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Gerhard Meyer (Psychologe)

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Gerhard Meyer (* 31. August 1952 in Bremen) ist ein deutscher Suchtforscher, Fachpsychologe für Rechtspsychologie und emeritierter Hochschullehrer für Psychologie an der Universität Bremen. Sein Forschungsschwerpunkt ist das Suchtverhalten bezogen auf Glücksspiele.

Biografie

Ausbildung und Beruf

Meyer studierte von 1973 bis 1979 Psychologie an der Universität Göttingen, an der er 1982 über Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit: Objekte pathologischen Glücksspiels?<ref>G. Meyer: Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit: Objekte pathologischen Glücksspiels?, Göttingen 1982, ISBN 3-88339-282-0</ref> zum Dr. rer. nat. promovierte. In seiner kontrovers aufgenommenen<ref name="automatenpedia"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein.</ref> Dissertation kam er zum Ergebnis, dass auch von gewerblich betriebenen Geldspielautomaten – wie von klassischen Glücksspielformen – Suchtgefahren ausgehen. Grund sei, dass die Automatenindustrie die Vorgaben der Spielverordnung umgangen habe. Im Zuge der medialen Kontroverse formulierte Meyer die Vermutung, gemäß der bei 500.000 der insgesamt etwa sieben Millionen Automatenspielern das Spiel bereits krankhafte Züge angenommen habe.<ref name="automatenpedia" /><ref>Geldspielautomaten: Goldene Serie. In: Der Spiegel. Nr. 10, 1983, S. 92–94 (online7. März 1983).</ref>

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Hochschulassistent an der Universität Bremen führte er mehrere Forschungsprojekte im Bereich der Spielsucht durch und habilitierte sich dort 1999 für das Fach Psychologie. Von 2008 bis 2018 leitete er die Bremer Fachstelle Glücksspielsucht. Nach der Emeritierung in 2018 ist er weiter in der Forschung an der Universität Bremen tätig.

Arbeitsschwerpunkte

Die Arbeitsschwerpunkte von Meyer umfassen ein breites Spektrum an glücksspielrelevanten Fragestellungen. Neben Grundlagenforschungen zu den Entstehungsbedingungen und den Folgen des pathologischen Spielverhaltens hat Meyer diverse Publikationen zur Prävention dieses Krankheitsbildes vorgelegt. Weitere Arbeitsgebiete beinhalten die forensische Begutachtung von pathologischen Spielern,<ref>G. Meyer. (2019). Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Glücksspielsucht: Craving als Kriterium einer Einschränkung der Steuerungsfähigkeit. In: Sucht, 65, S. 207–215 (online – 31.07.2019).</ref> die Durchführung von Schulungen zum verantwortungsbewussten Umgang mit pathologischen Spielern für Mitarbeiter von Spielkasinos,<ref>Internet: „Leichtfertige Casino-Konzession“. In: Der Spiegel. Nr. 23, 2002, S. 163 (online3. Juni 2002).</ref> die Entwicklung eines Messinstrumentes zur Einschätzung des Gefährdungspotentials von Glücksspielen<ref>G. Meyer; J. Häfeli; C. Mörsen, M. Fiebig (2010). Die Einschätzung des Gefährdungspotentials von Glücksspielen: Ergebnisse einer Delphi-Studie und empirischen Validierung der Beurteilungsmerkmale. In: Sucht, 56, S. 405–414 (online – 30.01.2011).</ref> und eines Screening-Instrumentes zur Früherkennung von Problemspielern<ref>G. Meyer, L. Girndt, T. Brosowski, T. Hayer (2019). Validierung eines Screening-Instruments zur frühzeitigen Identifikation eines problematischen Spielverhaltens in Spielhallen. In: Prävention und Gesundheitsförderung (doi:10.1007/s11553-019-00724-5 – 10.05.2019).</ref>, die Evaluierung von Maßnahmen des Spielerschutzes in Spielhallen,<ref>T. Hayer, T. Turowski, M. von Meduna, T. Brosowski, G. Meyer (2018). Studie zur Wirkung und Optimierung von Spielersperren und Sozialkonzepten in Spielhallen in Hessen – Abschlussbericht. Wiesbaden, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (online – 30.11.2018).</ref><ref>G. Meyer, M. von Meduna, T. Brosowski (2015). Spieler- und Jugendschutz in Spielhallen: Ein Praxistest. In: Sucht, 61, S. 9–18 (online – 31.03.2015).</ref> die Abgabe fachkundiger Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten des Glücksspielwesens<ref>Gerhard Meyer: Konsequenzen für das Suchtgefährdungspotenzial von LOTTO 6 aus 49 bzw. äquivalenten Lotterieangeboten im Markt bei Freigabe der Veranstaltung für mehrere Anbieter. Gesundheitswissenschaftliches Gutachten im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB). Archiviert vom Vorlage:IconExternal; abgerufen am 4. Mai 2020.</ref> sowie die Erhebung von repräsentativen Daten zur Glücksspielteilnahme und zu glücksspielbezogenen Problemen in der deutschen Bevölkerung.<ref>S. Buth, G. Meyer, M. Rosenkranz, J. Kalke (2024). Glücksspielteilnahme und glücksspielbezogene Probleme in der Bevölkerung - Ergebnisse des Glücksspiel-Survey 2023. Hamburg, Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD).</ref>

Inhaltlich gilt Meyer als Vertreter der These, dass das pathologische Spielverhalten als eine stoffungebundene Suchterkrankung (= Glücksspielsucht) zu verstehen ist. Entsprechend begrüßt Meyer die im DSM-5 (Klassifikationssystem Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) umgesetzte Re-Klassifikation des pathologischen Spielverhaltens und dessen Einstufung unter der Kategorie „Substance-Related and Addictive Disorders“ als Verhaltenssucht.<ref>American Psychiatric Association: Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, DSM-5. Washington, DC 2013, Fifth Edition, ISBN 978-0-89042-555-8</ref> Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die „Störung durch Glücksspielen“ (Gambling Disorder, Code: 6C50) inzwischen ebenfalls in der ICD-11 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) den Verhaltenssüchten (Disorders due to Addictive Behaviours) zugeordnet.<ref>World Health Organization. International Classification of Diseases 11th Revision.</ref>

Meyers Kritik

Meyer kritisiert die Entwicklung der Geldspielautomaten seit Anfang der 1980er-Jahre. Anders als die zuständigen Behörden<ref>Dieter Richter: Umgehen Geldspielgeräte die Spielverordnung? – Einige grundsätzliche Anmerkungen, Gewerbearchiv, 2019, Heft 11, S. 422–426 (online).</ref> sieht Meyer trickreiche Umgehungen der Spielverordnung,<ref>G. Meyer (2019). Neu zugelassene Geldspielautomaten umgehen die Vorgaben der Spielverordnung. In: Gewerbearchiv, 65, S. 184–188 (online – 10.05.2019).</ref><ref>Zocken ohne Limit. In: Der Spiegel. Nr. 48, 2018, S. 50–51 (online – 24.11.2018).</ref><ref>G. Meyer (2023). Wissenschaftliche Studie zur Vorbereitung der Evaluation der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung: Anmerkungen aus der Perspektive der Suchtprävention. In: Gewerbearchiv, 12, S. 492–495.</ref> mit denen Geldspielautomaten den Charakter eines Glücksspiels erreicht hätten, bei dem erhebliche Vermögenswerte auf dem Spiel stünden.<ref>G. Meyer, M. Bachmann: Spielsucht: Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten. Springer, 3. Auflage, Berlin 2011, ISBN 978-3-642-20069-4, doi:10.1007/978-3-642-20070-0</ref> Folglich hat Meyer immer wieder nachhaltige Korrekturen eingefordert, die im Sinne des Spielerschutzes bzw. der Prävention glücksspielbezogener Probleme stehen und im Kern auf die Minimierung der Spielanreize und die Reduzierung der Verfügbarkeit als Aufgabe für die öffentliche Gesundheitsfürsorge<ref>G. Meyer, T. Hayer (2023). Schadensbegrenzung beim Glücksspiel - Eine Aufgabe für die öffentliche Gesundheitsfürsorge. In: Prävention und Gesundheitsförderung, 18, S. 1–9.</ref> ausgerichtet sind. Unabhängig vom Glücksspielsegment bevorzugt Meyer aus der Perspektive der Suchtprävention einen kleinen, regulierten Glücksspielmarkt mit staatsmonopolartigen Strukturen,<ref>Stefanie Bolzen, Ileana Grabitz: Zweifelhaftes Zocker-Gutachten. Teure Studie sollte Debatte um strittigen Glücksspielstaatsvertrag versachlichen – Bundesländer frisierten es um. In: Die Welt. 9. Juni 2010 (Online [abgerufen am 25. Januar 2020]).</ref> der aus seiner Sicht am ehesten die Rahmenbedingungen für die Implementierung von wirksamen Spielerschutzmaßnahmen schafft.<ref>G. Meyer, T. Hayer: Problematisches und pathologisches Spielverhalten bei Glücksspielen: Epidemiologie und Prävention. In: Bundesgesundheitsblatt 53, S. 295–305, 2010 (online).</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Glücksspiel in Deutschland in staatlicher Hand, Informationen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Website lotto.de (Memento vom 25. November 2010 im Internet Archive)</ref> Als Vorbild verweist er auf die Regulierung in Norwegen, die den verpflichtenden Einsatz einer personengebundenen, spielformübergreifenden Spielerkarte mit Verlustbegrenzungen und Sperroptionen vorsieht.<ref>G. Meyer (2018). Prävention der Glücksspielsucht in Norwegen: Ein Vorbild für die Reform des Glücksspielstaatsvertrages. In: Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 13, S. 213–218 (online – 15.08.2018).</ref>

Einzelnachweise

<references />

Werke (Auswahl)

  • G. Meyer, M. Althoff und M. Stadler: Glücksspiel und Delinquenz. Lang, Frankfurt/M. 1998, ISBN 3-631-33295-5.
  • G. Meyer, M. Bachmann: Spielsucht: Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten. Springer, 4. Auflage, Berlin 2017, ISBN 978-3-662-54838-7, doi:10.1007/978-3-662-54839-4.
  • G. Meyer, T. Hayer und M. Griffiths: Problem gambling in Europe – challenges, prevention, and interventions. Springer, New York, 2009, ISBN 978-0-387-09485-4, doi:10.1007/978-0-387-09486-1.
  • G. Meyer und T. Hayer: Die Effektivität der Spielsperre als Maßnahme des Spielerschutzes. Lang, Frankfurt/M. 2010, ISBN 978-3-631-60128-0.

Weblinks

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