Zum Inhalt springen

Gegenschwäher

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gegenschwäher oder Gegenschwager sind die beidseitigen Schwiegerväter respektive die Väter eines Ehepaares. Laut Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 sind die „Gêgenschwager diejenigen Schwäger, von welchen einer des Mannes, der andere der Frauen Vater ist.“Vorlage:": Ungültiger Wert: ref=

Verwendung

Gottfried Keller hat diese Bezeichnung in verschiedenen Werken gebraucht, so u. a. im Fähnlein der sieben Aufrechten.<ref>Gottfried Keller: Das Fähnlein der sieben Aufrechten. In: Sämtliche Werke in acht Bänden. Band 7. Berlin 1958, S. 241–312 (Das Fähnlein der sieben Aufrechten bei Zeno.org. – Erstausgabe: 1860).</ref> Quellen finden sich im Deutschen Rechtswörterbuch. Der Begriff {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) wird u. a. gebraucht in der Zivilprozessordnung des Kanton Baselland P.162 und P.172.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

<references />