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Fusionsvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Fusionsvertrag bezeichnet man

  • ein Vertragswerk, welches das Zusammenwachsen zweier oder mehrerer Unternehmen regelt, siehe Fusion (Wirtschaft)
  • den EG-Fusionsvertrag von 1965, offiziell „Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften“

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