Zum Inhalt springen

Gelegenheitsgesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gelegenheitsgesellschaft bezeichnet

  • eine Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft); die Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen, die einen oder mehrere Aufträge auf gemeinsame Rechnung durchführen; zumeist im Baugewerbe
  • ein Konsortium; eine vertragliche Verbindung zwischen Unternehmen; zumeist im bankgeschäftlichen Bereich


Vorlage:Hinweisbaustein{{#ifeq: 0 | 0 | __DISAMBIG__ {{#if: {{#invoke:Wikidata|pageId}} | | }} }}