Gemeinderat (Niederlande)
Der Gemeinderat ist in den Niederlanden eines der drei Verwaltungsorgane der Gemeinden.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />www.minbuza.nl/de/wissenswertes/wissenswertes,staat-und-verwaltung ( vom 16. Juni 2008 im Internet Archive) Absatz 4.2.</ref>
Er wird alle vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde. Haben sie keine Staatsbürgerschaft der Niederlande oder eines anderen EU-Mitgliedsstaats, müssen sie mindestens fünf Jahre legal in den Niederlanden sesshaft sein.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kieswet ( des Vorlage:IconExternal vom 13. Juli 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Art. B 3, Abruf am 20. März 2011.</ref>
Der Gemeinderat hat Budget-, Aufsichts- und Verordnungsgewalt und wählt die Beigeordneten, die wethouders. Sie kommen in der Regel aus den lokalen Parteien, dürfen aber nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören. Zusammen mit dem Bürgermeister, den die Reichsregierung ernennt, bilden sie das college van burgemeester en wethouders, die Gemeinderegierung.
Seit der Wet dualisering gemeentebestuur (Gesetz zur Dualisierung der Gemeindeleitung) von 2002 muss ein Gemeinderat einen Beamten einstellen, den griffier. Er ist das Gegenstück zum secretaris des college und soll die Eigenständigkeit des Rates gegenüber der Gemeindeverwaltung verbessern.<ref>Landelijke Werkgroep Rechtspositionering: De (rechts)positie griffie(r) in het decentrale bestuur. Een handreiking. SDU Uitgevers Den Haag [2009].</ref>
Belege
<references />
Vorlage:Klappleiste/Anfang
Generalstaaten (Erste und Zweite Kammer)
König der Niederlande, Ministerpräsidenten
Politische Parteien in den Niederlanden
Provinzen: Provinciale Staten, Gedeputeerde Staten, Kommissar des Königs
Gemeinden: Gemeinderat, College van burgemeester en wethouders, Bürgermeister
Waterschappen Vorlage:Klappleiste/Ende nl:Gemeenteraad#Nederland