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Gefahrenzonenplanung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter Gefahrenzonenplanung wird die im Rahmen des Katastrophenschutzes erarbeitete Eingrenzung von Zonen respektive räumlichen Bereichen mit besonderer Gefährdung der Bevölkerung verstanden. Anwendungsgebiete sind sowohl potenzielle Naturkatastrophen wie auch potenzielle zivilisatorische Katastrophen (z. B. Nuklear- oder Chemieunfälle).

Hochwasser- und Lawinengefahren

Nuklearunfälle

Literatur

  • J. Stötter und S. Fuchs: Umgang mit Naturgefahren – Status quo und zukünftige Anforderungen. In: Fuchs/Khakzadeh/Weber (Hrsg.): Recht im Naturgefahrenmanagement. Innsbruck: StudienVerlag 2006, ISBN 3-7065-4326-5, S. 19–34.

Einzelnachweise

<references />