Grundkosten
Grundkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenkategorie für Kosten, die wertmäßig genau mit einem Aufwand in der Finanzbuchhaltung übereinstimmen.
Allgemeines
Grundkosten können deshalb direkt in der Kosten- und Leistungsrechnung und in der Folge auch in der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen werden. Die Finanzbuchhaltung nennt die Grundkosten Zweckaufwand, in der Kostenrechnung heißen sie Grundkosten.<ref>Rudolf Fiedler/William Jórasz/Manfred Kiesel, BWL kompakt und verständlich, 2008, S. 35</ref><ref>Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 648; ISBN 978-3-8006-4687-6</ref> Die Gesamtkosten setzen sich aus Grundkosten und Zusatzkosten zusammen. Die Grundkosten entsprechen zusammen mit den Anderskosten dem Zweckaufwand.
Kostenarten
Zu den Grundkosten gehören alle wichtigen Kostenarten wie Materialkosten (sie dominieren in materialintensiven Unternehmen), Personalkosten (personalintensive Betriebe), Abschreibungen und Zinsaufwand (kapitalintensive Betriebe) oder Versicherungsprämien.<ref>Jörg Wöltje: Schnelleinstieg Rechnungswesen: Buchführung und Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung, Regeln nach HGB und IFRS, 2008, S. 182, ISBN 3-448-08716-5</ref> Alle Aufwendungen, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung in gleicher Höhe wie der als Kosten verrechnete Zweckaufwand anfallen und nicht periodenfremd oder außerordentlich sind, heißen Grundkosten.<ref>Bernhard Schroeter, Operatives Controlling, 2002, S. 148</ref>
Abgrenzung
In der Kostenrechnung wird klar zwischen Aufwand und Kosten abgegrenzt, so dass eine Einteilung in Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten möglich wird:<ref>Jörg Wöltje, Kostenrechnung, 2007, S. 14</ref>
| Kosten/Aufwand | Unterart | Erläuterung |
|---|---|---|
| Aufwand, aber keine Kosten | neutraler Aufwand |
|
| Aufwand und gleichzeitig Kosten |
|
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| Kosten, aber kein Aufwand | Zusatzkosten | aufwandslose Kosten werden in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst (kalkulatorischer Unternehmerlohn) |
Von den Anderskosten unterscheiden sich die Grundkosten dadurch, dass Anderskosten zwar auch einen korrespondierenden Aufwand besitzen, aber nicht in gleicher Höhe. Grundkosten tauchen niemals im Zusammenhang mit kalkulatorischen Kosten auf.
Daraus grenzen sich die einzelnen Kosten- und Erlösarten wie folgt ab:<ref>Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 871</ref>
| Ertragsart/Aufwandsart | Aufwandsart/Ertragsart | |
|---|---|---|
| neutraler Ertrag | Zweckertrag | |
| Grunderlös | Zusatzerlös | |
| neutraler Aufwand | Zweckaufwand | |
| Grundkosten | kalkulatorische Kosten |
Literatur
- }} Literatur über {{#invoke:WLink|getArticleBase}} im Katalog der {{#ifeq: Grundkosten | Deutsche Nationalbibliothek | DNB | Deutschen Nationalbibliothek}}{{#ifeq: 0 | 0
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Weblinks
- Grundkosten – Definition im Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de
Einzelnachweise
<references/>