Geschlechtsüberprüfung beim Sport
Geschlechtsüberprüfungen beim Sport sind medizinische und genetische Untersuchungen, die bei Sportwettkämpfen, in denen eine Startberechtigung weiblichen Athleten vorbehalten ist, zur Feststellung des biologischen Geschlechts durchgeführt werden.
Geschichte
Geschlechtstests in Form eines „ärztlichen Eignungsscheins“ wurden bereits im Jahr 1946 bei den British Commonwealth Games sowie im selben Jahr bei den Leichtathletik-Europameisterschaften der Frauen durchgeführt. Wie Dennis Krämer in seiner Doktorarbeit Intersexualität im Sport beschreibt, beruhte dieser Test auf einer gynäkologischen Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane, derer sich Frauen im Vorfeld des Turniers unterziehen mussten und die bei einer „unauffälligen“ Erscheinung die Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht belegten.<ref>Dennis Krämer: Intersexualität im Sport: Mediale und medizinische Körperpolitiken. [1. Auflage]. Bielefeld 2020, ISBN 978-3-8376-5035-8, S. 462.</ref> Geplant waren diese Tests bereits für die Olympischen Spiele 1940, wurden aber aufgrund des Zweiten Weltkriegs und der Aussetzung der Spiele verschoben.
Verpflichtende Geschlechtstests, die im Frauensport systematisch von der Medizinkommission des IAAF und IOC durchgeführt wurden, fanden erstmals bei den Leichtathletik-Europameisterschaften in Budapest 1966 statt. Zu jener Zeit wurden verschiedene Athletinnen der Sowjetunion und aus mehreren Ländern des Ostblocks verdächtigt, Männer zu sein.<ref>Robert Pool: Eve’s Rib. Searching for the biological roots of sex differences, Crown Publishers, New York 1994, ISBN 0-517-59298-3</ref> Der Test bestand aus einer einfachen körperlichen Untersuchung. Die Frauen standen nackt vor einem Ärztegremium und traten vor, um ihre Körper und Genitalien abtasten zu lassen. Es musste eine echte Vagina vorhanden sein, und es durfte kein Penis zu finden sein. Einige Frauen fühlten sich durch die Untersuchung stark herabgesetzt und äußerten dies auch. Ihre Länder protestierten beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC).<ref name="warren">Patricia Nell Warren: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />The Rise and Fall of Gender Testing ( vom 19. August 2006 im Internet Archive), Outsports.com, 2003; im Internet-Archiv in der Version vom 19. August 2006</ref>
Das IOC reagierte auf die Kritik und ordnete 1967 eine neue, weniger aufdringliche Technik an. Ein Abstrich von der Wangeninnenseite wurde bezüglich der Geschlechtschromosomen getestet. Wurden zwei X-Chromosomen nachgewiesen, so erhielt die Athletin die Zulassung. Bei einer Abweichung wurde sie verweigert. Das IOC gestand den Athletinnen zu, eine plötzliche Krankheit oder Verletzung vorzugeben und sich still aus dem Sport zurückzuziehen.<ref name="warren" /> Erstmals wurden diese Tests für die Olympischen Winterspiele 1968 in Grenoble und die Olympischen Sommerspiele 1968 in Mexiko-Stadt durchgeführt. Andere bedeutende Verbände und Veranstaltungen übernahmen diese Praxis, darunter die International Association of Athletics Federations (IAAF). Somit war eine sportliche Karriere für nicht der chromosomalen Norm entsprechende Athletinnen ausgeschlossen. In der Leichtathletik waren neun im Jahr 1967 gültige Weltrekorde durch intergeschlechtliche Personen aufgestellt worden.<ref>Andreas Singler, Gerhard Treutlein: Doping im Spitzensport: Sportwissenschaftliche Analysen zur nationalen und internationalen Leistungsentwicklung. Aachen 2007, ISBN 978-3-89899-192-6, S. 30</ref>
Mitte der 1970er Jahre wurde der inzwischen als unzuverlässig erachtete Barr-Test (Buccal Smear, Sex Chromatin Test, Barr Body), ein Geschlechts-Chromatin-Test, durch eine DNA-Analyse ersetzt.<ref name="warren" />
Ab 1990 wurde die Geschlechtsüberprüfung bei der IAAF hinterfragt und ab 1992 nicht mehr generell angewandt.<ref name="warren" /> Sie ist dort nur mehr für einzelne Athletinnen vorgesehen, wenn Fragen zum Geschlecht auftauchen. Andere Organisationen folgten diesem Beispiel. In Norwegen sind solche Tests verboten. Bei den Olympischen Winterspielen 1994 in Lillehammer weigerten sich die Norweger, Geschlechtskontrollen durchzuführen. Das IOC ließ daher Experten aus Frankreich einfliegen.<ref name="berlin" /> Bei den Olympischen Sommerspielen 1996 in Atlanta wurden 3387 Athletinnen getestet, was einen großen finanziellen Aufwand bedeutete. Bei acht Frauen fiel der erste Test positiv aus, und es wurden weitere Überprüfungen vorgenommen. Bei sieben von diesen wurde eine Androgenresistenz festgestellt, bei vier davon eine partielle und bei dreien eine komplette Androgenresistenz. Bei der achten Athletin war eine Gonadektomie vorgenommen worden, und es wurde ein Defekt der Steroid-5α-Reduktase vermutet. Nach Beratungen wurden ihnen die Geschlechtsverifikationszertifikate ausgestellt, und es wurde allen erlaubt, anzutreten.<ref name="women">Myron Genel: Gender Verification No More? In: Medscape Women’s Health 5(3), 2000. Women’s Sports Foundation, Januar 2001, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 1. September 2009; abgerufen am 12. Mai 2014.</ref>
Auf der International Olympic Committee (IOC) World Conference on Women and Health wurde 1996 eine Resolution beschlossen, welche ein Einstellen des aktuellen Geschlechtsverifikationsprozesses während der Olympischen Spiele forderte.<ref name="OlympicReview">Katia Mascagni: World conference on women and sport (PDF-Datei; 696 kB), Olympic Review XXVI No. 12, S. 23–27, 1996/97 (englisch; Punkt 10 der Resolution)</ref> In der Zeit danach sprachen sich verschiedene Berufsverbände für eine Aufhebung der Geschlechtsüberprüfung aus, darunter die American Medical Association, die American Academy of Pediatrics, das American College of Physicians, das American College of Obstetrics and Gynecology, die Endocrine Society, die Lawson Wilkins Pediatric Endocrine Society und die American Society of Human Genetics. Es wurde damit argumentiert, dass es bei der heutigen Sportbekleidung und durch die Notwendigkeit der Abgabe einer Urinprobe unter Aufsicht für die Dopingkontrollen quasi unmöglich sei, dass ein verkleideter Mann einer Entdeckung entgehe. Darüber hinaus sei die Prozedur der Geschlechtsüberprüfung komplex, teuer und kontraproduktiv.<ref name="women" /> Schließlich verlangte 1999 die Athletenkommission des IOC vom Vorstand einen Teststopp. Der generelle Test wurde daraufhin eingestellt, das Komitee behielt sich aber wie die IAAF vor, in Einzelfällen Athletinnen zu überprüfen. Diese Regelung griff erstmals bei den Olympischen Sommerspielen 2000 in Sydney und bei den Olympischen Winterspielen 2002 in Salt Lake City.
Bei der Volleyball-Weltmeisterschaft 2002 in Berlin wurde der vom Fédération Internationale de Volleyball vorgeschriebene Geschlechtstest als Barr-Test bei allen Athletinnen durchgeführt, die noch nicht bei einer Weltmeisterschaft oder bei Olympischen Spielen angetreten waren.<ref>Sportlerinnen müssen Geschlechtstest abliefern, Handelsblatt.com, 27. August 2002</ref>
Neue Vorschriften wurden bei den Olympischen Spielen nach 1996 eingeführt, die es transgeschlechtlichen Athleten nach einer geschlechtsangleichenden Operation ermöglichten, an den Olympischen Spielen teilzunehmen.<ref>Cecil Adams: If a man has a sex change, can he compete in the Olympics as a woman?, The Straight Dope, 22. August 2008 (englisch)</ref> Die Kontroversen um dieses Thema setzten sich in den folgenden Jahren international bis zu den Olympischen Sommerspielen 2008 in Peking fort.<ref>Katie Thomas: A Lab is Set to Test the Gender of Some Female Athletes, The New York Times, 30. Juli 2008 (englisch)</ref>
Mit Wirkung zum Mai 2011 regelte die IAAF ihre Richtlinien zum Umgang mit geschlechtsangleichend operierten Sportlern neu. Während ursprünglich weibliche Sportler nach einer Operation ohne Weiteres in Männerwettbewerben antreten können, können von ursprünglich männlichen Sportlerinnen, die nach einer Operation bei Frauenwettbewerben antreten möchten, in einer im Einzelnen geregelten Prozedur Hormontests und daraus folgend Hormonbehandlungen verlangt werden, um eine mögliche Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden.<ref>IAAF Regulations Governing Eligibility of Athletes Who Have Undergone Sex Reassignment to Compete in Women's Competitions vom 1. Mai 2011, abzurufen über die offizielle Webseite der IAAF (englisch)</ref> Gleichzeitig wurden ähnliche Regeln für den Umgang mit Sportlerinnen eingeführt, die Symptome von Hyperandrogenismus aufweisen.<ref>IAAF legt Geschlechterregel fest, in: Leichtathletik vom 12. April 2011, abgerufen am 26. August 2013</ref>
Am 19. Januar 2018 entschied der Internationale Sportgerichtshof (CAS), dass die umstrittene Regel zum Hyperandrogenismus des Leichtathletikweltverbandes IAAF für weitere sechs Monate ausgesetzt bleibt, und die IAAF bis dahin mitteilen solle, wie der Verband seine Vorschrift umzusetzen gedenkt.<ref name="cas"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Testosteron-Debatte: IAAF-Regel bleibt weitere sechs Monate ausgesetzt ( vom 20. Januar 2018 im Internet Archive), CAS-Mitteilung, auf: leichtathletik.de, vom 19. Januar 2018, abgerufen am 20. Januar 2018</ref> Der CAS hatte am 24. Juli 2015 wegen der Klage der indischen Sprinterin Dutee Chand die IAAF-Regelung zum Hyperandrogenismus ausgesetzt und wissenschaftliche Beweise dafür gefordert, dass hyperandrogene Athletinnen einen deutlichen Leistungsvorteil haben. Am 29. September 2017 reichte die IAAF die angeforderten Unterlagen ein, und ein Fristaufschub bis zum 19. Juni 2018 zur Nachbesserung wurde gewährt.
Ende April 2018 gab der IAAF bekannt, dass ab dem 1. November 2018 drei Kriterien für die Zulassung in den Frauenklassen in den Disziplinen von 400 Meter (einschließlich der Hürdenläufe) bis hin zu einer Meile und in kombinierten Wettkämpfen wie Staffeln über diese Distanzen erfüllt werden müssen: Leichtathletinnen, die künftig bei internationalen Wettkämpfen antreten oder einen Weltrekord erzielen wollen, müssen vom Gericht als weiblich oder intergeschlechtlich (oder äquivalent) anerkannt sein, ihren Blut-Testosteron-Spiegel über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf unter fünf nmol/L senken (etwa durch Verwendung von hormonellen Kontrazeptiva) und, solange sie an internationalen Wettkämpfen teilnehmen wollen, diesen danach kontinuierlich unter dem Richtwert halten.<ref name="neuregelung1">Hyperandrogenismus: IAAF schafft zum 1. November neue Regel, Startrecht, auf: leichtathletik.de, vom 26. April 2018, abgerufen am 13. Juni 2018</ref>
Laut IAAF haben die meisten Spitzenathletinnen einen Testosteronspiegel von 0,12 bis 1,79 nmol/L im Blut, bei Männern läge der Wert nach der Pubertät im Bereich von 7,7 bis 29,4 nmol/L.<ref name="neuregelung1" /> Im Juli 2017 hatte die IAAF eine Studie veröffentlicht, der zufolge Frauen mit hohen Testosteronwerten Vorteile im Bereich von 1,8 bis 4,5 Prozent in den Disziplinen 400-Meter-Lauf, 400-Meter-Hürdenlauf, 800-Meter-Lauf, Hammerwurf und Stabhochsprung haben.<ref name="cas" />
Bei den olympischen Spielen galt analog lange Zeit ein Maximalwert von 10 nmol/L Testosteron im Blut. Im März 2022 wurden diese spezifischen hormonellen Kriterien vom IOC aufgehoben.<ref>IOC legt neue Richtlinien für trans Athlet*innen vor. 17. November 2021, abgerufen am 6. August 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Transgender athletes: The International Olympic Committee’s trans eligibility framework is too little too late - Sports Illustrated. In: Sports Illustrated. (si.com [abgerufen am 6. August 2023]).</ref> Jede Sportart kann nun selbstständig Richtlinien für die Kontrolle von Athletinnen festlegen, wobei Diskriminierung vermieden werden soll und ein Ausschluss auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren muss.<ref>International Olympic Committee: IOC Framework on Fairness, Inclusion and Non-Discrimination on the Basis of Gender Identity and Sex Variations. 16. November 2021, abgerufen am 6. August 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Der Regelrahmen war nicht rechtlich bindend.<ref>Amended IAAF Rules and new & updated IAAF Regulations – in force as of 1 May 2011, Meldung auf IAAF.org vom 1. Mai 2011, abgerufen am 26. August 2013 (englisch/französisch)</ref>
Am 26. März 2026 gab das IOC bekannt, dass sich Athletinnen künftig einem Geschlechtertest unterziehen müssen, um die Voraussetzungen zur Teilnahme an internationalen Frauenwettbewerben des IOC zu erfüllen. Der Test muss nur einmalig durchgeführt werden, sofern es keine Zweifel in Bezug auf die Geschlechtsidentität gibt. Weiterhin ist es Transfrauen künftig untersagt, an Frauenwettkämpfen des IOC teilzunehmen.<ref>IOC verlangt künftig Geschlechtertest von Sportlerinnen. In: Der Spiegel. 26. März 2026, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 26. März 2026]).</ref><ref>Olympia: IOC führt Geschlechtstest ein. 26. März 2026, abgerufen am 27. März 2026.</ref>
Bekannte Einzelfälle
| Jahr | Ort | Pos. Tests | Frauen insges. gerundet |
|---|---|---|---|
| 1972 | München | 3 | 1280 |
| 1976 | Montreal | 0 | 1800 |
| 1984 | Los Angeles | 6 | 2500 |
| 1992 | Albertville | 15 | >2000 |
| 1996 | Atlanta | 8 | 3000 |
- 1932: Stanisława Walasiewicz (Polen), Olympiasiegerin 1932, Olympiazweite 1936, Europameisterin 1938 über 100 Meter, wurde nach ihrem Tod als intergeschlechtlich festgestellt, aber schon früher vermutet.<ref>Martin Einsiedler: Die erste Istaf-Weltrekordlerin war zu maskulin für ihre Zeit. In: Der Tagesspiegel. 12. September 2021, abgerufen am 26. Oktober 2021.</ref><ref>Stanislawa Walasiewicz – amerikanische Leichtathletin polnischer Herkunft. In: Munzinger Online/Sport – Internationales Sportarchiv. 25. Januar 2011, abgerufen am 26. Oktober 2021.</ref>
- 1934: Zdeňka Koubková (ČSR), 4. Frauen-Weltspiele, Siegerin über 800 Meter, festgestellt als Pseudo-Hermaphrodit und später disqualifiziert. Ihre Weltrekordzeit wurde erst 1951 unterboten.<ref name="Spiegel">Die Tschudina kam. In: Der Spiegel. Nr. 30, 1952 (online – 22. Juli 1952).; mit mehreren Fällen; der Verdacht gegen die sowjetische Leichtathletin Alexandra Tschudina konnte nie untersucht werden</ref>
- 1936: Dora Ratjen (Deutschland), Olympische Spiele 1936, Vierte im Hochsprung, 1938 disqualifiziert und Platzierung aberkannt.
- 1946 Léa Caurla (Frankreich) gewann bei den Europameisterschaften mehrere Medaillen, und wurde später als intersexuell festgestellt.
- 1949: Lisa Endesfelder (SBZ/DDR) wurde bei den Wettkämpfen der zweiten Weltfestspiele der Jugend und Studenten in Budapest nach medizinischer Untersuchung disqualifiziert, sie hatte die Waschräume nur alleine benutzt und war dadurch verdächtig geworden, vorher mehrfache SBZ/DDR-Meisterin 1948 und 1949 im Sprint.<ref>DDR-Meisterschaften in der Leichtathletik, sport-record.de, abgerufen am 28. März 2026.</ref><ref name="Spiegel" />
- 1950: Foekje Dillema (Niederlande), 200 m Sprinterin, 1950 Suspendierung wegen Weigerung sich untersuchen zu lassen.
- 1952: Maria Ivanova/Iwanowa und Maria Nenkova/Nenkowa (Bulgarien), erfolgreiche Landesmeisterinnen über 200 Meter bzw. Kugelstoßen und Diskuswurf, wurden aus weiteren Wettbewerben ausgeschlossen.
- 1956 Mira Tuce (Jugoslawien), vielfache Landesmeisterin in verschiedenen Leichtathletikdisziplinen und neunfache Sportlerin des Jahres, ließ sich zum Mann umoperieren.<ref>Aus Sportlerinnen wurden Männer, in National-Zeitung, Basel, vom 21. November 1956; auch in Der Kreis, 1957,2, S. 8 PDF, mit weiteren Fällen, auch der bulgarischen Leichtathletinnen 1952</ref>
- 1964: Ewa Kłobukowska (Polen), Olympische Spiele 1964, Bronzemedaille in 4-mal-100-Meter-Staffel, wurde 1967 als erste bekannte Athletin nach einem angeordneten Geschlechtstest von weiteren internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen.
- 1966: Tamara Press und ihre Schwester Irina, sowjetische Leichtathletinnen, und Iolanda Balaș, eine rumänische Hochspringerin, traten nach Einführung der Geschlechtstests bei Olympischen Spielen ab 1966 nicht mehr bei Olympischen Spielen an.
- 1967: Im Vorfeld der Olympischen Winterspiele von 1968, für welche erstmals verpflichtende Geschlechtstest vorgeschrieben waren, wurde festgestellt, dass Erik(a) Schinegger männlich ist. Bei weiteren Untersuchungen wurde ein Pseudohermaphroditismus festgestellt.
- 1976: Bei den Tennisdamenwettkämpfen der US-Open wurde Renée Richards 1976 nicht zugelassen.
- 1986: María José Martínez-Patiño (* 1961), eine spanische Hürdenläuferin, siegte bei den spanischen nationalen Meisterschaften 1986 im 60-Meter-Hürdenlauf. Der Sieg wurde ihr aberkannt und sie wurde aus dem spanischen Nationalteam ausgeschlossen, als bekannt wurde, dass sie 1985 mit dem Barr-Test als genetisch männlich getestet worden war. Zweieinhalb Jahre später wurde sie rehabilitiert.<ref>María José Martínez-Patiño: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Personal Account: A woman tried and tested ( vom 29. Dezember 2009 im Internet Archive; PDF; 158 kB), The Lancet Medicine and Sport 366, 2005, S. S38.</ref>
- 1992: Bei den Olympischen Spielen 1992 in Barcelona fiel nach Informationen von Johann Olav Koss eine anonym bleibende zweifache Mutter beim Test durch und reiste ohne weitere Überprüfungen ab.<ref name="berlin">Barbara Klimke: Olympische Spiele 2000 – Das Ende der Katastrophe. In: Berliner Zeitung. 14. September 2000, abgerufen am 15. Juni 2015.</ref>
- 1996: Bei den Olympischen Spielen 1996 in Atlanta fielen acht Athletinnen beim Test durch, durften jedoch nach weiteren Überprüfungen und Beratungen an den Spielen teilnehmen. (Siehe Geschichte)
- 2006: Santhi Soundarajan, eine indische Mittelstreckenläuferin, gewann die Silbermedaille beim 800-Meter-Lauf der Frauen bei den Asienspielen 2006 in Doha, Katar. Nach einem Geschlechtstest wurde ihr die Medaille aberkannt.
- 2009: Caster Semenya, eine südafrikanische Mittelstreckenläuferin, gewann bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009 in Berlin die Goldmedaille im 800-Meter-Lauf. Wegen ihres maskulinen Erscheinungsbildes und ihrer tiefen Stimme wurde ein Geschlechtstest angeordnet. Am 6. Juli 2010 gab die IAAF bekannt, dass Semenya wieder bei den Frauen starten darf.
Siehe auch
Literatur
- Dennis Krämer: Intersexualität im Sport: Mediale und Medizinische Körperpolitiken. Transcript, Bielefeld 2020, ISBN 978-3-8376-5035-8 (Doktorarbeit Universität Hamburg 2019).
- Barbara Klimke: Das Ende der Katastrophe. In: Berliner Zeitung. 14. September 2000, abgerufen am 17. Juni 2015.
- Patricia Nell Warren: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />The Rise and Fall of Gender Testing ( vom 19. August 2006 im Internet Archive), Outsports.com, 2003
- Michael Eder: Caster Semenya. Das dritte Geschlecht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2. Oktober 2009, abgerufen am 17. Juni 2015.
Weblinks
- Andrew Hamilton: Transgender women in female sport: why biology matters. In: SportsPerformanceBulletin.com. 24. Februar 2021 (englisch; “Do transgender women competing in the female category of sport enjoy a biological advantage, and what are the implications for female sport?”).
Einzelnachweise
<references />