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Gaius Cassius Longinus (Jurist)

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Gaius Cassius Longinus (* um 13<ref name="MA" />; † um 69) war ein römischer Jurist und Politiker im 1. Jahrhundert n. Chr.

Cassius stammte vom gleichnamigen Caesarmörder Gaius Cassius Longinus ab und war durch seine Heirat mit Iunia Lepida, einer Urenkelin des Augustus, mit dem iulisch-claudischen Kaiserhaus verschwägert, ebenso wie sein Bruder Lucius Cassius Longinus.

Im Jahr 30 war er Suffektkonsul, 40/41 Prokonsul der Provinz Asia und von 45 bis 49 Statthalter der Provinz Syria, wo er die Disziplin der dort stationierten Truppen wiederherstellte.<ref>Tacitus: Annalen 12,12,1</ref> Er galt als sittenstreng und sprach sich 61 dafür aus, alle Sklaven des ermordeten Stadtpräfekten Lucius Pedanius Secundus hinzurichten.

Er wurde im Jahr 65 unter Nero wegen angeblicher Verwicklung in die Pisonische Verschwörung nach Sardinien verbannt, wurde aber unter Vespasian rehabilitiert und konnte wieder nach Rom zurückkehren. Kurz danach starb er. Ebenfalls 65 wurde seine Ehefrau angeklagt. Sie wurde des Ehebruchs mit ihrem Neffen beschuldigt.<ref>Tacitus: Annales 16, 8, 3</ref> Über ihr weiteres Schicksal ist nichts bekannt.

Das (vor-)klassische römische Recht stand in der Tradition, dass die Juristen von juristischen Autoritäten ausgebildet wurden, bevor sie selbst häufig als Lehrmeister in Erscheinung traten – als prominentes Beispiel seien Javolen und sein Zögling Julian genannt. Im Falle des Cassius wird davon ausgegangen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit der Meister von Titius Aristo war.<ref>Michel Humbert: Faktoren der Rechtsbildung. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 3–31, hier S. 21 (Rn. 39).</ref> In seiner Eigenschaft als Rechtsgelehrter schrieb er Tres libri iuris civilis, mit dem er zu einem der Ahnherren der juristischen Schule der Cassianer (oder Sabinianer) wurde. Kommentiert wurde das Werk bereits um 100.<ref>Detlef Liebs: Rechtsliteratur. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 193–221, hier S. 202 (Rn. 19).</ref> Tacitus bezeichnete ihn als den größten Juristen seiner Zeit (ceteros praeeminebat peritia legum).<ref>Tacitus, Annales 12, 12, 1.</ref><ref name="MA">Martin Avenarius: Sabinus und Cassius. Die Konstituierung der sabinianischen Schultradition in der Retrospektive und ihre vermuteten „Gründer“ im Wandel der Wahrnehmung. In: Karlheinz Muscheler (Hrsg.): Römische Jurisprudenz: Dogmatik, Überlieferung, Rezeption. Festschrift für Detlef Liebs zum 75. Geburtstag. (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 63). Duncker & Humblot, Berlin 2011, ISBN 978-3-428-53163-9. S. 42.</ref>

Anmerkungen

<references />

Literatur

Weblinks

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