Individuelle Prämienverbilligung
Die Individuelle Prämienverbilligung in der Schweiz ist ein Rabatt auf der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Jeder Einwohner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen hat Anspruch auf vergünstigte Krankenkassen-Prämien. Im Jahr 2023 bezog jeder vierte Einwohner Prämienverbilligung,<ref name=srf_2023>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name Vorlage:Cite book/URL, Schweizer Radio und Fernsehen, 23. September 2023. Abgerufen am 23. November 2024Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref> und im Jahr 2022 subventionierten Bund und Kantone die Krankenversicherungsprämien mit einem Betrag von 5.4 Milliarden Franken.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Krankenversicherung: Prämienverbilligung.] Bundesamt für Gesundheit, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 23. November 2024.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Im Vergleich dazu betrug das Verteidigungsbudget der Schweiz im selben Jahr 4.63 Milliarden Franken.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Verteidigungsausgaben des Bundes in der Schweiz von 2016 bis 2024.] In: Statista. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 23. November 2024.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
Anspruchsberechtigt sind – über die sogenannte Gemeinsame Einrichtung – auch Personen, die eine Schweizer Rente beziehen und in der Schweiz versichert sind, aber in der EU oder in einem EFTA-Staat leben.
Da die Kantone bzw. die Gemeinsame Einrichtung für die Gewährung der individuellen Prämienverbilligungen zuständig sind, gibt es sehr unterschiedliche Gesetzesgrundlagen. Das führt dazu, dass jeder Kanton bzw. die Gemeinsame Einrichtung KVG die Individuellen Prämienverbilligungen unterschiedlich durchführen: Einige Kantone richten die Prämienverbilligung automatisch aus, wenn die Person ein gewisses steuerbares Einkommen bzw. Vermögen unterschreitet, andere Kantone informieren berechtigte Personen über ihnen Anspruch – müssen ihn aber selbst beantragen – und wieder in anderen Kantonen müssen die Versicherten selbst ausfindig machen, ob sie anspruchsberechtigt sind.<ref name=srf_2023/>
In allen Fällen wird die Prämienverbilligung dem Krankenversicherer ausgezahlt, und die Vergünstigung darf die tatsächliche Versicherungsprämie nicht übersteigen. Die vom Versicherten zu bezahlende Krankenkassen-Prämie reduziert sich dann um den Betrag der Prämienverbilligung.
Weblinks
- Informationen zur Prämienverbilligung auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG
Einzelnachweise
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