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Gelborange S

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Vorlage:Infobox Chemikalie

Gelborange S, auch Sunsetgelb FCF, ist ein künstlicher säure- und lichtechter Lebensmittelfarbstoff aus der Klasse der Azofarbstoffe.<ref name="Roth">Vorlage:Literatur</ref> Er wird als Lebensmittelzusatzstoff E 110 bevorzugt in Fertignahrung wie Zitrusfrüchtejoghurt oder in gelblichen Käsesorten eingesetzt.

Eigenschaften

Gelborange S ist ein stark gelbstichig wirkender oranger Farbstoff.<ref>Vorlage:Literatur</ref> Das Absorptionsmaximum liegt bei 482 nm.<ref name="SIGMA" />

Er ist sehr stabil gegenüber Fruchtsäuren, Licht und Hitze<ref>Vorlage:Literatur</ref>, aber nur mäßig alkalibeständig.<ref name="roempp" /> Er wird durch die Reduktionswirkung von Ascorbinsäure langsam entfärbt<ref>Vorlage:Literatur</ref> und ist empfindlich gegenüber Benzoesäure und SO2.<ref name="Roth" />

Verwendung

Als Farbstoff findet Gelborange S unter anderem Verwendung in Arzneimitteln und Lebensmitteln.

Arzneimittel

In Arzneimitteln wird Gelborange S in ACE-Hemmern,<ref name="ODDB">Vorlage:Internetquelle</ref> Antiseptika zur Hautdesinfektion (Färbung, um die bereits behandelten Stellen zu kennzeichnen),<ref>ChloraPrep gefärbt 20 mg/ml + 0,7 ml / Lösung zur Anwendung auf der Haut. (PDF; 20 kB) bei Pharmazie.com, abgerufen am 25. August 2011.</ref> einigen Arzneimitteln zur Kaliumsubstitution und Vetmedin (Arzneimittel für Hunde bei Herzerkrankungen)<ref>Eintrag zu Vetmedin bei Vetpharm, abgerufen am 28. Juli 2017.</ref> verwendet.

Lebensmittel

In Deutschland wurde Gelborange S durch die Farbstoff-Verordnung ab 1959 für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen.<ref name="BGBl1959" /> Zur Übernahme der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen in nationales Recht wurde die Farbstoff-Verordnung 1966 angepasst und für Gelborange S die E-Nummer E 110 aufgenommen.<ref name="BGBl1966" /> Ab 1978 wurde die Verwendung in Deutschland durch die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung geregelt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, die am 20. Januar 2009 in Kraft trat, ist die Verwendung von Gelborange S als Lebensmittelzusatzstoff im ganzen EWR einheitlich geregelt.<ref name="VO2008/1333" />

Es darf in geringen Mengen für fermentierte Milchprodukte sowie Sahneprodukte, mostarda di frutta, Sobrasada, Süßwaren, kandierte Früchte, Kaugummi, Verzierungen und Rührteig, Umhüllungen für Fleisch und Wurst, Lachsersatz, Fischrogen, Senf, Soßen, vegetarische Eiweißprodukte, diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, aromatisierte Getränke und Weine, Apfel-, Birnen- und Fruchtwein, weinhaltige Getränke, Spirituosen, und Dessertspeisen verwendet werden. Je nach Anwendung liegt die zulässige Höchstmenge zwischen 10 und 200 mg/kg.<ref name="VO2008/1333" /><ref name="VO2012/232" /> Die Mengen sind dabei so gewählt, dass ein ADI von 1 mg/kg eingehalten werden kann.<ref name="VO2012/232" /> Verwendet wird E 110 z. B. in Aperol, Asia Reis- und Erdnusssnacks, Bubble Teas, Fruchtgummi, Götterspeise und Lachsersatz.

Gesundheitliche Aspekte

Zum 1. Juni 2013 wurde die erlaubte Tagesdosis von bisher maximal 2,5 mg/kg Körpergewicht zunächst auf 1 mg/kg Körpergewicht gesenkt.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Angesichts neuer vorliegender Daten wurde am 15. Mai 2014 eine erlaubte Tagesdosis von 4 mg/kg Körpergewicht festgelegt.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Gelborange S ist im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt, daher müssen Lebensmittel, die Gelborange S enthalten, seit dem 20. Oktober 2010 mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen werden.<ref name="VO2008/1333" /><ref>Vorlage:Literatur</ref>

Zur Frage, ob E110 als Karzinogen wirkt, finden sich in wissenschaftlichen Veröffentlichungen unterschiedliche Ergebnisse.<ref name="ODDB" /><ref>Vorlage:Literatur</ref><ref name=EFSA2009 />

Siehe auch

Einzelnachweise

<references> <ref name="BGBl1959">Vorlage:BGBl vom 19. Dezember 1959</ref> <ref name="BGBl1966">Vorlage:BGBl vom 20. Januar 1966</ref> <ref name="EFSA2009">Vorlage:Literatur</ref> <ref name="VO2008/1333">Vorlage:EU-Verordnung.</ref> <ref name="VO2012/232">Vorlage:EU-Verordnung.</ref> </references>