensur abstreitet.
In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten die australischen Kinderrechtsorganisationen Save the Children Australia und das National Children’s & Youth Law Centre im Juli 2009 diese Maßnahmen. Sie halten sie für eine Fehlinvestition und regten eine ihrer Ansicht nach effizientere Verwendung der dafür vorgesehenen Mittel im Bereich des Kinderschutzes an. Dies könnte zum Beispiel eine gemeinsame Medienerziehung von Eltern und Kindern sein.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Net filtering a $33m waste: child groups. (Memento vom 13. Juli 2009 im Internet Archive) news.com.au, 9. Juli 2009.</ref>
  • MyanmarDatei:Flag of Myanmar.svg Myanmar (Burma): In den letzten Jahren wurde die Zensur des Internets in Myanmar stark reduziert. Durch günstige Angebote verschiedener Mobilfunkfirmen können sich immer mehr Bürger einen Zugang zum Internet leisten. Der Zugang zu sozialen Netzwerken, internationalen E-Mail-Providern und Nachrichtenseiten ist mittlerweile uneingeschränkt möglich.
Bis vor wenigen Jahren sah die Lage noch ganz anders aus: Da sich die meisten Bürger des Landes Computer aus finanziellen Gründen nicht leisten konnten, betreffen die Zensur-Maßnahmen der Militärregierung vor allem die Internetcafés. Der Zugang zu oppositionellen Webseiten wurde systematisch blockiert,<ref name="ww1">Überwachungsstaat. Diese Länder zensieren das Internet. 18. November 2014, abgerufen am 8. November 2016.</ref> die Technik dazu liefert, so Reporter ohne Grenzen und der OpenNet Initiative (2005) zufolge, das US-Unternehmen Fortinet.<ref>Der umstrittene Pornofilter. In: Die Wochenzeitung Nr. 14/2014. 3. April 2014, abgerufen am 8. November 2016.</ref> Web-gestützte E-Mail-Programme von Yahoo oder Hotmail können nicht genutzt werden. Die Computer der Internetcafés speichern alle fünf Minuten die aufgesuchten Seiten, um so einen Überblick über die Tätigkeiten der Kunden zu schaffen.<ref name="ww1" /> Während der Demonstrationen 2007 wurden alle Internetverbindungen zeitweilig abgeschaltet, um zu unterbinden, dass Nachrichten, Bilder und Filme der Proteste ins Ausland gelangen.<ref>Birma: Militärs setzen jetzt voll auf Abschottung. In: Welt Online. 28. September 2007, abgerufen am 8. November 2016.</ref>
Das Land hat derzeit etwa 300 Millionen Internet-Nutzer. Die Regierung zensiert das Internet mit einem Mix aus Zensur-Technik (wie Filter), Ausspähung und Einschüchterung der Anwender und Forderungen an ausländische Internet-Unternehmen. „China ist weltweit das größte Gefängnis für Cyber-Dissidenten mit derzeit 62 Menschen in Haft für Online-Veröffentlichungen“ so der Bericht von Reporter ohne Grenzen. Die Volksrepublik China ist mit dem Projekt Goldener Schild ohnehin das bekannteste Beispiel für starke Zensur im Internet. So sind neben pornographischen Seiten die Auftritte religiöser und politischer Gruppierungen, die die chinesische Regierung als schädlich ansieht, sowie renommierte Nachrichtendienste gesperrt. Dies betrifft u. a. die BBC und seit dem 18. Oktober 2005 die Wikipedia (Aktualisierung: BBC und Wikipedia sind in China inzwischen wieder erreichbar. Sehr beliebte Seiten wie YouTube, Twitter und Facebook sind gesperrt). Wikipedia hatte sich geweigert, politische Einträge für eine chinesische Version zu blockieren. Einem Bericht der Netzeitung zufolge nahm die chinesische Regierung vermutlich Anstoß an dem Eintrag zu den Protesten am Platz des himmlischen Friedens 1989 (Tian’anmen-Massaker). Dort würden sowohl die 200–300 von der Regierung bekannt gegebenen toten Studenten erwähnt, als auch die von dem Roten Kreuz geschätzten 2000 bis 3000 Toten. Microsoft, Yahoo und Google zensierten dagegen die Inhalte gemäß den Wünschen der chinesischen Regierung, so die Netzeitung (Aktualisierung: Google bietet keine Suche mehr in China an. Die Seite www.google.cn verweist auf die Google-Suche in Hongkong). So wurde am 23. Januar 2006 bekannt, dass nach vielen anderen Suchmaschinen auch Google-China die Suche manipuliert. In Absprache mit den chinesischen Behörden werden für die chinesische Öffentlichkeit brisante Seiten zu Themen wie Tibet oder Taiwan nicht angezeigt.

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.

Basierend auf europäischer Standard-Überwachungstechnik („Lawful Interception“), wird von den Internetdiensteanbietern eines der weltweit umfangreichsten technischen Filter- und Überwachungssysteme betrieben.<ref>Hi-tech helps Iranian monitoring. BBC News, 22. Juni 2009.</ref> Das Informationsministerium erklärt, dass es derzeit hunderttausende von Webseiten blockiere. Dies betrifft Sexseiten oder Nachrichtenseiten. Eine unbekannte Anzahl von Bloggern wurde von Herbst 2004 bis Sommer 2005 verhaftet. Einer von ihnen wurde wegen Beleidigung des Staatsoberhauptes des obersten islamischen Rechtsgelehrten Ajatollah Seyyed Alī Chāmene'ī im Juni 2005 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Wie Spiegel Online (23. Juli 2006) mitteilte, wird unter Präsident Mahmud Ahmadineschad das Internet verstärkt zensiert. Eine Zentralstelle für Filtering, die im Sommer 2006 ihre Arbeit aufgenommen habe, bekämpfe wie gehabt Sexseiten und Seiten mit unerwünschten politischen Inhalten. Seiten mit bestimmten Schlüsselwörtern würden blockiert. Außerdem suchten die Mitarbeiter der Zentralstelle im Web gezielt nach Inhalten, die sie zensieren könnten. Im Zuge der Proteste im Jahre 2009 wurde die Internet-Zensur nochmals verschärft.<ref>Iran verschärft Internet-Zensur. AFP, 7. Januar 2010.</ref>

Seit Beginn des Irankriegs am 28. März 2026 hat der Iran landesweit das Internet gesperrt. Mit Stand 5. April 2026 dauert die Sperre schon 37 Tage – laut NGO Netblocks ist sie damit die jemals irgendwo längste landesweite Sperre.<ref>Iran: Internetsperre übertrifft „vergleichbare Vorfälle“. In: orf.at. 5. April 2026, abgerufen am 5. April 2026.</ref>


  • KubaDatei:Flag of Cuba.svg Kuba: Eine grundsätzliche Internetzugangsmöglichkeit ist für die heimische Bevölkerung nur mit Einschränkungen möglich. Mittlerweile können auch Kubaner Touristenhotels regulär nutzen, müssen hierfür aber in Devisen bezahlen. Diese Touristenhotels verfügen überwiegend über einen langsamen Internetzugang, welcher gegen Bezahlung eines Tickets in Devisen ohne jede weitere Kontrolle zugänglich ist. Die dabei aktiven Sperren betreffen systemkritische Internetseiten primär aus den USA (z. B. von Exilkubanern). Darüber hinaus braucht man eine Spezialgenehmigung für einen privaten Internetzugang, welcher nur sehr restriktiv erteilt wird. Verbreitet sind allerdings private Internetzugänge über das drahtgebundene Telefonnetz ohne Genehmigung, welche aber mit hohen Telefonkosten verbunden sind,<ref>kuba-entdecken.de</ref> eine massive Erhöhung der Datenübertragungsraten und Reduzierung der Preise steht aber aktuell unmittelbar durch ein Internet-Seekabel aus Venezuela bevor.<ref name="zeit-2011-02-14">Tobias Käufer: Internet woanders: Kuba bekommt mehr Netz. In: zeit.de. 14. Februar 2011, abgerufen am 23. Februar 2015.</ref> Die weitere Entwicklung von Zugangssperren für weitergehende Bereiche bleibt abzuwarten.
  • NepalDatei:Flag of Nepal (with spacing).svg Nepal: Als König Gyanendra Bir Bikram Shah Dev im Februar 2005 an die Macht kam, ließ er als erstes alle Internet-Verbindungen kappen. Mittlerweile ist das Regime von der Abschaltung zur Kontrolle übergegangen, die meisten Oppositions-Webseiten werden blockiert.
  • NeuseelandDatei:Flag of New Zealand.svg Neuseeland: Seit 2007 werden ohne öffentliche Bekanntgabe von dem Innenministerium mit den nationalen Telekommunikationsanbietern TelstraClear, Watchdog, Maxnet und Ihug nach dem Films, Videos, and Publications Classification Act 1993 Tests für das Einrichten netzseitiger Filter gegen kinderpornographische Webseiten durchführt.<ref>NZ Internet Filtering FAQ. Tech Liberty NZ, 9. Juli 2009.</ref> Anfang 2009 lehnte Kommunikationsminister Steven Joyce es ab, Filter zu installieren, und empfahl, dass Eltern sich fortbilden sollten, um den Online-Zugang ihrer Kinder selbst kontrollieren zu können. Seit Februar 2010 sperren nicht näher benannte Internetprovider ohne gesetzliche Regelung problematische Inhalte freiwillig.<ref>Geheimfilter im Land der Kiwis. taz.de, 12. März 2010.</ref>
  • Korea NordDatei:Flag of North Korea.svg Nordkorea: Nur ein paar tausend Privilegierte haben Zugang zu einer stark zensierten Version des Internets. In dieser finden sie allerdings etwa 30 Webseiten.
  • Russland (?)
  • Saudi-ArabienDatei:Flag of Saudi Arabia.svg Saudi-Arabien: Nach Angaben der staatlichen Behörde, die für das Internet zuständig ist, werden derzeit 400.000 Webseiten blockiert, weil sie islamische Prinzipien verletzen. Meistens handelt es sich um Seiten mit den Inhalten Sex, Politik oder Religion. Zugelassen werden islamische Seiten, welche mit der religiösen Auffassung der Regierung vereinbar sind. Besonders betroffen sind auch Blogger-Webseiten.
  • Vorlage:SYR-1980: Der Internetzugang ist auf eine privilegierte Minderheit beschränkt. Missliebige Webseiten werden herausgefiltert. Ein kurdischer Journalistikstudent sitzt in Haft, weil er Fotos von einer Demonstration in Damaskus auf eine im Ausland beheimatete Webseite gestellt hatte. Ein anderer saß von 2003 bis 2005 im Gefängnis, weil er eine E-Mail an eine ausländische Zeitung geschickt hatte. Beide wurden nach Angaben von Reporter ohne Grenzen gefoltert. Im Dezember 2007 wurde die syrische Internetzensur verschärft. Populäre Portale wie YouTube, blogspot und Facebook stehen ebenso auf dem Index wie die Homepages kritischer Zeitungen und mancher Parteien. Internetcafés sind angehalten, ihre Kunden auszuspionieren, und Meinungsäußerungen dürfen seit dem Sommer nur mit vollständigem Namen und der E-Mail-Adresse des Verfassers veröffentlicht werden.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Syrien macht Internetopposition mundtot. (Memento vom 2. Februar 2009 im Internet Archive) Tagesschau.de</ref>
  • ThailandDatei:Flag of Thailand.svg Thailand: Die Filterung des Internets ist offiziell Teil des Kampfes gegen die Verbreitung von Pornographie. Doch es gibt auch Fälle von Zensur: Im Juni 2005 wurden die Webseiten von zwei regierungskritischen Radiostationen geschlossen, nachdem die Regierung diesbezüglich Druck auf die Internetdienstanbieter ausgeübt hatte.
Vor der Revolution 2010/2011 gehörte die Internetzensur in Tunesien zu den schärfsten weltweit. Der zentralistische Aufbau des Telekommunikationsnetzes half der Regierung und der Internetbehörde ATI, das Internet nahezu vollständig zu kontrollieren und unerwünschte Seiten zu sperren. Neben politisch kritischen Seiten und weltweiten Nachrichtenportalen waren auch Portale wie YouTube und Flickr nicht zugänglich. Im August 2008 sowie während der Revolution kam es auch zu Versuchen, Facebook zu sperren bzw. einzuschränken. Zensierte Seiten erschienen als Toter Link, ein Hinweis auf die Sperrung fand nicht statt. Wegen des Umgehens der Internetsperren und der Veröffentlichung kritischer Inhalte im Internet wurden mehrere Menschen inhaftiert.
Inzwischen sind die Sperren überwiegend aufgehoben, pornographische Seiten werden jedoch weiterhin gesperrt.
  • TurkmenistanDatei:Flag of Turkmenistan.svg Turkmenistan: Private Internetanschlüsse sind nur sehr schwer zu beantragen. Da es auch nur wenige Internetcafés gibt und nur bestimmte Unternehmen und internationale Organisationen einen Internetzugang haben, sind die meisten Turkmenen faktisch aus dem Internet ausgeschlossen. Seit 2009 wird in Turkmenistan „mobiles Internet“ via USB-Modem angeboten.[Stand Juni 2010]
  • UsbekistanDatei:Flag of Uzbekistan.svg Usbekistan: Die Situation ist ähnlich wie in China: Mit der schnellen Verbreitung von Internetanschlüssen wuchs auch die Zensur. Oft fordert die usbekische Staatssicherheit Provider auf, den Zugang zu oppositionellen Webseiten zu blockieren. Einige Internetcafés weisen darauf hin, dass das Besuchen von Pornoseiten mit umgerechnet vier Euro Geldstrafe, das von missliebigen politischen Seiten mit acht Euro Geldstrafe geahndet wird.
  • Vereinigte Arabische EmirateDatei:Flag of the United Arab Emirates.svg Vereinigte Arabische Emirate: Die Internetanschlüsse in den Emiraten werden durch ecompany, eine Tochtergesellschaft der staatlichen Etisalat, kontrolliert. Webseiten, die Pornographie, „jüdische Propaganda“, Schriften und Medien, die unvereinbar mit den religiösen, kulturellen, politischen und moralischen Werten der VAE sind, werden gesperrt. Ebenfalls betroffen sind Anleitungen zur Computersabotage, Umgehung der ecompany-Zensur, Internettelefonie (andere Anbieter als ecompany) und Inhalte, die anscheinend Drogen anpreisen. Weiterhin werden Webseiten unzugänglich gemacht, die nach Meinung der Regierung unerwünschte Informationen enthalten. Im November 2012 erließ der Staatspräsident, Chalifa bin Zayid Al Nahyan, ein Dekret, das verschiedene Betätigungen im Internet, darunter die Verspottung staatlicher Institutionen oder des Islam, mit Haftstrafen bedroht. Das Dekret erfasst des Weiteren den Aufruf zu nicht genehmigten Demonstrationen oder Protestkundgebungen. Es sieht als Sanktionsmöglichkeit neben der Haft die Beschlagnahme informationstechnischer Geräte und ein Verbot der Internetnutzung vor.<ref>heise.de: VAE drohen mit Gefängnisstrafe für Majestätsbeleidigung im Web. 14. November 2012, abgerufen am 19. November 2012.</ref>
Die New York Times berichtete<ref>„Air Force Blocks Sites That Posted Secret Cables“, Eric Schmitt, New York Times, 14. Dezember 2010. Abgerufen am 26. Oktober 2013.</ref> dass die United States Air Force ihren Angestellten den Zugang zu Netzseiten von Medien sperrt, die ausführlich über WikiLeaks berichteten, etwa die New York Times selbst, der Guardian, Le Monde, El País und Der Spiegel.
Die Bank of America stoppte Banküberweisungen an WikiLeaks und sperrte ihren Angestellten ebenfalls den Zugang zu den Netzseiten.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Bank of America Stops Handling Wikileaks Payments.] In: BBC News. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 20. Dezember 2010 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
Der Monterey Herald deckte im Juni 2013 auf,<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Restricted Web access to the Guardian is Armywide, say officials (Memento vom 20. Oktober 2014 im Internet Archive), Philipp Molnar, Monterey Herald, 27. Juni 2013, abgerufen am 15. Oktober 2014.</ref><ref>"Zensur: US-Armee sperrt Zugang zu „Guardian“-Artikeln", Jörg Breithut, Spiegel Online, 28. Juni 2013, abgerufen am 15. Oktober 2014.</ref> dass die United States Army ihren Mitarbeitern den Zugang zu Seiten des britischen Guardian sperrt, nachdem dort Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden über die globale Überwachung durch die NSA im Rahmen des PRISM-Programms erschienen waren.
  • VietnamDatei:Flag of Vietnam.svg Vietnam: Eine eigene Internetpolizei filtert politisch missliebigen Inhalt aus dem Netz und kontrolliert die Internetcafés. Drei Cyber-Dissidenten wurden für mehr als drei Jahre ins Gefängnis geworfen, weil sie sich online für mehr Demokratie ausgesprochen hatten.

Weitere Praktiken und Vorhaben

Neben der offenen Zensur gibt es im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit im Web weltweit verschiedene Praktiken und Vorhaben.

  • Europaische UnionDatei:Flag of Europe.svg Europäische Union: Die EU-Richtlinie 2000/31/EG<ref>Richtlinie 2000/31/EGVorlage:Abrufdatum</ref> vom 8. Juni 2000 zum E-Commerce macht die Provider verantwortlich für den Inhalt der Webseiten, die sie hosten, und verlangt von ihnen, diese zu blockieren, wenn sie Kenntnis von deren Existenz erhalten und sie diese als illegal einstufen. Nach Ansicht der Organisation Reporter ohne Grenzen schafft dies eine Art privates Rechtssystem, in dem die Provider und ihre Techniker das Richteramt ausübten.<ref>Jahresbericht Internet 2006. Reporter ohne Grenzen</ref>
  • Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben 2003 einer Weiterführung eines Aktionsplans zur sicheren Nutzung des Internets zugestimmt. Es soll stärker gegen illegale und schädliche Inhalte vorgegangen werden.<ref name="EU-Aktionsplan">EU gegen „illegale und schädliche Inhalte“ im Internet. Heise Online</ref>
  • Das US-amerikanische Project for the New American Century, dessen Mitglieder sich in der Regierung Bush (seit 2001) wiederfanden, veröffentlichte im September ein Dokument, in welchem dem Internet eine große Bedeutung in der modernen Kriegsführung und Informationspolitik und -beschaffung zukommt (“{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)”).
  • Auf dem Ministertreffen der G8-Innen- und Justizminister Ende Mai 2009 einigten sich die Länder auf eine G8-weite internationale Negativliste zum Sperren von Websites, welche Dokumentationen des sexuellen Missbrauchs von Kindern beinhalten.<ref>G8 für mehr Kontrolle Sozialer Netzwerke futurezone.at, 29. Mai 2009.</ref><ref>Final Declaration. (PDF; 137 kB) G8 ministerial meeting of Justice and Home Affairs, Rom, 30. Mai 2009.</ref>
  • Auf der 38. Europäischen Regionalkonferenz der IKPO-Interpol Ende Mai 2009 wurde, um auf internationaler Ebene ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zu setzen und um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Internet weltweit eine zunehmend zentrale Rolle bei der Verbreitung von Kinderpornografie einnimmt, die Erstellung einer globalen „Sperrliste“ von Internet-Adressen basierend auf Zulieferungen aller Interpol-Mitgliedsstaaten empfohlen.<ref>BKA-Initiative: Interpol unterstützt die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Bundeskriminalamt, 8. Juni 2009.</ref> Im Rahmen der 78. Generalversammlung im Oktober 2009 in Singapur wurden diese Empfehlungen bekräftigt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />INTERPOL General Assembly calls for greater global integration of national police investigations. (Memento vom 2. November 2009 im Internet Archive) INTERPOL media release, 15. Oktober 2009.</ref>
  • In Israel hatte im Juli 2009 der Rechtsausschuss der Knesset einen Gesetzesvorschlag zur Kontrolle des Internets noch abgelehnt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein.</ref> Im Juli 2017 wurde ein Gesetz verabschiedet, welches es erlaubte, Internetseiten zu sperren. Es richtete sich nach Aussage der Regierung gegen illegales Glücksspiel, Pädophilie, Prostitution, Drogen und die Verbreitung terroristischer Inhalte.<ref>Netzsperren sollen digitale Verbrechen eindämmen. In: Israelnetz. 19. Juli 2017, abgerufen am 5. April 2026.</ref> Im April 2024 verabschiedete die Knesset während des Gaza-Kriegs ein Notstandsgesetz („Law to Prevent Harm to State Security by a Foreign Broadcasting Authority“), das es der Regierung erlaubt, ausländische Medien vorübergehend zu verbieten, ihre Büros zu schließen und Ausrüstung zu beschlagnahmen, sowie deren Website zu blockieren, sofern diese als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft werden. Ursprünglich war das Gesetz an den Ausnahmezustand gebunden und zeitlich befristet. Ende 2025 wurde diese Regelung verlängert und ausgeweitet: Die Befugnisse gelten nun bis Ende 2027 und können auch ohne formellen Ausnahmezustand angewendet werden, wodurch die Regierung dauerhaft Maßnahmen gegen ausländische Medien ergreifen kann, die sie als sicherheitsgefährdend einstuft. Kritiker sehen darin eine Einschränkung der Pressefreiheit, während die Regierung dies mit Sicherheitsinteressen begründet.<ref>AFP and ToI Staff: Knesset extends authorities’ power to ban broadcasts deemed harmful to security. In: The Times of Israel. 23. Dezember 2025, ISSN 0040-7909 (timesofisrael.com [abgerufen am 5. April 2026]).</ref>
  • 2012 kam es im Zusammenhang mit dem Youtube-Video Innocence of Muslims vor allem im arabischen Raum zu weiträumigen Sperrmaßnahmen.

Zensur und nichtstaatliche Gruppen und Unternehmen

Große Internetanbieter leisten nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen Beihilfe zur Zensur in Ländern mit eingeschränkter Meinungsfreiheit. In Myanmar liefert nach Angaben von Reporter ohne Grenzen das US-Unternehmen Fortinet die Technologie zur Blockierung von oppositionellen Webseiten. Führende US-Internetunternehmen wie Yahoo, Cisco Systems, Microsoft und Google werden von den Organisationen Reporter ohne Grenzen und Amnesty International der Zusammenarbeit mit chinesischen Zensurbehörden beschuldigt. Derartige Beschuldigungen bestehen im Zusammenhang mit Google.de in Deutschland nicht, jedoch wird der Benutzer von Google.de darauf hingewiesen, falls ein Suchergebnis aus „Rechtsgründen“ nicht angezeigt wird.

Auch nichtstaatliche Gruppen versuchen, mit juristischen Mitteln kritische Informationen zu unterbinden, wie zum Beispiel Scientology (siehe Scientology gegen das Internet). Suchmaschinen wie Google entfernen Webseiten aus den Suchergebnissen, die nicht im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Suchmaschine sind.<ref>Googles „Qualitätsrichtlinien“ google.com, 1. Mai 2014</ref> Webseiten, die mit einer „Google-Strafe“ belegt wurden, können von den meisten Nutzern angesichts Googles Marktmacht von über 90 % in Deutschland praktisch nicht gefunden werden. Gegner dieser Vorgehensweise fordern Suchneutralität. Beides ist jedoch keine Zensur im juristischen Sinne.

Am 17. April 2009 schlossen fünf deutsche Internetprovider (Deutsche Telekom, Vodafone Kabel Deutschland, O2, Arcor und Alice)<ref>Neue Kinderporno-Sperren von Protesten begleitet. 17. April 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 30. Juni 2009; abgerufen am 23. Februar 2015.</ref> freiwillige Verträge zum Sperren von Webseiten in Deutschland mit der Bundesregierung ab, wonach diese sich verpflichten, Seiten mit Dokumentationen missbrauchter Kinder zu blockieren. Die Verträge sehen vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) täglich aktualisierte, geheime und verschlüsselte Sperrlisten von Webseiten mit problematischen Inhalten an die Provider übermittelt.<ref name="SPON-619509">Frank Patalong: Sperrlisten für Kinderpornografie: BKA filtert das Web. In: Spiegel Online. 17. April 2009, abgerufen am 23. Februar 2015.</ref>

Effektivität

Die Effektivität der Zensur hängt vom betriebenen Aufwand ab. Eine DNS-Sperre ist von den Internet-Anbietern verhältnismäßig einfach umzusetzen und kann ebenso einfach von deren Kunden umgangen werden<ref>Wie funktionieren Netzsperren? Abgerufen am 6. März 2022.</ref>. Hingegen ist die Internetzensur in der Volksrepublik China, bekannt als Great Firewall of China, ein ausgefeiltes System<ref></ref>, das sogar VPN-Server anhand der spezifischen Kommunikation in Echtzeit erkennt und dann blockiert<ref>Süddeutsche Zeitung: China zieht Mauer der Internet-Zensur weiter hoch. Abgerufen am 6. März 2022.</ref>.

Open Observatory of Network Interference (OONI) ist eine Non-Profit-Organisation, die die Internetzensur weltweit dokumentiert. Sie wurde bis 2018 mit insgesamt 1.286.070 $ durch den Open Technology Fund gefördert.<ref>Open Technology Fund: Projects we support – OONI: Open Observatory of Network Interference. In: Open Technology Fund Webseite. United States Agency for Global Media, abgerufen am 13. März 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Mit der App „OONI Probe“<ref>Explorer World Map – Weltkarte der Internetzensurp-OONI-Explorer-World-Map-Weltkarte-der-Internetzensur_164033376.html, auf chip.de, abgerufen am 15. März 2022</ref> aus dem Google Play Store kann die Internet-Zensur in jenem Land ermittelt werden, in dem man sich gerade aufhält. Die App führt verschiedene Tests durch, z. B. welche Websites aufgerufen werden können und übermittelt die Ergebnisse an OONI. Die gesammelten Ergebnisse werden auf deren Website für jedes Land im Detail dargestellt, z. B. welcher Internet-Provider welche Websites blockiert oder ob er Umgehungen wie Psiphon oder Tor zu erkennen versucht.

Auch Reporter ohne Grenzen veröffentlicht Berichte zur Presse- und Informationsfreiheit über einzelne Länder<ref>Länder- und Themenberichte, auf reporter-ohne-grenzen.de</ref> und eine Weltkarte „Feinde des Internets“.<ref>Feinde des Internets, auf reporter-ohne-grenzen.de</ref>

Ferner zeigt Freedom House, eine Nichtregierungsorganisation in den USA, eine Weltkarte des „Internet Freedom Status“ auf ihrer Website.<ref>Explore the Map. Abgerufen am 21. März 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Oft werden die blockierten Inhalte im Zuge des Bekanntwerdens der Zensur von Zensurkritikern auf einer Vielzahl von Webseiten außerhalb des Zugriffsbereichs des Zensors gespiegelt und so der Zugang weiterhin ermöglicht. Durch die Zensur und die damit verbundene Medienberichterstattung gewinnt zudem ein größerer Personenkreis überhaupt erst von den zensierten Inhalten Kenntnis (Streisand-Effekt).

Werden die Zugangssperren zu einzelnen Webpräsenzen durch Blockieren von IP-Adressbereichen umgesetzt, kann auch der Zugriff auf legale Angebote und Inhalte, Websites und E-Mail-Adressen unterbrochen sein (Overblocking). Die Beschränkung einer Zugangssperre ausschließlich auf die vom Zensor beanstandeten Inhalte ist technisch aufwändig, kostenintensiv und mit Leistungseinbußen verbunden<ref>Cade Metz: Demon ends porn-less Internet Archive block. In: theregister.co.uk. 16. Januar 2009, abgerufen am 23. Februar 2015 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>.

Letztlich ist es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Blockierern und Blockadebrechern<ref></ref>. In Ländern, in denen technische Gegenmaßnahmen wie VPNs verboten sind, kann deren Einsatz auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Technische Gegenmaßnahmen

Um eine Sperrung zu umgehen, ist ein Grundverständnis der Funktionsweise des Internets erforderlich.

Wird eine URL einer Domain wie https://www.dw.com/ in die Adressleiste des Webbrowsers eingegeben, fragt er einen DNS-Server nach der IP-Adresse. Der DNS-Server liefert beispielsweise die IP-Adresse 194.55.30.46 zurück, so dass auch http://194.55.30.46 in die Adressleiste des Webbrowsers hätte eingegeben werden können. Daraufhin holt der Webbrowser die Inhalte von dem Server, auf dem die Website liegt. Die IP-Adresse einer Domain kann durch Traceroute oder Whois-Dienste ermittelt werden.

Je nachdem wie die Blockierung realisiert wurde, gibt es verschiedene Ansätze, sie zu umgehen<ref>Netzsperre oder DNS Sperre umgehen – tarife.at Ratgeber. Abgerufen am 6. März 2022.</ref>.

DNS-Sperre

Verbindet sich ein Router oder ein Smartphone mit dem Internet, teilt der Internet-Provider dem Router bzw. dem Smartphone seinen DNS-Server mit. Beim Aufruf einer unerwünschten Website lässt der Internet-Provider seinen DNS-Server statt einer IP-Adresse nur eine Fehlermeldung liefern. Trägt man in seinen Router oder sein Smartphone händisch einen anderen DNS-Server ein, der diese Website nicht blockiert, erhält man wie üblich den Inhalt der so blockierten Website.

Beispiel: Websites, die in Deutschland blockiert werden, nicht aber in den USA, sind zugänglich, indem beispielsweise der DNS-Server von Google dns.google benutzt wird. Man kann ihn im Smartphone<ref>So ändern Sie die Android-DNS-Einstellungen (3 Methoden erklärt). In: Moyens. 18. Juli 2021, abgerufen am 8. März 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Get Started | Public DNS. Abgerufen am 6. März 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>, im Windows-PC<ref>Windows 10: DNS-Server ändern – so geht's. Abgerufen am 8. März 2022.</ref>, im Browser<ref>DNS über HTTPS in Firefox | Hilfe zu Firefox. Abgerufen am 8. März 2022.</ref> oder im Router<ref>Fritzbox: DNS-Server ändern. Abgerufen am 6. März 2022.</ref> eintragen.

Blockieren von IP-Adressen

Der Internet-Provider kann auch direkt die IP-Adresse einer unerwünschten Website blockieren. Übermittelt ein Webbrowser eine solche IP-Adresse, liefert der Internet-Provider eine Fehlermeldung, statt den Inhalt vom Server zu holen, wo die Website gehostet wird. Manche Länder blockieren die Websites deutscher Medien anhand ihrer IP-Adresse.

Auch der Server der Website kann sich weigern, den Inhalt auszuliefern. Beispielsweise darf das Fernsehprogramm wegen Urheberrechten nur in Deutschland gezeigt werden. Erkennt der Server durch Geo-Location eine abfragende IP-Adresse aus dem Ausland, weigert er sich, das Fernsehprogramm zu streamen (Geoblocking).

In solchen Fällen braucht man einen Internet-Zugangspunkt in einem Land, in dem diese IP-Adresse nicht blockiert wird.

Hierfür kommen beispielsweise in Frage:

Hochentwickelte Methoden der Blockierung

Durch Deep Packet Inspection kann ein Kommunikationsstrom nach Schlüsselwörtern durchsucht und ggf. das weitere Laden unterbunden werden. So entsteht der Eindruck, dass das Internet bis auf wenige Webseiten ganz normal funktioniert. Mithilfe von Deep Packet Inspection wird auch nach charakteristischen Merkmalen einer VPN-Verbindung im Kommunikationsstrom gesucht und dann die Verbindung blockiert. IP-Adressen bekannter Anbieter eines VPN-Service werden ohnehin blockiert.

Solche Fälle erfordern ausgefeiltere Gegenmaßnahmen:

Einige Dienste wie das Tor-Netzwerk<ref>heise online: Wie Surfer Netzsperren und Zensur umgehen. Abgerufen am 13. Januar 2023.</ref>, I2P und Anonymizer, die zum Schutz der Anonymität im Internet entwickelt wurden, können darüber hinaus wie Proxy-Server zur Überwindung von Zugriffssperren verwendet werden<ref>Deutsche Welle (www.dw.com): Tor, Psiphon, Signal und Co: So bewege ich mich anonym im Internet | DW | 4. Dezember 2019. Abgerufen am 6. März 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>.

Sonstiges

Der Global Online Freedom Act sollte US-amerikanische Softwareunternehmen wie Google oder Microsoft davon abhalten, an einer Zensur als Mittel repressiver Politik in bestimmten Ländern mitzuwirken.

Der Wunsch nach Zensur kann durch entsprechende Berichterstattung über als unmoralisch empfundene Webinhalte auch in der breiten Bevölkerung geweckt werden. Ein Beispiel ist der Fall Chester’s guide to: Picking up little girls, bei dem eine englische Zeitung eine Moralkampagne mit falschen Informationen initiierte, der Leser und Politik unkritisch folgten.

Verschiedene Anbieter von Diensten zur Umgehung der Zensur im Internet speichern und verkaufen Daten, die zur Identifikation der Nutzer geeignet sind.<ref>Hal Roberts: Popular Chinese Filtering Circumvention Tools DynaWeb FreeGate, GPass, and FirePhoenix Sell User Data. The Berkman Center for Internet & Society, 9. Januar 2009.</ref>

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

<references responsive />