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Führerschein (EU-Recht)

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(Weitergeleitet von Führerscheinklassen)
Datei:A Licence 2013 Front.jpg
EU-Führerschein, Seite 1 (Muster). Links oben im blauen Rechteck das Unterscheidungszeichen A für den ausstellenden Mitgliedstaat Österreich.

Der Führerschein nach EU-Recht ist ein nationaler Führerschein gemäß dem in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie) wiedergegebenen Muster. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten EU-Führerscheine werden gegenseitig anerkannt (Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie)). Das EU-Führerscheinrecht wurde mit der Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein (vierte Führerschein-Richtlinie) überarbeitet. Die Änderungen werden zum 26. November 2029 wirksam. Bis dahin gilt die dritte Führerschein-Richtlinie fort.

Die Schweiz hat ihr Kategoriensystem überwiegend an das der EU angeglichen.

Ausweisformat und Ausgestaltung des EU-Führerscheins

Die verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU wurden zum 19. Januar 2013 nach der dritten Führerschein-Richtlinie durch den einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen; die Mitgliedstaaten des Europäischen Union EU müssen allerdings sicherstellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen der dritten Führerschein-Richtlinie erfüllen.<ref name=":5">Richtlinie 2006/126/EG (PDF)Vorlage:Abrufdatum (Führerscheinrichtlinie).</ref> Je nach Ausstellungsjahr gilt eine bestimmte Umtauschfrist für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.<ref>Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden. bundesregierung.de, abgerufen am 8. April 2025.</ref>

Das Kartenformat folgt den Vorgaben von biometrischen Identitätsdokumenten, deshalb enthält der Führerschein ein entsprechendes Lichtbild der Person. Das Foto muss den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Format 35 mm × 45 mm;
  • Kopf in keine Richtung geneigt;
  • Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet;
  • Gesichtsausdruck neutral;
  • Augen blicken direkt in Richtung Kamera;
  • Hintergrund einfarbig;
  • Bild nicht älter als sechs Monate.

Die EU-Führerscheine enthalten folgende Daten (Anhang I der 3. EU-Führerscheinrichtlinie):<ref name=":5" />

Vorderseite

  • 1. Name des Inhabers
  • 2. Vorname des Inhabers
  • 3. Geburtsdatum und Geburtsort (Zum Beispiel TT.MM.JJJJ Paris)
  • 4a. Ausstellungsdatum des Führerscheins
  • 4b. Ablaufdatum des Führerscheins, bei unbefristeten Führerscheinen —
  • 4c. Ausstellende Behörde (Bsp. Landratsamt bei deutschen EU-Führerscheinen, Bezirkshauptmannschaft bei österreichischen Führerscheinen)
  • 4d. Nummer für Verwaltungszwecke (nicht bei allen EU-Führerscheinen)
  • 5. Führerscheinnummer
  • 6. Bild des Inhabers
  • 7. Unterschrift des Inhabers
  • 8. Wohnort (nicht bei allen EU-Führerscheinen)
  • 9. Fahrerlaubnisklassen (Bsp. AM/A1/A2/A/B/L), nationale Klassen werden in einer anderen Schriftart gedruckt als die harmonisierten Klassen.

Rückseite

Datei:GER — BY – Oberbayern — München (durchgestrichenes D für ausländische KFZ-Führerscheine) — 2024-12-13 Mattes.jpg
Durchgestrichenes D (rot, Strich von links unten nach rechts oben) für ausländische KFZ-Führerscheine; Bedeutung: Der Inhaber darf keinen Gebrauch der Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Bundesrepublik Deutschland machen, § 29 Abs. 4 FeV

Zudem sind die EU-Führerscheine vorbereitet, um einen Mikrochip oder ähnlich aufzunehmen. Der EU-Führerschein entspricht grundlegend dem Anhang 6 der Wiener Straßenverkehrskonvention (1968).

Führerscheinklassen

Die Führerscheinklassen und EU-Fahrzeugklassen wurden in der Europäischen Union vereinheitlicht. Eine weitere Differenzierung der Tabelle erfolgt durch Schlüsselzahlen.

Klasse Symbol Beschreibung
Terminologie gemäß EU-Richtlinie (Deutschland, Österreich)
Erwerb Setzt
voraus
Schließt ein Bemerkungen
Kleinkrafträder
AM Datei:Symbol AM.jpg zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bis 4 kW, 50 cm³, bis 270 kg leer.<ref>Motorradführerschein: Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM. ADAC, abgerufen am 11. März 2020.</ref> Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 6 kW, bis 50 cm³, bis 425 kg leer. ab 16 Jahren bzw. in Österreich und Deutschland ab 15 Jahren, in Italien ab 14 Jahren. Beim Mindestalter ist eine Absenkung bis auf 14 Jahre oder eine Anhebung bis auf 18 Jahre möglich. In Italien dürfen Passagiere erst ab 16 Jahren mitgenommen werden.
Motorrad/Krafträder*
A1 Datei:Symbol A1.jpg Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW ab 16 bzw. 18 Jahren AM
A2 Datei:Symbol A2.jpg Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind frühestens ab 18 Jahren (bspw. Griechenland: 20 Jahre) A1, AM Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist ein Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A möglich. Je nach Land ist dafür zusätzlich eine Prüfung oder ein Kurs notwendig.
A Datei:Symbol A.jpg Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge<ref>In Deutschland gibt es hierzu Ausnahmeregelungen, siehe Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)#Dreirädrige Fahrzeuge</ref> mit einer Leistung von mehr als 15 kW Frühestens ab 20 Jahren (bspw. Griechenland: 22 Jahre) bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2. A1, A2, AM Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr.
Mehrspurige Kraftfahrzeuge
B1 Datei:Symbol B1.jpg Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse je nach Land ab 16 oder 18 Jahren In den Staaten, in denen diese Klasse nicht eingeführt wurde (zum Beispiel in Deutschland), wird für Fahrzeuge der Klasse B1 die Fahrerlaubnisklasse B benötigt.
B Datei:Symbol B.jpg Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren AM (in Deutschland), B1.
A1 in Ländern, die Richtlinie 2006/126/EG Art. 6, Ziff. 3b in nationales Recht umgesetzt haben (s. Details).<ref>Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den FührerscheinVorlage:Abrufdatum.</ref>
Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden.
C1 Datei:Symbol C1.jpg Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) ab 18 Jahren B Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig
C Datei:Symbol C.jpg Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) Je nach Land oder Sonderbestimmungen 18 oder 21 Jahre B C1 Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig
Omnibusse
D1 Datei:Symbol D1.jpg Omnibusse mit bis zu 17 Sitzplätzen einschließlich Fahrer und höchstens 8 m Länge ab 21 Jahren B Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig
D Datei:Symbol D.jpg Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren B D1
D1E und DE, sofern CE vorhanden
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger
BE Datei:Symbol BE.jpg Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren B Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96.
C1E Datei:Symbol C1E.jpg Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ab 18 Jahren C1 BE Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t
CE Datei:Symbol CE.jpg Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ab 18 Jahren C BE, C1E
D1E und DE sofern D1 bzw. D vorhanden
Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig
D1E Datei:Symbol D1E.jpg Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D1 BE Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges)
DE Datei:Symbol DE.jpg Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren D BE, D1E befristet gültig

* Als Kraftrad gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG. Als dreirädriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.

Überblick über die Führerscheine der verschiedenen Mitgliedstaaten

Die Tabelle ist nicht vollständig, somit ist nur eine Auswahl enthalten.

Mitgliedstaat Vorderseite Rückseite Gültigkeit des Führerscheindokuments Ausstellende Behörde
BelgienDatei:Flag of Belgium (civil).svg Belgien Belgium driver’s license 2019 Belgium driver’s license 2019 (verso) 10 Jahre Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen
DeutschlandDatei:Flag of Germany.svg Deutschland Datei:DE Licence 2021 Front.jpg Datei:DE Licence 2021 Back.jpg 15 Jahre Führerscheinstellen als Fahrerlaubnisbehörden gem. § 73 Abs. 1 S. 1 FeV
DanemarkDatei:Flag of Denmark.svg Dänemark KørekortFor KørekortBag 15 Jahre
FrankreichDatei:Flag of France.svg Frankreich 1–5 Jahre für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und für die gewerbliche Nutzung der Klassen A und B.

15 Jahre für die Klassen AM, A1, A2, A, B1, B, BE

Präfektur via ANTS
FinnlandDatei:Flag of Finland icon.svg Finnland Specimen for the European driving licence used in Finland since 2019, front side Specimen for the European driving licence used in Finland since 2019, rear side 2–15 Jahre, abhängig von der Fahrerlaubnisklasse Traficom
GriechenlandDatei:Flag of Greece.svg Griechenland SPECIMEN Greece drivers license 2019 edition Contemporary Greek drivers licence - back - specimen 15 Jahre Ministerium für Infrastruktur und Transport
ItalienDatei:Flag of Italy.svg Italien IT licence (front) IT licence (back) Klassen AM, A1, A2, A, B1, B und BE
  • 10 Jahre
KroatienDatei:Flag of Croatia.svg Kroatien Croatian driving licence 2023 (recto) Croatian driving licence 2023 (verso) Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, H
  • 5 Jahre

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, F, G

  • 10 Jahre
LuxemburgDatei:Flag of Luxembourg.svg Luxemburg Luxembourg, permis de conduire CE (recto) Луксембург Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:
  • 10 Jahre bis zum 70. Lebensjahr
  • 3 Jahre zwischen dem 70. und 79. Lebensjahr
  • 1 Jahr ab dem 80. Lebensjahr

Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE:

  • 5 Jahre bis zum 70. Lebensjahr,
  • Ab dem 70. Lebensjahr 3 Jahre;
  • Führerscheine für Personen über 75 Jahre werden für diese Klassen nicht ausgestellt.
SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile)<ref>Führerschein. SNCA, 1. September 2020, abgerufen am 7. Januar 2024.</ref>
OsterreichDatei:Flag of Austria.svg Österreich Datei:A Licence 2013 Front.jpg A Licence 2013 Back 15 Jahre Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat oder Landespolizeidirektionen<ref>Führerscheinbehörden in Österreich. Abgerufen am 7. Januar 2024.</ref>
PolenDatei:Flag of Poland.svg Polen Driving licence Poland 2013 recto Driving licence Poland 2013 verso 15 Jahre Starosta (Hauptmann) oder prezydent miasta (kreisfreie Städte)
RumänienDatei:Flag of Romania.svg Rumänien RO licence front RO licence back Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:
  • 10 Jahre

Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE:

  • 5 Jahre
SchwedenDatei:Flag of Sweden.svg Schweden Swedish driving license - front Swedish driving license - back Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:

Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE:

  • 5 Jahre<ref name=":6" />
Transportstyrelsen

EWR-Staaten-Führerscheine, welche der EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen:

EWR-Staat Vorderseite Rückseite Gültigkeit des Führerscheindokuments Ausstellende Behörde
NorwegenDatei:Flag of Norway.svg Norwegen Norway driving licence front (2022) Norway driving licence back (2022) 15 Jahre Statens vegvesen
IslandDatei:Flag of Iceland.svg Island Datei:Icelandic driving licence - 2013 - Front.jpg Datei:Icelandic driving licence - 2013 - Back.jpg
  • 15 Jahre bis zum 70. Lebensjahr
  • 4 Jahre ab dem 71. Lebensjahr
  • 3 Jahre ab dem 72. Lebensjahr
  • 2 Jahre zwischen dem 72. Lebensjahr – 79. Lebensjahr
  • 1 Jahr ab dem 80. Lebensjahr
Isländische Verkehrsbehörde

EFTA-Staaten-Führerscheine, welche der EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen:

EFTA-Staat Vorder- und Rückseite Gültigkeit des Führerscheindokuments Ausstellende Behörde
SchweizDatei:Flag of Switzerland within 2to3.svg Schweiz CH-Führerausweis neu „Definitiver“ Führerausweis:
  • unbefristet

„Zweiphasen“-Führerausweis:

  • 3 Jahre.

Mit Ablauf der Probezeit von 3 Jahren mit klagloser Fahrpraxis wird der „definitive“ Führerausweis erteilt.

Motorfahrzeugkontrolle oder Strassenverkehrsamt des jeweiligen Kantons

Regelungen in verschiedenen Ländern

Fahrerlaubnisklassen, die nur auf nationaler Ebene ausgestellt werden und gültig sind (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Mofas etc.), sind in den folgenden Artikeln über besondere nationale Regelungen zu finden:

Krafträder Klasse A1 mit dem Auto-Führerschein Klasse B

Gem. Art. 6 Nr. 3 der Richtlinie 2006/126/EG (dritten EU-Führerscheinrichtlinie) können die Mitgliedstaaten für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.

Da die Regelung nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.

Die Regelung wurde von Land zu Land unterschiedlich umgesetzt. Sie gilt ebenfalls für Touristen, sofern diese die entsprechenden Auflagen erfüllen:

In Deutschland existiert diese Regelung seit dem 31. Dezember 2019, die Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B nach Durchlaufen einer Zusatzausbildung von vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 1,5 Stunden (gesamt 13,5 Stunden) erlaubt, auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen (EU-Fahrzeugklasse L3e-A1).<ref>Tagesordnungen & Termine. In: Bundesrat.de. Abgerufen am 18. Januar 2020.</ref> Das Mindestalter beträgt jedoch 25 Jahre (§ 6b Abs. 2 FeV) und es ist ein 5-jähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich (§ 6b Abs. 1 S. 2 FeV). Nach absolvierter Zusatzausbildung wird die Berechtigung durch die zusätzliche Schlüsselzahl „196“ im Führerschein unter der Klasse B vermerkt. Außerhalb Deutschlands gilt die Erweiterung nicht, da es sich um eine nationale Schlüsselzahl handelt (§ 6b Abs. 1 S. 4 FeV). Ein Aufstieg in die Klassen A2 und A, wie beim A1-Führerschein, ist nicht vorgesehen.<ref>B196-Führerschein: 125er mit Erweiterung fahren. ADAC, 29. Juni 2023, abgerufen am 12. August 2024.</ref>

Viele „alte“ Auto-Führerscheine fast aller Länder erlauben, auch Fahrzeuge der Klasse A1 zu fahren; zum Beispiel bei Fahrernaubnissen der BRD, die vor dem 1. April 1980 erteilt wurden. Hierbei handelt es sich dann jedoch um die reguläre Klasse A1 und ist somit auch international gültig. Der Umfang alter Führerscheine aller Mitgliedsländer ist im Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen<ref>Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission über Äquivalenzen zwischen FührerscheinklassenVorlage:Abrufdatum</ref> aufgelistet.

Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein (auch: zwischenstaatlicher Führerschein (österreichische Variante)) ist ein zeitlich befristetes (1 Jahr nach dem Pariser oder Genfer Abkommen bzw. 3 Jahre nach dem Wiener Abkommen) und weltweit gültiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein, es wird jedoch nur noch selten benötigt. Das Dokument enthält alle Daten des nationalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist je nach Ausfertigung nur in Kombination mit diesem gültig (Internationaler Führerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968).

Der internationale Führerschein aus dem Pariser Abkommen (1926) und dem Genfer Abkommen (1949) sind für sich alleine gültig.<ref name=":1">Motorrad + Touren: Internationales Abkommen über den Strassenverkehr von 1949. In: Motorrad und Touren. 1. August 2018, abgerufen am 29. Juli 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref name=":2">Motorrad + Touren: Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926. In: Motorrad und Touren. 1. August 2018, abgerufen am 17. Juli 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Innerhalb der Europäischen Union sowie in den EFTA-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz ist der nationale Führerschein weiterhin ausreichend. Ebenso ist das Lenken eines Fahrzeugs in den gerne aufgesuchten Touristenzielen Kanada, Südafrika, Neuseeland und Australien mit dem nationalen Dokument möglich, das Mitführen eines Internationalen Führerscheins ist nicht zwingend erforderlich. In Australien und Neuseeland wird ein englischsprachiger Führerschein verlangt, eine Übersetzung des nationalen Führerscheins reicht jedoch aus.

In manchen Bundesstaaten der USA wird der Internationale Führerschein seit Anfang 2009 benötigt; hier wird das Mitführen des „Internationalen Führerscheins gemäß Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968“ empfohlen, obwohl er in den USA nicht offiziell anerkannt ist. Die Schweiz stellt jedoch keinen anderen Internationalen Führerschein aus.

Österreich stellt den „Internationalen Führerschein gemäß Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949“ aus, den die USA offiziell anerkennen. Deutschland stellt hingegen noch den Internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 aus, der zum Beispiel in Argentinien anerkannt wird. Die Schweiz stellt laut ASTRA nur den Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 aus.<ref name=":2" />

Außerhalb der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins grundsätzlich empfehlenswert.

Staat nur nationaler Führerschein ausreichend zusätzlich Internationaler Führerschein Anmerkung
Europa
Belarus mit notariell beglaubigter Übersetzung<ref>Belarus. Auswärtiges Amt, 14. Oktober 2022, abgerufen am 5. Januar 2023.</ref> wird nicht anerkannt Obwohl Belarus Vertragsstaat des Wiener Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr (1968) ist, erkennt Belarus den internationalen Führerschein nach Anhang 7 des Abkommens nicht an.
EU-Staaten ja
EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum)
Island, Liechtenstein, Norwegen
ja
Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) ja
Moldau ja empfohlen<ref>Internationaler Führerschein. 26. März 2021, abgerufen am 17. Juli 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Russland ja empfohlen<ref>Internationaler Führerschein. 26. März 2021, abgerufen am 17. Juli 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Schweiz ja
Türkei ja
Ukraine ja empfohlen
Vereinigtes Königreich ja
Nordamerika
Dominikanische Republik ja<ref>Auswärtiges Amt: Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref> empfohlen
Haiti ja<ref>Auswärtiges Amt: Haiti: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung). Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Kanada ja<ref>Auswärtiges Amt: Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Führerschein. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> Inzwischen haben alle kanadischen Provinzen mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen Führerscheins abgeschlossen. Mit dem deutschen Führerschein kann bei Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu 60 Tage bzw. 6 Monate gefahren werden. Rein vorsorglich ist die Mitnahme des internationalen Führerscheins empfehlenswert.
Vereinigte Staaten wird geduldet, aber keine Rechtsgrundlage ja, empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> In einigen US-Bundesstaaten kann der internationale Führerschein verpflichtend sein.
Mexiko ja<ref>Auswärtiges Amt: Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref>
Mittel-/Südamerika
Argentinien ja<ref>Auswärtiges Amt: Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> Es wird der internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen (1926) oder Genfer Abkommen (1949) benötigt, da Argentinien kein Vertragsstaat des Wiener Abkommens (1968) ist.
Belize ja<ref>Auswärtiges Amt: Belize: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Bahamas im Scheckkartenformat für touristische Aufenthalte<ref>Auswärtiges Amt: Bahamas: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Bolivien ja<ref>Auswärtiges Amt: Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref>
Brasilien Grundsätzlich ja, mit Identitätsnachweis (Reisepass) empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> Für das Führen von Kfz in Brasilien bei touristischen Aufenthalten reicht grundsätzlich ein nationaler deutscher Führerschein und ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Verständigungsproblemen wird zusätzlich die Mitnahme des internationalen Führerscheins oder eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische empfohlen. Für den grauen deutschen Führerschein ist eine beglaubigte Übersetzung zwingend vorgeschrieben.

Das Führen von Kfz der Klassen C, D und E erfordert in Brasilien das Mindestalter 21. Bei längerem Aufenthalt muss ein zeitlich begrenzter Führerschein in Brasilien ausgestellt werden.

Chile ja<ref>Auswärtiges Amt: Chile: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> empfohlen Für Polizeikontrollen oder Autovermietungen empfiehlt es sich, eine Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ins spanische mitzuführen. Alternativ ist auch der internationale Führerschein geeignet.
Costa Rica ja, mit Reisepass<ref>Auswärtiges Amt: Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> empfohlen Für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten genügt das Mitführen des nationalen deutschen Führerscheins mit einem gültigen Reisepass.

Für eventuelle Polizeikontrollen wird aufgrund der Verständigung empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.

Ecuador ja<ref>Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand – 29.07.2019</ref>
El Salvador ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref> Ab dem 27. August 2025 wird der Internationale Führerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968 benötigt.
Guatemala ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Guayana ja<ref>Guyana: Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand – 29.07.2019</ref> Fahren eines Kfz nur mit lokalem Führerschein gestattet, der gegen Vorlage des deutschen oder Internationalen Führerscheins erworben werden kann.
Honduras ja<ref>Auswärtiges Amt: Honduras: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 26. Juli 2023.</ref>
Jamaika ja<ref>Auswärtiges Amt: Jamaika: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 26. Juli 2023.</ref>
Kolumbien ja<ref>Auswärtiges Amt: Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> empfohlen
Kuba ja<ref>Auswärtiges Amt: Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche Führerschein in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden.
Nicaragua ja<ref>Auswärtiges Amt: Nicaragua: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref> Der nationale deutsche Führerschein wird für touristische Kurzaufenthalte anerkannt.
Paraguay ja<ref>Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand – 29.07.2019</ref> Internationaler Führerschein nur für 90 Tage anerkannt. Für Aufenthalte über 90 Tage ist grundsätzlich eine paraguayische Fahrerlaubnis erforderlich.
Panama ja<ref>Auswärtiges Amt: Panama: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref> Touristen können bis zu 90 Tage mit einem deutschen Führerschein in Panama fahren. Für einen Zeitraum darüber hinaus wird eine panamaische Fahrerlaubnis benötigt.
Peru ja<ref>Auswärtiges Amt: Peru: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> ja Der deutsche nationale Führerschein und der internationale Führerschein werden anerkannt. Empfehlenswert ist eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins, wenn kein internationaler Führerschein mitgeführt wird.
Suriname ja<ref>Suriname: Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand – 29.07.2019</ref>
Uruguay im Scheckkartenformat für touristische Aufenthalte<ref>Auswärtiges Amt: Uruguay: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref> Der deutsche Führerschein im Scheckkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt.
Venezuela ja<ref>Auswärtiges Amt: Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 28. Juli 2023.</ref>
Australien/Ozeanien
Australien ja, wird geduldet zusätzlich empfohlen Australien ist nur beim Genfer Abkommen (1949) Vertragstaat.
Neuseeland ja Mit dem nationalen Führerschein plus Übersetzung oder internationalem Führerschein darf bis zu 12 Monate gefahren werden.
Fidschi ja<ref>Auswärtiges Amt: Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 27. Juli 2023.</ref>
Nauru ja<ref>Auswärtiges Amt: Nauru: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref>
Papua-Neuguinea ja<ref>Auswärtiges Amt: Papua-Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 21. November 2023.</ref>
Salomonen ja<ref>Auswärtiges Amt: Salomonen: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 28. Juli 2023.</ref>
Vanuatu ja<ref>Auswärtiges Amt: Vanuatu: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Asien
Afghanistan ja<ref>Auswärtiges Amt: Afghanistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung). Abgerufen am 18. August 2023.</ref> Es liegen keine gesicherten Informationen vor, welche rechtlichen Bestimmungen zum Führerschein in Afghanistan angewendet werden.
Aserbaidschan ja<ref>Auswärtiges Amt: Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 13. August 2023.</ref>
Armenien ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 13. August 2023.</ref> Bei einem längeren Aufenthalt oder bei einem Kauf eines Kfz wird grundsätzlich ein armenischer Führerschein benötigt.
Bahrain ja
Bangladesch ja<ref>Auswärtiges Amt: Bangladesch: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 21. November 2023.</ref>
Bhutan ja<ref>Auswärtiges Amt: Bhutan: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Brunei Darussalam ja<ref>Auswärtiges Amt: Brunei Darussalam: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 28. Juli 2023.</ref>
China Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt.<ref>Auswärtiges Amt: China: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 28. Juli 2023.</ref>

Für Aufenthalte bis zu 3 Monate kann eine vorläufige Fahrerlaubnis erworben werden.<ref>Auswärtiges Amt: Führerschein. Abgerufen am 28. Juli 2023.</ref> In der Regel muss noch zusätzlich eine Fahrprüfung abgelegt werden.

Georgien ja<ref>Auswärtiges Amt: Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 13. August 2023.</ref> ja Ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. der internationale Führerschein (1949, 1968) werden anerkannt.
Hongkong ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref>
Indien ja
Indonesien ja<ref>Auswärtiges Amt: Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 14. Juli 2023.</ref>
Irak ja
Iran ja
Israel ja<ref>Deutsche Botschaft in Tel Aviv</ref> Nach 12 Monaten mit ständigem Wohnsitz muss der Führerschein umgeschrieben werden.
Japan nur mit Übersetzung der JAF In Japan wird eine Übersetzung des nationalen Führerscheins gefordert, die bis zu einem Jahr nach Einreise gültig ist. Die Übersetzung kann von der Japan Automobile Federation (JAF) erstellt werden, die in großen Städten „International Service Counter“ betreibt. Die Gebühren betragen 3000 Yen (ca. 24 Euro) und sind in der Landeswährung zu entrichten. Einige spezialisierte Reisebüros in Deutschland bieten die Übersetzung vor einer Reise als Service an.
Jemen ja<ref>Auswärtiges Amt: Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 26. Juli 2023.</ref>
Jordanien ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Kambodscha ja<ref>Auswärtiges Amt: Kambodscha: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref> Für deutsche Inhaber der Visum-Kategorie T ist der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Deutschen Führerschein ausreichend.
Katar ja ja<ref>Auswärtiges Amt: Katar: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref> Der nationale deutsche Führerschein gilt nur sieben Tage lang. Danach muss man sich eine „Temporary Visitor’s Driving Licence“ ausstellen lassen. Mit dem internationalen Führerschein in Verbindung mit den deutschen nationalen Führerschein kann bis zu sechs Monate ab Einreise gefahren werden.
Kuwait ja<ref>Auswärtiges Amt: Kuwait: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref>
Laos ja<ref>Auswärtiges Amt: Laos: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref>
Libanon ja<ref>Auswärtiges Amt: Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 28. Juli 2023.</ref> Es wird der internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen (1926) oder Genfer Abkommen (1949) benötigt, da der Libanon nicht Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (1968) ist.
Macau ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Macau: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref>
Malaysia ja<ref>Auswärtiges Amt: Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> Für Kurzaufenthalte ist der nationale deutsche Führerschein in Verbindung mit dem internationalen Führerschein ausreichend.
Mongolei mit Übersetzung ja<ref>Auswärtiges Amt: Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref> Der deutsche Führerschein wird in Verbindung mit einer Übersetzung von einem amtlichen Übersetzer für Aufenthalte bis zu einem Jahr anerkannt. Mit der Übersetzung gleichwertig ist auch ein internationaler Führerschein.
Myanmar Keine Anerkennung deutscher und internationaler Führerscheine.<ref>Auswärtiges Amt: Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung). Abgerufen am 18. August 2023.</ref>
Nepal ja<ref>Auswärtiges Amt: Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 21. November 2023.</ref> Der deutsche nationale Führerschein ist in Verbindung mit dem internationalen Führerschein für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen ausreichend. Für Aufenthalte über 15 Tagen ist ein nepalesischer Führerschein erforderlich.
Nordkorea Das Führen von Kraftfahrzeugen ist in Rahmen einer touristischen Reise nicht möglich.<ref>Auswärtiges Amt: Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref> Ausländische Führerscheine werden nicht anerkannt.
Oman ja<ref>Auswärtiges Amt: Oman: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 26. Juli 2023.</ref> empfohlen Für Aufenthalte, die drei Monate überschreiten, wird ein omanischer Führerschein benötigt.
Osttimor ja<ref>Auswärtiges Amt: Timor-Leste: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref>
Pakistan ja<ref>Auswärtiges Amt: Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 21. November 2023.</ref>
Philippinen ja<ref>Auswärtiges Amt: Philippinen: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 18. August 2023.</ref> Der deutsche Führerschein ist für Aufenthalte bis zu drei Monaten ausreichend.
Saudi-Arabien ja<ref>Paul-Anton Krüger Kairo: Saudi-Arabien: Freie Fahrt für ein bisschen freiere Bürgerinnen. In: sueddeutsche.de. 27. September 2017, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 5. Juli 2018]).</ref> Seit Juni 2018 dürfen auch Frauen Auto fahren.
Sri Lanka ja<ref>Auswärtiges Amt: Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref> Der Inhaber des int. Führerscheins muss ein Antrag für ein „Recognition Permit“ bei der Automobile Association of Ceylon als Anerkennung des deutschen Führerscheins stellen.
Syrien ja<ref>Auswärtiges Amt: Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung). Abgerufen am 14. Juli 2023.</ref> Es wird der internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen (1926) benötigt, da Syrien kein Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (1968) ist.<ref>RIS – Übereinkommen über den Straßenverkehr – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.07.2023. Abgerufen am 14. Juli 2023.</ref>
Südkorea ja<ref>Korean Road Traffic Authority: Foreign Driver’s License & International Driving Permit. Abgerufen am 15. Mai 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Internationale Führerscheine beider Abkommen sind gültig; seit 1. Januar 2002 gilt ebenso der internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968, aber eingeschränkt auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Tadschikistan ja<ref>Auswärtiges Amt: Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref>
Taiwan ja<ref>Auswärtiges Amt: Taiwan*: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 14. Juli 2023.</ref>
Thailand ja<ref>Auswärtiges Amt: Führerschein. Abgerufen am 31. August 2021.</ref><ref>Roller fahren in Südostasien und Roller Miete: Leitfaden. Abgerufen am 31. August 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Es wird der internationale Führerschein nach dem Genfer Abkommen (1949) oder Wiener Abkommen (1968) benötigt.<ref name=":1" /><ref name=":3">Wiener Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (1968). Abgerufen am 10. Januar 2024.</ref><ref name=":4">Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (1949). Abgerufen am 10. Januar 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Wichtig ist weiterhin, dass der deutsche Führerschein der Klasse B nur zum Fahren eines 50 ccm-Motorrad/Moped berechtigt, die meisten Mopeds in Thailand jedoch 125 ccm und mehr aufweisen. Für einen üblichen 125-ccm-Roller ist also die A1-Fahrerlaubnisklasse zwingend erforderlich. Für ein Motorrad/Moped über 125 ccm ist sogar die Fahrerlaubnisklasse A2 oder A erforderlich. Bei einem Unfall hat man keinerlei Versicherungsschutz, wenn man nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nachweisen kann. Der Verleiher kontrolliert das Vorliegen der erforderlichen Fahrberechtigung nur selten.

Usbekistan ja<ref>Auswärtiges Amt: Usbekistan: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref> Eine Übersetzung des deutschen Führerscheins ins Russische oder Usbekische kann für die Interaktion mit den lokalen Behörden (bsp. Polizeikontrolle) vorteilhaft sein.
Vereinigte Arabische Emirate ja<ref>Auswärtiges Amt: Rund um den Führerschein. Abgerufen am 15. Juli 2023.</ref> empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Führerschein. Abgerufen am 15. Juli 2023.</ref> Abhängig von der Mietwagenfirma und Standort wird häufig ein internationaler Führerschein verlangt.
Vietnam ja Das Fahren von Motorrädern/Motorrollern mit >50ccm ist mit einem Führerschein der Klasse B nicht erlaubt.<ref>Auswärtiges Amt: Führerschein. Abgerufen am 14. Juli 2023.</ref>
Afrika
Ägypten ja Ägypten ist am 15. Dezember 2023 dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) beigetreten, sodass ein internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) ausreichend ist (Art. 41 Nr. 2, 48 des Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968)).<ref>Übereinkommen über den Strassenverkehr (1968), Geltungsbereich. In: Fedlex. 2. Oktober 2024, abgerufen am 5. Januar 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Äquatorialguinea ja<ref>Auswärtiges Amt: Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 13. Oktober 2023.</ref>
Äthiopien ja<ref>Auswärtiges Amt: Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 26. Juli 2023.</ref> empfohlen Das Führen von Kraftfahrzeugen ist mit einem gültigen nationalen oder internationalen Führerschein innerhalb der ersten 45 Tage gestattet, danach muss ein äthiopischer Führerschein beantragt werden, den ausländische Staatsangehörige nur in Addis Abeba beantragen können.
Algerien ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref>
Angola ja<ref>Auswärtiges Amt: Angola: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 30. Juli 2023.</ref> Für den deutschen Führerschein sollte eine Übersetzung in portugiesischer Sprache mitgeführt werden.
Benin ja<ref>Auswärtiges Amt: Benin: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Botsuana mit amtlicher Übersetzung ja<ref>Auswärtiges Amt: Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Burkina Faso ja<ref>Auswärtiges Amt: Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 19. August 2023.</ref> empfohlen Gegen Vorlage des deutschen Führerscheins kann eine temporäre Fahrerlaubnis ausgestellt werden.
Cabo Verde ja<ref>Auswärtiges Amt: Cabo Verde: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref>
Dschibuti ja ja<ref>Auswärtiges Amt: Dschibuti: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref> Ein nationaler deutscher Führerschein oder ein internationaler Führerschein werden anerkannt.
Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire) ja<ref>Auswärtiges Amt: Côte d’Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref>
Eritrea ja<ref>Auswärtiges Amt: Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 27. August 2023.</ref>
Eswatini ja<ref>Auswärtiges Amt: Eswatini: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 28. Juli 2023.</ref>
Demokratische Republik Kongo ja Trotz internationalen Führerschein kann die Anerkennung verweigert werden, die Weiterfahrt untersagt und zu Zahlungen aufgefordert werden.<ref>Auswärtiges Amt: Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref>
Gabun ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Gabun: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 30. Juli 2023.</ref> Von offizieller Seite ist nur der nationale deutsche Führerschein mit französischer Übersetzung vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird der internationale Führerschein empfohlen.
Gambia ja<ref>Auswärtiges Amt: Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Ghana ja<ref>Auswärtiges Amt: Ghana: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Guinea ja empfohlen<ref>Auswärtiges Amt: Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 27. August 2023.</ref>
Guinea-Bissau ja<ref>Auswärtiges Amt: Guinea-Bissau: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 27. August 2023.</ref>
Kamerun ja<ref>Auswärtiges Amt: Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 13. Oktober 2023.</ref>
Kenia ja<ref>Auswärtiges Amt: Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 14. Juli 2023.</ref>
Lesotho mit beglaubigter Übersetzung ins Englische ja<ref>Auswärtiges Amt: Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Libyen ja<ref>Auswärtiges Amt: Libyen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung). Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref>
Madagaskar ja<ref>Auswärtiges Amt: Madagaskar: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 30. Juli 2023.</ref>
Mali ja<ref>Auswärtiges Amt: Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Marokko ja<ref>Auswärtiges Amt: Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 30. Juli 2023.</ref><ref name=":0">Führerschein. Abgerufen am 30. Juli 2023.</ref> ja<ref name=":0" /> Der nationale deutsche Führerschein ist für Aufenthalte von bis zu einem Jahr ausreichend, bei längerem Aufenthalt muss eine marokkanische Fahrerlaubnis beantragt werden.

Für nationale Führerscheine aus Ländern, mit welchen Marokko keine Gegenseitigkeitsvereinbarungen abgeschlossen hat, wird der internationale Führerschein benötigt.<ref name=":0" />

Alle internationalen Führerscheine nach den jeweiligen drei Abkommen werden anerkannt.<ref name=":3" /><ref name=":4" /><ref name=":2" />

Malawi ja<ref>Auswärtiges Amt: Malawi: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 13. Oktober 2023.</ref>
Mauretanien ja<ref>Auswärtiges Amt: Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Mauritius ja<ref>Auswärtiges Amt: Mauritius: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 30. Juli 2023.</ref> In Verbindung mit einem nationalen deutschen Führerschein, der mind. ein Jahr alt sein muss.

Bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis, Line Barracks kann ersatzweise eine temporäre Fahrerlaubnis ausgestellt werden, wenn man den internationalen Führerschein nicht besitzt. Der nationale deutsche Führerschein im Scheckkartenformat wird in der Praxis toleriert.

Namibia ja<ref>Auswärtiges Amt: Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref> Alternativ amtliche Übersetzung des Führerscheins in Englisch möglich.
Niger ja<ref>Auswärtiges Amt: Niger: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 26. Juli 2023.</ref>
Republik Kongo ja<ref>Auswärtiges Amt: Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref>
Südafrika ja<ref>Auswärtiges Amt: Führerscheine. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref>
Sambia ja<ref>Auswärtiges Amt: Sambia: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 18. August 2023.</ref>
Senegal ja<ref>Auswärtiges Amt: Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 27. August 2023.</ref>
Seychellen ja<ref>Auswärtiges Amt: Seychellen: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref>
Sierra Leone ja<ref>Auswärtiges Amt: Sierra Leone: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 27. August 2023.</ref>
Simbabwe ja<ref>Auswärtiges Amt: Simbabwe: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref>
Sudan ja
Südsudan ja<ref>Auswärtiges Amt: Südsudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung). Abgerufen am 29. Juli 2023.</ref>
Togo im Scheckkartenformat<ref>Auswärtiges Amt: Togo: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref> empfohlen
Tschad ja<ref>Auswärtiges Amt: Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung). Abgerufen am 19. August 2023.</ref>
Tunesien ja<ref>Tunesien. Auswärtiges Amt, 5. Dezember 2022, abgerufen am 5. Januar 2023.</ref> empfohlen
Zentralafrikanische Republik ja<ref>Auswärtiges Amt: Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung). Abgerufen am 17. Juli 2023.</ref>

Quelle:<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Übersicht über die Länder, in denen der internationale Führerschein benötigt wird (Memento vom 7. Dezember 2014 im Internet Archive)</ref>

Weblinks

Commons: Führerschein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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