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Goldwährung

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Als Goldwährung wurde eine Währung bzw. ein Währungssystem bezeichnet, deren Münzen ausschließlich als Kurantmünzen in Gold geprägt wurden, wobei der Metallwert dem Nennwert entsprach.<ref name="Fengler_Lexikon_155"> Heinz Fengler, Gerhard Gierow, Willy Unger: Transpress Lexikon Numismatik. Berlin 1976, S. 155 f.</ref> Die Banknoten einer Goldwährung konnten jederzeit in Gold umgetauscht werden.<ref name="Fengler_Lexikon_155" /> Privatpersonen war es jederzeit möglich, aus Gold in Form von Barren Münzen prägen zu lassen.<ref name="Fengler_Lexikon_155" /> Silbermünzen wurden unterwertig als Scheidemünzen in Umlauf gesetzt.<ref name="Fengler_Lexikon_155" />

Europäische Goldwährungen im Spätmittelalter

Datei:Fr 1617-Schlegel 19var.jpg
Mainzer Goldgulden (geprägt um 1400 in Höchst)

Am 8. Juni 1386 gründeten die vier rheinischen Kurfürsten Kuno von Trier, Friedrich von Köln, Adolf von Mainz und Ruprecht von der Pfalz, den ersten Rheinischen Münzverein, dem bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts weitere folgten.<ref name="Fengler_Lexikon_408"> Heinz Fengler, Gerhard Gierow, Willy Unger: Transpress Lexikon Numismatik. Berlin 1976, S. 408.</ref><ref name="Suhle_Geldgeschichte_175f"> Arthur Suhle: Die Groschen- und Goldmünzenprägung im 14. und 15. Jahrhundert. In: Deutsche Münz- und Geldgeschichte von den Anfängen bis zum 15. Jahrhundert. Berlin 1974, S. 175 f.</ref> Der Rheinische Münzverein ließ als gemeinsame Goldmünze den rheinischen Gulden prägen und setzte ihn in seinem Geltungsbereich in Umlauf.<ref name="Suhle_Geldgeschichte_175f" /> Der Währungsraum des Rheinischen Münzvereins erstreckte sich rheinabwärts bis Neuß, moselaufwärts bis Cochem, rheinaufwärts und mainabwärts bis Worms und Höchst.<ref name="Suhle_Geldgeschichte_175f" /> Voraussetzung für die Einführung einer Goldwährung im Währungsraum des Rheinischen Münzvereins war für die rheinischen Kurfürsten als Münzherren das Privileg, Goldmünzen prägen zu lassen. Ab 1356 besaßen abgeleitet aus der Goldenen Bulle von Karl IV. alle Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches dieses Recht.<ref name="Fengler_Münzprägung_Berlin_20"> Heinz Fengler: Einleitung. In: 700 Jahre Münzprägung in Berlin. Berlin 1976, S. 20. Vgl. Neuhochdeutsche Übersetzung der Goldenen Bulle von 1713, X. Kapitel: Von der Müntz. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, Volltext und Kommentar von Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 51 f. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, Volltext (Version vom 5. Mai 2011)</ref>

Der Rheinische Gulden war Basis für viele regionale Währungen im gesamten Heiligen Römischen Reich und auf finanzieller Ebene das „einigende Band“ des Reiches.<ref name="Suhle_Geldgeschichte_175f" /> Nicht nur Gold-, sondern auch Silbermünzen wurden in ihrem Wert nach dem Rheinischen Gulden bewertet und ihr Wechselkurs im Verhältnis zum Rheinischen Gulden festgesetzt.<ref name="Suhle_Geldgeschichte_175f" /> Beispielsweise erfolgte zwischen 1368 und 1369 die Währungsangleichung des Meißner Groschens – regionale Silberwährung der Markgrafschaft Meißen – an den Rheinischen Gulden als Währungsbasis.<ref>Gerhard Krug: Die meißnisch sächsischen Groschen 1338–1500, Berlin 1974, S. 114.</ref>

Bei der Einführung der Großsilbmünzen in Sachsen im Jahr 1500 (Beginn der Talerzeit) erfolgte ebenfalls eine Anpassung an den rheinischen Gulden. Nach der sogenannten Leipziger Münzordnung von 1500 sollte ein Groschen (Guldengroschen) für einen Gulden (rheinischer Goldgulden) geschlagen und genommen werden. Die Einführung der silbernen Gulden wurde bereits mit der Ausgabe der von 1492 und 1493 geprägten Zwickauer Bartgroschen vorbereitet, die in einem festen Verhältnis zum Goldgulden gesetzt wurden, ebenso wie die 1496 den Bartgroschen wertgleich ausgebrachten Schneeberger Zinsgroschen.

  • 21 Bartgroschen (27,464 g Feinsilber) = 1 rheinischer Gulden (2,527 Feingold)<ref>Gerhard Krug: Die meißnisch-sächsischen Groschen 1338–1500, Berlin 1974, S. 104.</ref>

Europäische Goldwährungen in der Neuzeit

Datei:Preußen Wilhelm II in Uniform 20 Mark Revers.JPG
20-Mark-Goldmünze, Deutsches Kaiserreich 1914

1874 wurde die Goldwährung in England eingeführt, indem die Banknoten der Bank of England zum gesetzlichen Zahlungsmittel mit Annahmepflicht bestimmt wurden.<ref name="Spiegel_Geld"> Der Spiegel - Geschichte: Geld !, von den Fuggern zur Finanzkrise: Eine Chronik des Kapitals. Nr. 4, 2009.</ref> Diese konnten jederzeit gegen Gold eingetauscht werden.<ref name="Spiegel_Geld" /> In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führten auch Frankreich und Österreich Goldwährungen ein.<ref name="Spiegel_Geld" /> Im Deutschen Kaiserreich wurde die Mark als Goldwährung mit dem „Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen“ am 4. Dezember 1871 eingeführt.<ref name="Schwenke_Geldzeichen">Hans Schwenke: Deutsche Geldzeichen 1871–1914. Berlin 1980.</ref> Fast alle nach 1857 geprägten Goldmünzen lagerten bis dato in den Tresoren der Bremer Bank, die als einzige deutsche Bank vor 1871 einen Goldstandard hatte.<ref name="Schwenke_Geldzeichen" /> Dieser war mit dem „Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen“ für das ganze Deutsche Kaiserreich verbindlich.<ref name="Schwenke_Geldzeichen" /> Möglich geworden war die Einführung einer einheitlichen Goldwährung auf Basis des Goldstandards im Deutschen Kaiserreich durch das im Deutsch-Französischen Krieg (1870–1871) erbeutete Gold, „womit man fast jede in Deutschland umlaufende Banknote voll in Gold hätte decken können.“ (Hans Schwenke)<ref name="Schwenke_Geldzeichen" />

Der Goldstandard, der die Golddeckung und Konvertibilität der europäischen Goldwährungen des 19. Jahrhunderts in Gold garantierte, wurde mit Beginn des Ersten Weltkrieges in fast allen Staaten beseitigt.<ref name="Fengler_Lexikon_155" /><ref>Hans Schwenke: Deutsche Geldzeichen 1871–1914, Berlin 1980, S. 45.</ref><ref> Klaus Dieter Block: Das Gold glänzt wie lange nicht mehr, Vom Fall und Aufstieg des Notgroschens aus Edelmetall. In: Nordkurier, 7./8. Februar 2004.</ref>

Literatur

  • A. Soetbeer: Goldwährung und deutsche Münzverhältnisse. Berlin 1874.<ref name="Fengler_Lexikon_155" />
  • A. Halasi unter Mitwirkung von N. Leites: Die Goldwährung. Grundzüge der Währungstheorie. Berlin 1933.<ref name="Fengler_Lexikon_155" />
  • O. Veit: Währungspolitik als Kunst des Unmöglichen. Frankfurt a. M. 1968 (darin: Was bleibt von der Goldwährung)<ref name="Fengler_Lexikon_155" />

Einzelnachweise

<references />