Zum Inhalt springen

Front zur Befreiung der Gartenzwerge

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Woody London.jpg
„Reisender Gartenzwerg“ in London

Die Front zur Befreiung der Gartenzwerge (französisch: Front de libération des nains de jardin; italienisch MALAG) ist laut eigener Aussage eine „nichtkommerzielle Vereinigung mit dem Ziel, Gartenzwerge zu befreien“. Zu diesem Zweck führt sie verdeckte Aktionen durch, in denen sie Gartenzwerge aus Gärten entwendet und an anderen Orten neu arrangiert – meist in freier Natur als „natürlichem Lebensraum des Gartenzwergs“. Nach deutschem Strafrecht kann dies den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Je nachdem, ob eine Zueignungsabsicht vorliegt, liegt ferner eine Sachentziehung oder aber Diebstahl vor. Sachentziehung ist laut § 135 StGB strafbar, wenn die Wegnahme des Gartenzwergs dauerhaft erfolgt.

Geschichtliche Entwicklung

Die Organisation trat erstmals 1996 in Frankreich in Erscheinung, als sie in Alençon im Département Orne Gartenzwerge aus Vorgärten stahl. Diese Gruppe blieb bis Januar 1997 aktiv. Später spaltete sich die französische Front in mehrere Gruppen auf. Neben den Aktionen in Frankreich<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />drag.ch: 101 entführte Gartenzwerge befreit (Memento vom 1. September 2005 im Internet Archive)</ref> haben sich inzwischen auch im benachbarten Ausland (Schweiz<ref>20min.ch: Gleich 77 Zwerge aus ihren Gärten entführt</ref>, Italien, Spanien, Deutschland) sowie in Nordamerika Nachahmer bzw. Ableger der Organisation gefunden.

Art der „Befreiungen“

In einigen Fällen hinterlassen die Diebe ihren Opfern eine Nachricht, wo sie ihre Gartenzwerge wieder auffinden können<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein.</ref>, so dass in diesen Fällen juristisch kein Diebstahl vorliegt. In anderen Fällen gab es keine solche Nachricht, dafür jedoch Verurteilungen wegen Diebstahls.<ref>Berliner Zeitung: Kerker für Schneewittchen</ref>

Eine andere Variante ist der „Gartenzwerg auf Reisen“, bei dem ein entwendeter Gartenzwerg an wechselnden Orten fotografiert wird. Die so entstandenen Bilder werden regelmäßig per Post anonym an die Adresse des rechtmäßigen Besitzers geschickt, so dass dieser den Weg seines „befreiten“ Gartenzwergs nachverfolgen kann. Da der Gartenzwerg seinem rechtmäßigen Besitzer bei dieser Variante dauerhaft entzogen wird, erfüllt dies den Tatbestand des Diebstahls.

Die gestohlenen Gartenzwerge werden in der Regel gefunden und von der Polizei an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben.

Der Diebstahl der Gartenzwerge trifft bei den Betroffenen oft auf Unverständnis.<ref>pagesperso-orange.fr: Auch die Gartenzwerge haben ihre „Befreiungsfront“</ref> Am 3. Mai 2000 meldete die Tageszeitung Die Welt, dass in dem ostfranzösischen Ort Sarrebourg 288 „sorgfältig aufgereihte Gartenzwerge“ von zwei Spaziergängern entdeckt und gemeldet wurden. Dahinter stehe die „Befreiungsfront für Gartenzwerge“. Deren Ziel sei es, die Gartenzwerge „in ihre natürliche Umgebung zurückzubringen, die sie nie hätten verlassen dürfen“.<ref>Quelle: Die Welt, 3. Mai 2000, "Zu guter Letzt"</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />