Hutmann
{{#if: behandelt den Bergbauberuf. Für den Familiennamen siehe: Huthmann, Hutman bzw. Hudemann. Für den Dresdner Demonstrationsteilnehmer siehe: Hutbürger.
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Ein Hutmann, auch Huther,<ref name="Quelle 8" /> Hütmann, Huttmann oder Hüttmann genannt,<ref name="Quelle 11" /> war im frühen Bergbau ein Bergmann, der als Grubenaufseher für das Bergwerk tätig war.<ref name="Quelle 8" /> Die Bezeichnung Hutmann wurde abgeleitet von seiner Tätigkeit, denn der Hutmann hatte die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Betrieb des Bergwerks zu überwachen<ref name="Quelle 0" /> oder, wie man es damals bezeichnete, zu hüten<ref name="Quelle 11" /> oder zu behüten.<ref name="Quelle 0" /> Er musste dafür Sorge tragen, dass keine werksfremden Personen, unberechtigt oder ohne sein Wissen, in die Grube einfuhren.<ref name="Quelle 9" /> Je nach Betriebsgröße der Bergwerke gab es auf ihnen eine unterschiedlich hohe Anzahl an Hutleuten, die in unterschiedlichen Funktionen auf den jeweiligen Bergwerken tätig waren und entsprechend ihrer Funktion bezeichnet wurden.<ref name="Quelle 5" />
Hierarchie und Kompetenzen
Die Hierarchie und die Kompetenzen der Hutleute waren unterschiedlich eingeordnet je nach Bergrevier und Zeitraum,<ref name="Quelle 15" /> aber auch abhängig von der Größe des jeweiligen Bergwerks.<ref name="Quelle 4" /> Bei kleineren Gruben hatte der Hutmann die Stelle eines Obersteigers inne.<ref name="Quelle 11" /> In größeren Bergwerken war er als Aufsichtsperson dem Schichtmeister unterstellt<ref name="Quelle 4" /> und hatte oftmals noch einen oder mehr Hutleute<ref group="ANM" name="Anm. C v S." /> als Helfer.<ref name="Quelle 5" /> Dem Hutmann unterstellt waren unter anderem der Knechthutmann und der Bubenhutmann.<ref name="Quelle 0" /> Wurde in Bergwerken auch des Nachts gearbeitet, gab es für die Tagschicht einen Taghutmann,<ref group="ANM" name="Anm. Fal 3." /> auf der Nachtschicht hatte der Nachthutmann<ref group="ANM" name="Anm. Fal 2." /> die Aufsicht.<ref name="Quelle 5" /> Als Taghutmann wurde ein erfahrener Bergmann bestellt, dieser musste einen Eid über seine Pflichten ablegen.<ref name="Quelle 10" /> Der Taghutmann konnte bei entsprechender Betriebsgröße einen Arbeiter als Gehilfen auswählen. Dieser Knechthutmann<ref group="ANM" name="Anm. Fal 1." /> war dem Taghutmann unterstellt und unterstützte ihn bei seinen Aufgaben.<ref name="Quelle 5" /> Da im Bergbau auch früher Kinder als Klauberjungen tätig waren, wurde aus ihren Reihen der größte und tauglichste als Bubenhutmann herangezogen.<ref name="Quelle 14" /> Seine Aufgabe war es, die anderen Buben zu beaufsichtigen<ref name="Quelle 6" /> und bei der Arbeit fachlich anzuleiten.<ref name="Quelle 14" /> In den, den Bergwerken angegliederten Aufbereitungsstätten, Pochwerken und Schmelzhütten gab es auch Hutleute, die je nach Aufgabenbereich als Pochwerkshuttmann, Waschwerkshuttmann, Scheiderhuttmann oder Hüttenhuttmann bezeichnet wurden.<ref name="Quelle 16" />
Aufgaben
Die Aufgaben des Hutmannes waren sehr umfangreich.<ref name="Quelle 8" /> Er führte die Aufsicht über die gesamte Grubenbelegschaft und musste darauf achten, dass die Bergleute die Arbeitszeiten einhielten.<ref name="Quelle 3" /> Nicht zur Belegschaft des jeweiligen Bergwerks gehörende Personen, die das Bergwerk befahren wollten, wurden vom Hutmann entsprechend mit Kleidung wie Bergkittel, Arschleder, Kappe und Geleucht ausgerüstet.<ref name="Quelle 9" /> Fernerhin musste der Hutmann darauf achten, dass der Vortrieb so schnell wie möglich verlief.<ref name="Quelle 3" /> Außerdem musste er mehrmals in der Woche das Grubengebäude befahren und auf Gefahren überprüfen.<ref name="Quelle 10" /> Der Hutmann hatte auch die Aufgabe, über alles Gezähe, alle Sachmittel und Materialien zu wachen.<ref name="Quelle 1" /> Defektes Gezähe ließ er in der Bergschmiede vom Bergschmied reparieren. Während der Ein- und Ausfahrt ging er den Bergleuten zur Hand.<ref name="Quelle 2" /> Er führte Aufzeichnungen über die geleistete Arbeit der Bergleute.<ref name="Quelle 12" /> Diese Aufzeichnungen waren den Gewerken die Grundlage für die Lohnverrechnung der Bergleute.<ref name="Quelle 3" /> Des Weiteren war der Hutmann bei den jeweiligen Gedingeverhandlungen zugegen.<ref name="Quelle 10" /> Verstöße der Bergleute musste der Taghutmann bei den Gewerken anzeigen, der Nachthutmann meldete Verstöße entweder dem Taghutmann oder den Gewerken. Bestanden in der Grube erhebliche Mängel, so konnte der Hutmann vom Bergrichter verlangen, dass dieser in die Grube einfuhr und die Mängel besichtigte.<ref name="Quelle 3" />
Privilegien
Der Hutmann hatte meist im Obergeschoss des Huthauses seine Wohnung.<ref name="Quelle 7" /> Er musste keine körperlich schwere Arbeit verrichten, sondern war als verantwortliche Person des Bergwerks tätig.<ref name="Quelle 3" /> Auch wurde er aufgrund seiner Verantwortung und je nach Aufgabengebiet besser entlohnt als die anderen Bergleute.<ref name="Quelle 6" /> Diese bessere Bezahlung galt für alle Hutleute eines Bergwerks und richtete sich in ihrer Höhe je nach Aufgabenbereich des jeweiligen Hutmanns.<ref name="Quelle 5" /> Zudem hatte der Hutmann noch die Genehmigung etwas Handel zu treiben, indem er an die Belegschaft des jeweiligen Bergwerks Getränke und Lebensmittel verkaufte.<ref name="Quelle 7" />
Literatur
- Christoph Bartels, Andreas Bingener, Rainer Slotta: Das Schwazer Bergbuch. Band II, 1. Auflage, Selbstverlag des Deutschen Bergbau-Museums, Bochum, 2006, ISBN 3-937203-22-2
Einzelnachweise
<references responsive> <ref name="Quelle 0">Heinrich Veith: Deutsches Bergwörterbuch mit Belegen. Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn, Breslau 1871.</ref> <ref name="Quelle 1">Moritz Ferdinand Gätzschmann: Sammlung bergmännischer Ausdrücke. Verlag Craz & Gerlach, Freiberg 1859.</ref> <ref name="Quelle 2">Carl Friedrich Richter: Neuestes Berg- und Hütten-Lexikon. Erster Band, Kleefeldsche Buchhandlung, Leipzig 1805.</ref> <ref name="Quelle 3">Peter Tunner: Berg- und Hüttenmännisches Jahrbuch der k.k. Montan - Lehranstalten Leoben und Pribram. VI. Band, in Commission bei Tendler & Comp., Wien 1857, S. 282–287.</ref> <ref name="Quelle 4">Joseph Tausch: Das Bergrecht des österreichischen Kaiserreiches. Zweite umgearbeitete und vermehrte Auflage, Verlag bei J. G. Ritter von Wösle, Wien 1834.</ref> <ref name="Quelle 5">Gustav Faller: Berg- und Hüttenmännisches Jahrbuch der k.k. Bergakademien Schemnitz und Leoben und der k.k. Montan - Lehranstalt Pribram für das Jahr 1864. XIV. Band, in Commission bei Tendler & Comp., Wien 1865, S. 146–148.</ref> <ref name="Quelle 6">Caspar M. B. Schroll: Beyträge zur Kunst und Wirtschaft der Aufbereitung der Erze. Mayersche Buchhandlung, Salzburg 1812, S. 105–106.</ref> <ref name="Quelle 7">Eduard Heuchler: Des Bergmanns Lebenslauf. Verein deutscher Bergleute (Hrsg.), Freiberg 1867, S. 55.</ref> <ref name="Quelle 8">Johann Christoph Stößel (Hrsg.): Bergmännisches Wörterbuch. Chemnitz 1778.</ref> <ref name="Quelle 9">Deutsche Encyclopädie oder Allgemeines Real-Wörterbuch aller Künste und Wissenschaften. Sechszehender Band, bey Barrentrapp und Wenner, Frankfurt am Main 1791.</ref> <ref name="Quelle 10">Max Joseph Gritzner: Commentar der Ferdinandeischen Bergordnung vom Jahre 1553. Bei Praumüller und Seidel, Wien 1842, S. 118–121. oder Franz Anton Schmidt: Chronologisch-systematische Sammlung der Berggesetze der österreichischen Monarchie. Aus der k. k. Hof- und Staats Aerarial Druckerey, Wien 1836, S. 175–180.</ref> <ref name="Quelle 11">Reinhold Köhler (Hrsg.): Alte Bergmannslieder. Verlag von Hermann Böhlau, Weimar 1858, S. 162.</ref> <ref name="Quelle 12">Karl Erenbert Freyherrn von Moll (Hrsg.): Jahrbücher der Berg- und Hüttenkunde. Erster Band, in der Mayerschen Buchhandlung, Salzburg 1797, S. 266.</ref> <ref name="Quelle 14">Beat Hofmann: Beiträge zur Geschichte der Bergwerke in S-charl. In: Verein der Freunde des Bergbaues in Graubünden (Hrsg.): Der Bergknappe. Nr. 102, 27. Jahrgang, April, S. 22, 25, 28.</ref> <ref name="Quelle 15">Peter Strelow: Landesherrschaft und Bergrecht in Südwestdeutschland zwischen 1450 und 1600. ein Vergleich, genehmigte Dissertation an der Westfälischen Wilhelms - Universität, Münster 1997, S. 69, 89, 96, 110, 195.</ref> <ref name="Quelle 16">Carl von Scheuchenstuel: IDIOTICON der österreichischen Berg- und Hüttensprache. k. k. Hofbuchhändler Wilhelm Braumüller, Wien 1856.</ref>
</references>
Anmerkungen
<references group="ANM">
<ref group="ANM" name="Anm. C v S.">Hutleute die unter Tage tätig waren, wurden gemäß ihrem Arbeitsbereich auch als Grubenhutmann bezeichnet. (Quelle: Carl von Scheuchenstuel: IDIOTICON der österreichischen Berg- und Hüttensprache.)</ref> <ref group="ANM" name="Anm. Fal 1.">Wenn auf einem Bergwerk eine größere Anzahl Truhenläufer oder sonstige Arbeiter arbeiteten, so bestimmte der Taghutmann einen von ihnen zum Knechthutmann, der dann die anderen ihm unterstellten Bergleute beaufsichtigte und anleitete. (Quelle: Gustav Faller: Berg- und Hüttenmännisches Jahrbuch der k.k. Bergakademien Schemnitz und Leoben und der k.k. Montan - Lehranstalt Pribram für das Jahr 1864.)</ref> <ref group="ANM" name="Anm. Fal 2.">Für diese Aufgabe wurde von den Gewerken ein zuverlässiger Bergmann beauftragt, damit dieser auf der Nachtschicht die Aufsicht über die ihm unterstellten Bergleute führt und diese in ihrer Arbeit anleitete. (Quelle: Gustav Faller: Berg- und Hüttenmännisches Jahrbuch der k.k. Bergakademien Schemnitz und Leoben und der k.k. Montan - Lehranstalt Pribram für das Jahr 1864.)</ref> <ref group="ANM" name="Anm. Fal 3.">Der Taghutmann war der Oberste aller Hutleute eines Bergwerks. Er hatte somit die Gesamtverantwortung für das Bergwerk, sowohl in technischen als auch aus in bergrechtlichen Belangen. (Quelle: Gustav Faller: Berg- und Hüttenmännisches Jahrbuch der k.k. Bergakademien Schemnitz und Leoben und der k.k. Montan - Lehranstalt Pribram für das Jahr 1864.)</ref>
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