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Gewährleistungsverwaltung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Gewährleistungsverwaltung entsteht aus der ursprünglichen Leistungsverwaltung durch Privatisierung.<ref>Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht, 2009, § 23 Rn. 63.</ref>

Der Staat überträgt dabei die Erfüllung öffentlicher Aufgaben auf Privatrechtssubjekte. Da er die Verantwortung weiterhin behält, muss er aufgrund seiner Gewährleistungsverantwortung sicherstellen, dass der Markt oder die gesellschaftliche Selbstregulierung nicht versagt und dass die Privatrechtssubjekte die ihnen übertragenen Aufgaben in ausreichendem Maße und in angemessener Weise erfüllen. Oft wird hier Regulierung als ein Instrument eingesetzt, mit welchem der Staat seiner Gewährleistungspflicht nachkommt.<ref>Jörn Axel Kämmerer: Privatisierung: Typologie - Determinanten - Rechtspraxis - Folgen. Bd. 73 Jus publicum, Mohr Siebeck, 2001, ISBN 3161475151, S. 482.</ref> Von besonderer Bedeutung ist das im Bereich der Daseinsvorsorge.<ref>Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht, 2009, § 1 Rn. 16b.</ref>

Beispiele

Einzelnachweise

<references />