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Gemeindeverband (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Gemeindeverband ist in Österreich ein Zusammenschluss von politischen Gemeinden zur gemeinsamen Besorgung einzelner Aufgaben.

Rechtliche Grundlagen

Die österreichische Bundesverfassung ordnet an, dass sich Gemeinden „zur Besorgung einzelner Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches […] durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen“ können (Art. 116a Abs. 1 B-VG). Nähere Regelungen zu den Gemeindeverbände finden sich teilweise in den Gemeindeordnungen der Länder, teilweise in eigenen Gesetzen:<ref name="Neuhofer 51">Neuhofer: Gemeinderecht. 1998, Gemeindeverbändegesetze, S. 51 f.</ref>

  • Burgenländisches Gemeindeverbandsgesetz 1987<ref name="BGL">

Gesetz vom 17. Dezember 1986 über die Bildung und Organisation von Gemeindeverbänden (Bgld. Gemeindeverbandsgesetz). StF: LGBl. Nr. 20/1987 (XIV. Gp. RV 223 AB 225).</ref>

  • Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) §§ 83–85<ref name="KTN">

Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO. StF: LGBl Nr. 66/1998 (WV), 17. Abschnitt: Gemeindeverbände; Verordnung der Landesregierung vom 16. Februar 1988 über die Organisation von Gemeindeverbänden nach Bundesrecht (Bundes-Gemeindeverbandsorganisationsvorschriften ). StF: LGBl Nr. 7/1988.</ref>

  • Nö. Gemeindeverbandsgesetz<ref name="NOE">

Nö. Gemeindeverbandsgesetz. 1600–0 LGBl. 193/78 (WL).</ref>

  • Oö. Gemeindeverbändegesetz 1988<ref name="OOE">

Gesetz vom 1. Juli 1988 über die Gemeindeverbände (Oö. Gemeindeverbändegesetz). StF: LGBl. Nr. 51/1988.</ref>

  • Salzburger Gemeindeverbändegesetz 1986<ref name="SBG">

Gesetz vom 22. Oktober 1986 über Gemeindeverbände im Lande Salzburg (Salzburger Gemeindeverbändegesetz) StF: LGBl. Nr. 105/1986.</ref>

Gemeindeverbände verfügen über Rechtspersönlichkeit, in gewissen Angelegenheiten sind sie den Gebietskörperschaften gleichgestellt. So gelten für ihre Bediensteten in der Regel dieselben Vorschriften, die für die Bediensteten der Gemeinden gelten.

Organe der Gemeindeverbände sind typischerweise die Vollversammlung, der Vorstand und der Obmann. Die Vollversammlung besteht aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden und ist oberstes Organ des Gemeindeverbandes. Vorstand und Obmann führen die laufenden Geschäfte des Gemeindeverbandes.

Aufgaben

Aufgaben in Gemeindekompetenz, die auf Basis von Gemeindeverbänden organisiert werden, sind etwa Bauwesen, kommunaler Straßenbau, Erhalt von Volks-, Mittel-, Sonder- und Polytechnischen Schulen, Melde- und Matrikenwesen (Standesamt), Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft und Ähnliches.

Darüber hinaus können Gemeindeverbände auch stellvertretend vor Ort auch Aufgaben übernehmen, die in Kompetenz des Bundes oder der Länder liegen, beispielsweise die örtliche Umsetzung von Umweltschutzagenden. Auch die Tourismusregionen sind oft als Gemeindeverbände organisiert.

Auch in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ist der Zusammenschluss zu Verbänden möglich, so etwa im Rahmen des europäischen INTERREG-Programms und der EuRegios (Regionalpolitik der Europäischen Union).

Beispiel

Ein Beispiel, wie sich Gemeinden in Verbänden organisieren, anhand des Bezirks Lienz (Osttirol) mit 33 Gemeinden:<ref name="LZ">Gemeindeverbände. In: stadt-lienz.at. Stadtgemeinde Lienz, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 9. April 2016; abgerufen am 21. Oktober 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stadt-lienz.at</ref>

  • Abfallwirtschaftsverband Osttirol: Alle Osttiroler Gemeinden organisieren die gemeinsame Entsorgung und betreiben die Restmülldeponie Lavant
  • Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Lienz: 16 Gemeinden wickeln ihre kommunalen Meldeaufgaben in enger Zusammenarbeit über das Standesamt Lienz ab
  • Abwasserverband Lienzer Talboden: 15 Mitgliedsgemeinden betreiben ein gemeinsames Klärwerk (Regional-Klärwerk Lienzer Talboden Dölsach)
  • Planungsverband 36 „Lienzer Talboden“: Gemeinsame Regionalplanung von 15 Gemeinden um die Bezirkshauptstadt
  • A. ö. Bezirkskrankenhaus Lienz: Gemeinsames Krankenhaus aller Osttiroler Gemeinden
  • Wohn- und Pflegeheime Osttirol: Trägerorganisation der kommunalen Altenbetreuung und Lebenshilfe mit drei Standorten in der Region
  • Landesmusikschule Lienzer Talboden: Gemeinsame Musikschule des Osttiroler Kernraumes

An diesem in die alpinen Kernzonen eingelagerten Raum mit seinen spezifischen Problemen, was Verkehrsnähe und Infrastruktur betrifft, ist zu sehen, wie Gemeinden ihre Aufgaben über das Werkzeug der Gemeindeverbände effektiver organisieren können.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Neuhofer: Gemeinderecht: Organisation und Aufgaben der Gemeinden in Österreich. 2. Auflage. Reihe Springers Handbücher der Rechtswissenschaft. Springer, 1998, ISBN 978-3-211-82929-5.

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein