Auslandseinsätze der deutschen Polizei
Als Auslandseinsätze der deutschen Polizei werden Einsätze deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter im Rahmen internationaler Missionen bezeichnet. Sie erfolgen überwiegend im Kontext multilateraler Friedensmissionen internationaler Organisationen oder im Rahmen bilateraler Unterstützungsmaßnahmen zur Stabilisierung staatlicher Sicherheitsstrukturen.<ref>Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 5–6, abgerufen am 6. März 2026.</ref> Zu den besonderen Auslandsverwendungen der Polizei zählen auch Einsätze außerhalb klassischer internationaler Polizeimissionen, etwa als Dokumenten- und Visumberater, Verbindungsbeamte, grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte, Personen- und Objektschutzkräfte sowie Einsätze im Rahmen humanitärer Aufnahmeverfahren.
Das Ziel klassischer Auslandseinsätze ist insbesondere der Aufbau und die Stärkung rechtsstaatlicher Polizeistrukturen in Krisen- und Transformationsstaaten. Dazu gehören unter anderem die Ausbildung und Beratung lokaler Polizeikräfte, die Unterstützung beim Aufbau staatlicher Sicherheitsinstitutionen sowie die Beobachtung und Begleitung sicherheitsrelevanter Reformprozesse. Internationale Polizeimissionen sind häufig Bestandteil umfassender Programme zur Reform des Sicherheitssektors (Security Sector Reform) und sollen langfristig zur Stabilisierung staatlicher Institutionen und zur Friedenssicherung beitragen.<ref>Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 5–6, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Mandatgeber solcher Missionen sind vor allem die Vereinten Nationen, die Europäische Union sowie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Internationale Polizeimissionen leisten dabei einen Beitrag zum Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsstrukturen und zur Stabilisierung staatlicher Institutionen in Konflikt- und Postkonfliktregionen.<ref>Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 5–8, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Rechtsgrundlagen
Die Verwendung von deutschen Polizeikräften in zwischenstaatlichen Organisationen betrifft die auswärtigen Angelegenheiten, für die der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG i. V. m. Art. 87 Abs. 1 S. 1 GG hat (Auswärtige Gewalt).<ref>Schenke/Graulich/Ruthig: Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage, C.H. Beck, München 2019, § 8 Bundespolizeigesetz, Rn. 3.</ref> Die Entsendung erfolgt ausschließlich zu polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben. Auslandseinsätze werden formal ausschließlich durch die Bundespolizei durchgeführt, welche in diesem Bereich die uneingeschränkte Polizeizuständigkeit hat.<ref>Schenke/Graulich/Ruthig: Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage, C.H. Beck, München 2019, § 8 Bundespolizeigesetz, Rn. 5.</ref> Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 des Bundespolizeigesetzes, der eine Mitwirkung an internationalen Maßnahmen auf Ersuchen internationaler Organisationen oder im Rahmen entsprechender Abkommen vorsieht. Polizeibeamte der Länder können an klassischen Auslandseinsätzen (Polizeimissionen und Frontex-Einsätzen) mitwirken, werden jedoch zu diesem Zweck zur Bundespolizei abgeordnet (Organleihe) und handeln in deren Auftrag.<ref>Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 15 (Ziff. 4.2), abgerufen am 6. März 2026.</ref> Das Bundespolizeipräsidium weist in einem weiteren beamtenrechtlichen Schritt alle Beamtinnen und Beamten (Bund und Länder) gemäß § 29 Bundesbeamtengesetz (BBG) dem für den Einsatz verantwortlichen Mandatgeber zur Dienstverrichtung zu (Zuweisung). Besondere Formen polizeilicher Auslandsverwendungen, etwa das Verbindungsbeamtenwesen, der Einsatz als Dokumenten- und Visumberater, grenzpolizeiliche Unterstützungsmaßnahmen, der weltweite Personen- und Objektschutz, sowie Einsätze im Rahmen humanitärer Aufnahme- und Resettlementverfahren, werden ausschließlich durch die Bundespolizei ohne Beteiligung der Länder wahrgenommen.
Auslandseinsätze der Polizei sind damit von militärischen Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu unterscheiden, die auf anderen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlagen beruhen.<ref>Schenke/Graulich/Ruthig: Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage, C.H. Beck, München 2019, § 8 Bundespolizeigesetz, Rn. 6–7.</ref> Polizeiliche Auslandseinsätze unterliegen nicht dem parlamentarischen Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages. Anders als bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr entscheidet über die Beteiligung deutscher Polizeikräfte an internationalen Missionen grundsätzlich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die auswärtigen Angelegenheiten nach Art. 32 des Grundgesetzes. Die Entsendung erfolgt in der Regel durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung. Der Deutsche Bundestag ist nach § 8 Abs. 1 Bundespolizeigesetz über die beabsichtigte Verwendung der Bundespolizei im Ausland zu unterrichten; ein förmliches Zustimmungserfordernis besteht jedoch nicht.
Organisation und Personalauswahl
Die Beteiligung deutscher Polizeikräfte an internationalen Polizeimissionen wird durch Bund und Länder gemeinsam organisiert. Zentrales Koordinierungsgremium ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ (AG IPM), ein ständiges Gremium der Innenministerkonferenz. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit grundsätzlichen Erwägungen und bietet den Ländern eine Möglichkeit der Mitgestaltung. Die Entscheidung, ob sich Länder an Polizeimission beteiligen können, trifft jedoch ausschließlich die Bundesregierung.<ref>Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. S. 9, Ziff. 2.2, abgerufen am 6. März 2026.</ref> Die AG IPM unterhält eine Geschäftsstelle beim Bundesministerium des Innern und eine Organisationseinheit "Missionsbetreuung" beim Bundespolizeipräsidium, die organisatorische und administrative Aufgaben übernimmt.<ref>Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 11, abgerufen am 6. März 2026.</ref> Die Ausstattung mit einheitlicher Uniform, Schutzausrüstung und Material erfolgt durch den Zentralen Logistikstützpunkt Auslandsverwendungen des Bundespolizeipräsidiums (ZLSPA).
Die Auswahl der Einsatzkräfte erfolgt durch die entsendenden Behörden nach einheitlichen Kriterien. Neben fachlicher Qualifikation werden insbesondere internationale Erfahrung, Fremdsprachenkenntnisse, Belastbarkeit und interkulturelle Kompetenz berücksichtigt. Vor der Entsendung absolvieren die ausgewählten Kräfte ein länderspezifisches Auswahlverfahren und anschließend eine bundeseinheitliche Vorbereitung, die aus einer Basisvorbereitung (Basisseminar für Auslandseinsätze) besteht. Nach erfolgter Bewerbung auf eine Funktion in einer Polizeimission absolvieren die Beamten missionsbezogene Vorbereitungsseminare (VBS), die gezielt auf die Verwendung in einem Einsatzgebiet vorbereiten.<ref>Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 14–16, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Die Vorbereitung und Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen erfolgt an zentralen Trainingsstandorten der Polizei von Bund und Ländern. Neben polizeifachlichen Inhalten umfasst die Ausbildung auch rechtliche Grundlagen internationaler Missionen, interkulturelle Kompetenzen, Sicherheits- und Verhaltenstraining sowie gesundheitliche und psychologische Vorbereitung.<ref>Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 30–31, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Einsätze
Seit August 1989 nehmen deutsche Polizisten an Auslandseinsätzen teil. Die ersten Polizeibeamten des Bundes wurden im Rahmen der UNTAG in Namibia eingesetzt. Nach Einsätzen in Kambodscha (UNTAC 1992), der Westsahara (MINURSO 1993) und auf der Donau (WEU Danube 1993) beteiligen sich seit 1994 auch Polizisten der Landespolizeien an Auslandseinsätzen. In Zusammenhang mit der Einrichtung der EU-Verwaltung für die Stadt Mostar unter WEU-Administrator Hans Koschnick wurden diese im Rahmen einer internationalen Mission in Bosnien und Herzegowina eingesetzt, um gemeinsam mit internationalen Kräften zur Stabilisierung der Sicherheitslage und zum Wiederaufbau lokaler Polizeistrukturen beizutragen.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 1994 bis 1997.] Deutscher Bundestag, , S. 83, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref><ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Police have been involved in police missions abroad for 25 years.] Polizei NRW, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 11. März 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref><ref>Sally Rohan: The Western European Union: International Politics Between Alliance and Integration. Routledge, 2014, S. 215.</ref>
Schwerpunktmäßig sind deutsche Polizisten auf dem Balkan (Bosnien und Herzegowina: WEU Mostar Administration, UNMIBH und EUPM; Albanien: WEU MAPE; Kroatien: OSCE PMG; Kosovo: OSCE KVM, UNMIK; Mazedonien: EU PROXIMA), aber auch in Georgien (UNOMIG), Afghanistan German Police Project Team (GPPT) und Liberia (UNMIL) sowie im Sudan (Darfur und Südsudan) mehr als 4.300-mal zum Einsatz gekommen. Viele Polizisten haben bis heute zum wiederholten Male an Auslandseinsätzen teilgenommen.
Im Krieg gegen den Terror treten deutsche Polizeikräfte bei ausländischen europäischen Sportgroßveranstaltungen auf.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Olympia in Paris: Darum sind deutsche Polizisten vor Ort.] t-online, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 11. März 2026.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
Mit Stand 9. März 2026 sind insgesamt 443 Beamte, davon 318 Beamte des Bundes und 125 Polizeivollzugsbeamte der Bundesländer im Auftrag von FRONTEX, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eingesetzt.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Deutsches polizeiliches Auslandsengagement bei EU-, VN- und anderen Missionen (Bund-Länder-Beteiligung – Karte).] (PDF) Bundespolizei, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 11. März 2026.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
In den Einsatzgebieten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Afghanistan, Kosovo, Georgien, Liberia und im Sudan sind sie fester Bestandteil der friedenssichernden und -erhaltenden UN-Missionen oder engagieren sich im Rahmen des Zivilen Krisenmanagements der EU. Im Jahr 2016 wurden die bei UNMISS beteiligten deutschen Polizisten auf Grund der Sicherheitslage ausgeflogen. Als Reaktion luden die Vereinten Nationen Deutschland aus der Mission aus.<ref name="abzug">tagesschau.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Das falsche Signal zur falschen Zeit ( vom 22. Juli 2016 im Internet Archive)</ref> Mittlerweile beteiligt sich Deutschland wieder an der UNMISS und stellt derzeit den Police-Commissioner.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Für die Vereinten Nationen als Police Commissioner im Südsudan.] Bundesministerium des Innern und für Heimat, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 11. März 2026.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
| Nr. | Staat | Name der Mission | Eingesetzte Polizisten | Beginn der Mission | Mandatende |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Vorlage:Palästina | EUBAM Rafah | 1 Polizeibeamte | November 2005 | 30. Juni 2026 |
| 2 | Vorlage:Palästina | EUPOL COPPS | 1 Polizeibeamte | Januar 2006 | 30. Juni 2026 |
| 3 | Datei:Flag of Sudan.svg Sudan (Darfur) | UNAMID | 2 Polizeibeamte | Januar 2008 | 31. Dezember 2020 |
| 4 | Datei:Flag of Georgia.svg Georgien | EUMM Georgien | 27 Polizeibeamte | Oktober 2008 | 14. Dezember 2026 |
| 5 | Datei:Flag of Afghanistan (2013–2021).svg Afghanistan | GPPT German Police Project Team (bilateral) | 181 Polizeibeamte (Höchststand)<ref>Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2011). (PDF) In: Bundestagsdrucksache 17/6034. Deutscher Bundestag, 1. Juni 2011, S. 5, abgerufen am 11. März 2026.</ref> | April 2002 | 30. April 2021 |
| 6 | Datei:Flag of Moldova.svg Moldau / Datei:Flag of Ukraine.svg Ukraine | EUBAM Moldova | 3 Zollbeamte / 2 Polizeivollzugsbeamte | November 2005 | 30. November 2025 |
| 7 | Datei:Flag of Kosovo.svg Kosovo | UNMIK | 3 Polizeivollzugsbeamte | Juli 1999 | nicht festgelegt |
| 8 | Datei:Flag of Kosovo.svg Kosovo | EULEX Kosovo | 9 | Juni 2008 | 14. Juni 2027 |
| 9 | Datei:Flag of Liberia.svg Liberia | UNMIL | 5 Polizeivollzugsbeamte | November 2004 | 30. März 2018 |
| 10 | Datei:Flag of Mali.svg Mali | MINUSMA | 10 Polizeivollzugsbeamte | Juli 2013 | 30. Juni 2023 |
| 11 | Datei:Flag of Ukraine.svg Ukraine | OSCE SMM | 0 Polizeivollzugsbeamte | März 2014 | 31. März 2021 |
| 12 | Datei:Flag of Ukraine.svg Ukraine | EUAM Ukraine | 5 Polizeivollzugsbeamte | Juli 2014 | 31. Mai 2027 |
| 13 | Datei:Flag of Iraq.svg Irak | EUAM Irak | 6 Polizeivollzugsbeamte | November 2017 | 30. April 2026 |
| 14 | Datei:Flag of Mali.svg Mali | EUCAP Sahel Mali | 0 Polizeivollzugsbeamte | Januar 2015 | 31. Januar 2027 |
| 15 | Datei:Flag of Niger.svg Niger | EUCAP Sahel Niger | 2 Polizeivollzugsbeamte | Dezember 2016 | 30. Juni 2024 |
| 16 | Datei:Flag of Libya.svg Libyen | EUBAM Libyen | 0 Polizeivollzugsbeamte | Februar 2013 | 30. Juni 2027 |
| 17 | Datei:Flag of Haiti.svg Haiti | MINUJUSTH | 0 Polizeivollzugsbeamte | Oktober 2017 | 15. Oktober 2019 |
| 18 | Datei:Flag of Somalia.svg Somalia | UNSOM | 3 Polizeivollzugsbeamte | Mai 2016 | 31. Oktober 2024 |
| 19 | Datei:Flag of Greece.svg Griechenland, Datei:Flag of Italy.svg Italien, Datei:Flag of Bulgaria.svg Bulgarien, Datei:Flag of Hungary.svg Ungarn, Datei:Flag of Spain.svg Spanien, Datei:Flag of Cyprus.svg Zypern, Datei:Flag of Georgia.svg Georgien, Datei:Flag of Albania.svg Albanien |
FRONTEX | 344 Polizeivollzugsbeamte | November 2015 | nicht festgelegt |
| 20 | Datei:Flag of South Sudan.svg Südsudan | UNMISS | 7 Polizeivollzugsbeamte | seit Juli 2011 | 31. Oktober 2026 |
| 21 | Datei:Flag of Somalia.svg Somalia | EUCAP Somalia | 6 Polizeivollzugsbeamte | 16. Juli 2012 | 28. Februar 2027 |
| 22 | Datei:Flag of Côte d'Ivoire.svg Elfenbeinküste, Datei:Flag of Ghana.svg Ghana, Datei:Flag of Togo (3-2).svg Togo, Datei:Flag of Benin.svg Benin | EUSDI GoG | 2 Polizeivollzugsbeamte | 3. August 2023 | 2. August 2025 (in Verlängerung) |
| 23 | Datei:Flag of Armenia.svg Armenien | EUMA | 17 Polizeivollzugsbeamte | 20. Februar 2023 | 19. Februar 2027 |
| 24 | Datei:Flag of Cyprus.svg Zypern | UNFICYP | 5 Polizeivollzugsbeamte | 4. März 1964 | 31. Januar 2027 |
Arbeitsschwerpunkte
Multikulturelle Kompetenz, Charakterstärke, Teamfähigkeit, hohe Einsatzbereitschaft, Selbstmanagement und diplomatisches Geschick sind die Grundvoraussetzungen für die deutschen Polizisten in internationalen Friedenseinsätzen. Die bundesweit zwei ausgewiesenen Trainingsstandorte für polizeiliche Auslandsverwendungen in Lübeck (Bundespolizei) und Brühl (Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten – LAFP) tragen diesen Umständen durch eine gezielte Einsatzvorbereitung besondere Rechnung.
Je nach Missionsmandat ergeben sich für die deutschen Polizisten unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte. Ein Exekutivmandat übten sie exklusiv im Kosovo, im Rahmen der United Nation Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) aus. Die Beratung, Unterstützung und Überwachung des Aufbaus der lokalen Polizeiorganisationen steht normalerweise im Fokus der internationalen Gemeinschaft. Eine funktionierende, nach demokratischen Grundsätzen operierende, verlässliche und vertrauenswürdige Polizeiorganisation ist für die Stabilität und die Rekonstruktion eines Post-Konflikt-Gebietes von essentieller Bedeutung.
Bei der Ausrüstung von Beamten der deutschen Polizei im Auslandseinsatz sind einige Besonderheiten zu beachten, so ist die Verwendung der Polizei-Einsatz-Patrone nach der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung in Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten nicht erlaubt. Als permanente Ausrüstung sind Schutzwesten Schutzklasse 4 und Feld- und Biwakausrüstung für Überlandeinsätze notwendig und bei diesen mitzuführen.
Belastungen
Die Einsatzdauer beträgt für die deutschen Polizisten grundsätzlich bis zu 12 Monaten. Für besondere Funktionen ist eine Einsatzverwendung, die von vornherein mehr als 12 bis zu 24 Monate betragen soll, möglich, sofern die AG IPM dies für das jeweilige Missionsgebiet beschlossen hat. In den Einsätzen tragen sie deutsche Uniformen, an denen zusätzlich eine Deutschlandflagge und die Hoheitssymbole der Mandatsgeber angebracht werden.
Besonders die europäischen Polizisten werden in den Missionsgebieten mit belastenden Arbeits- und Lebensbedingungen konfrontiert, die mit den nationalen einheimischen Verhältnissen nicht vergleichbar sind. In der Regel ist die Infrastruktur des Einsatzgebietes zerstört. Je nach Einsatzgebiet können die Polizisten auch in Gemeinschaftsunterkünften oder Feldlagern der Bundeswehr oder internationaler Truppen untergebracht sein (bspw. Afghanistan, Somalia).<ref>Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024. (PDF) In: Bundestagsdrucksache 21/515. Deutscher Bundestag, 12. Juni 2025, S. 7, abgerufen am 11. März 2026.</ref> In Mission mit moderater Sicherheitslage (bspw. Georgien, Armenien, Kosovo) organisieren die eingesetzten Polizeibeamten selbst ihre Wohnungen auf dem freien Markt. Engpässe bei der Wasser-, Gas- und Stromversorgung sind die Regel. Umwelt- und Luftverschmutzung, ein chaotischer Straßenverkehr, hohe Gewaltbereitschaft und Kriminalitätsraten, sowie die Tragödien durch Elend und Vertreibung sind alltägliche und allgegenwärtige Stressoren. Bei der Neuorganisation der häufig korrupten und in der Regel nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen agierenden Polizeiorganisationen in den jeweiligen Einsatzgebieten stehen deutsche Polizisten immer wieder im Brennpunkt innerstaatlicher Spannungen, ethnischer, religiöser und sozialer Konflikte.
Diskurs
Umstritten ist, ob das bundesdeutsche Engagement im Rahmen des internationalen Krisenmanagements auch tatsächlich zur Wahrung innenpolitischer Interessen beiträgt. Die Debatte ähnelt der aufgeflammten Diskussion darüber, ob die Bundesrepublik durch Bundeswehrsoldaten tatsächlich durch die deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan „am Hindukusch verteidigt“ werden könne, was von Politikern sowohl benannt als auch bestritten wurde.
Die Befürworter der Einsätze argumentieren, durch die Stabilisierung nationaler und internationaler Sicherheit würden zudem weltweite Flüchtlingsströme verhindert, Flüchtlingen wird die Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht. Außerdem diene die Stärkung des Rechtsstaates und der Zivilgesellschaft in den betroffenen Ländern letztlich auch der Bekämpfung grenzüberschreitender, organisierter Kriminalität, die sich fehlende rechtsstaatliche Strukturen in ehemaligen Kriegs- und Krisengebieten für ihre eigenen Zwecke zu Nutzen macht.
Siehe auch
- Auslandseinsätze der Bundeswehr
- Vermisste und gefallene Angehörige GSG 9 der Bundespolizei
- Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland der Bundespolizei
Belege
<references />
Weblinks
- Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW bei police-mission.de
- Leitfaden Sportgroßveranstaltungen auf der Internetpräsenz des europäischen Rats
- Ausländische Polizeikräfte während der WM (PDF; 140 kB) Bundestagsanfrage