Impulshaltigkeit
Der Begriff Impulshaltigkeit charakterisiert Schallemissionen, meistens Lärm, mit periodischen oder nicht periodischen starken Änderungen des Schallemissionspegels.
Kennzeichnend ist hierbei die schnelle zeitliche Änderung des Emissionspegels; Geräusche mit starken, aber langsamen Pegeländerungen werden nicht als impulshaltig eingestuft.
Nach deutschem Immissionsschutzrecht können impulshaltige Emissionen mit einem Impulszuschlag <math>K_I</math> im Beurteilungspegel versehen werden. Dieser Zuschlag kann bei Messungen bestimmt werden durch die Differenz des Taktmaximalmittelungspegels <math>L_{AFTeq}</math> und des Mittelungspegels <math>L_{Aeq}</math> (nach Nr. 2.9 der TA Lärm). Für Prognoserechnungen wird er auf Basis von Erfahrungswerten zwischen 0 und 6 dB abgeschätzt.
Weblinks
- Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachen Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern (PDF-Datei; 29 kB)
- [1] Text der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)