Furathiocarb
| Strukturformel | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Strukturformel von Furathiocarb | |||||||||||||||||||
| Allgemeines | |||||||||||||||||||
| Name | Furathiocarb | ||||||||||||||||||
| Andere Namen |
| ||||||||||||||||||
| Summenformel | C18H26N2O5S | ||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
beiger Feststoff<ref name="Sigma" /> | ||||||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
| Eigenschaften | |||||||||||||||||||
| Molare Masse | 382,48 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest<ref name="GESTIS" /> | ||||||||||||||||||
| Dichte |
1,148 g·cm−3 (20 °C)<ref name="GESTIS" /> | ||||||||||||||||||
| Siedepunkt |
160 °C bei 0,013 hPa<ref name="GESTIS" /> | ||||||||||||||||||
| Löslichkeit |
| ||||||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
| Toxikologische Daten | |||||||||||||||||||
| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | |||||||||||||||||||
Furathiocarb ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Sulfenamide und Carbamate.
Gewinnung und Darstellung
Furathiocarb kann durch Reaktion von n-Butanol mit Phosgen, Methylamin, Schwefeldichlorid und Carbofuran gewonnen werden.<ref name="Thomas A. Unger">Thomas A. Unger: Pesticide Synthesis Handbook. William Andrew, 1996, ISBN 0-8155-1853-6, S. 84 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>
Eigenschaften
Furathiocarb ist ein wasserunlöslicher farbloser Feststoff.<ref name="Sigma" /> Als technischer Wirkstoff kann Furathiocarb als gelbes Öl auftreten.
Verwendung
Furathiocarb wird als Insektizid gegen im Boden lebende Insekten bei Mais, Raps, Sorghum, Zuckerrüben, Sonnenblumen und Gemüse verwendet. Es ist ein Cholinesterase-Hemmer.<ref name="HSDB" />
Zulassung
Die Verwendung von Furathiocarb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union nicht zugelassen.<ref>Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I dieser Richtlinie sowie den Widerruf der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen (PDF)Vorlage:Abrufdatum.</ref>
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.<ref name="PSM">Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Vorlage:Linktext-Check in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und DeutschlandsVorlage:Abrufdatum</ref>
Einzelnachweise
<references />
- Seiten mit Skriptfehlern
- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Wikipedia:Wikidata-Wartung:EG-Nummer abweichend
- Wikipedia:Wikidata-Wartung:ECHA-InfoCard-ID abweichend
- Wikipedia:Wikidata-Wartung:PubChem abweichend
- Wikipedia:Wikidata-Wartung:ChemSpider abweichend
- Wikipedia:Wikidata-Wartung:DrugBank fehlt lokal
- Gefährlicher Stoff mit harmonisierter Einstufung (CLP-Verordnung)
- Giftiger Stoff bei Verschlucken
- Giftiger Stoff bei Einatmen
- Hautreizender Stoff
- Sensibilisierender Stoff
- Augenreizender Stoff
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- Wikipedia:Wikidata-Wartung:CAS-Nummer fehlt lokal
- Cumaran
- Phenylester
- Carbamat
- Butylester
- Schwefelbrückenverbindung
- Pflanzenschutzmittel (Wirkstoff)
- Insektizid
- N-Alkylamid
- Schwefel-Stickstoff-Verbindung