Notice: Unexpected clearActionName after getActionName already called in /var/www/html/includes/context/RequestContext.php on line 338
Französische Süd- und Antarktisgebiete – Wikipedia Zum Inhalt springen

Französische Süd- und Antarktisgebiete

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), TAAF) sind ein französisches Überseegebiet. Sie gehören nicht zum Schengen-Raum.

Geographie

Das Territorium umfasst den Kerguelen-Archipel, die Inseln Amsterdam und Sankt Paul, die Crozetinseln, das Adélieland sowie seit 2007 die tropischen Îles Éparses. Die Zugehörigkeit des Adélielands zum Territorium ist völkerrechtlich jedoch nicht anerkannt. Im Gebiet südlich von 60 Grad südlicher Breite übt Frankreich seine Gebietshoheit daher nur im Rahmen der Bestimmungen des Antarktisvertrages von 1959 und des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag von 1991 aus.<ref>Taaf – présentation. In: anciensite.taaf. Administration des Terres australes et antarctiques françaises (TAAF), archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 15. Juli 2016; abgerufen am 27. August 2017 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value), alte Version der offiziellen Website der TAAF).</ref>

Die Inseln, ausgenommen Îles Éparses, liegen im Indischen Ozean südöstlich von Afrika und haben eine Gesamtfläche von 7.633 km² (7.215 km², 352 km², 58 km² und 8 km²). Das Antarktisgebiet Adélieland umfasst eine Fläche von 432.000 km², die Îles Éparses befinden sich bei Madagaskar und haben eine Fläche von zusammen 43 km².

Die Inseln sind vorwiegend vulkanischen Ursprungs. Der höchste Punkt der Inseln ist der Mont Ross auf den Kerguelen mit 1850 m. Weite Teile von Adélieland erreichen wegen der Dicke des Antarktischen Eisschilds Höhen von mehr als 2000 m.

Das Klima ist entsprechend der jeweiligen geographischen Breite tropisch, gemäßigt, sub-antarktisch oder antarktisch.

Rechtlicher Status

Das Territorium ist rechtsfähig, gilt aber mangels permanenter Bevölkerung nicht als Gebietskörperschaft. Es hat keine gewählte Versammlung und entsendet keine Vertreter in das französische Parlament. Das Territorium ist kein Teil der Europäischen Union, der Euro ist jedoch offizielles Zahlungsmittel.<ref>Europäische Zentralbank: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />FAQs zum Umlauf – Wo ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel? (Memento vom 27. Februar 2007 im Internet Archive). Abgerufen am 27. August 2017.</ref>

Präfekt und oberster Verwalter des Territoriums ist seit 2020 Charles Giusti<ref>Décret du 16 septembre 2020 portant nomination du préfet, administrateur supérieur des Terres australes et antarctiques françaises – M. GIUSTI (Charles). (gouv.fr [abgerufen am 8. November 2021]).</ref> mit Sitz in Saint-Pierre auf Réunion außerhalb des Territoriums.

Verwaltungsgliederung

Das Territorium entstand 1955 durch Ausgliederung der Inseln Sankt Paul und Amsterdam, der Kerguelen, der Crozetinseln sowie Adélielands aus der damaligen französischen Kolonie Madagaskar. Es gliederte sich in zunächst vier, seit 2007 mit den Îles Éparses fünf Distrikte, die von Distriktverwaltern geleitet werden. Ein Distriktverwalter hat ähnliche Aufgaben wie ein französischer Bürgermeister. Hierzu gehören Registrierung von Geburten und Sterbefällen sowie Polizeiaufgaben.

Datei:TAAF-CIA WFB Map.png
Lage und Karten der Gebiete (ohne Adelieland)
Distrikt INSEE-Code Hauptort Bevöl­kerung(1) Fläche
[km²]
AWZ
[km²]
Sankt Paul und Amsterdam 984 11 Martin-de-Viviès-Station(4) 29 66 502.533
Kerguelen 984 12 Port-aux-Français(4) 60 7.215 563.869
Crozetinseln 984 13 Alfred-Faure-Station(4) 18 352 567.475
Adélieland(2) 984 14 Dumont-d’Urville-Station(4) 33 432.000 112.000<ref>[1]</ref>
Îles Éparses(3) 984 15 Saint-Pierre(5) 48 43 640.964
TAAF gesamt 984 Saint-Pierre(5) 188 439.676 2.386.841

(1) geschätztes Personal der Forschungsstationen während des antarktischen Winters sowie Besatzung der Militärstützpunkte
(2) Das Adélieland befindet sich auf dem antarktischen Festland und unterliegt damit dem Antarktisvertrag.
(3) Seit dem 21. Februar 2007 sind diese Inseln als fünfter Distrikt in das Territorium eingegliedert.
(4) Forschungsstation
(5) formeller Verwaltungssitz, außerhalb des Territoriums auf der Insel Réunion gelegen

Bewohner

Das Gebiet hat keine permanenten Einwohner. Rund 140 Forscher überwintern in vier antarktischen und subantarktischen Forschungsstationen. Diese Zahl kann sich während der dortigen Sommermonate verdoppeln.

Hinzu kommt die Besatzung der Militärstützpunkte auf drei der Îles Éparses, die sich insgesamt auf 45 beläuft, sowie die dreiköpfige Zivilbesatzung auf Tromelin.

Wirtschaft

Das Wirtschaftsleben der Gebiete ist sehr gering. Es handelt sich vor allem um den Bau und die Instandhaltung der Forschungsstationen. Außerdem dienen die Inseln als Ausgangspunkt für den Fischfang. Der wichtigste Handelspartner ist Frankreich. TAAF gibt seit 1955 eigene Briefmarken heraus, die bis 1974 eine Währungsangabe in Réunion-Franc aufwiesen.

Literatur

  • Gracie Delépine: Toponymie des Terres Australes. Terres australes et antarctiques françaises (TAAF), Paris 1973.
  • Gracie Delépine: Les Îles Australes Françaises. Kerguelen, Crozet, Amsterdam, Saint-Paul. Éditions Ouest-France, Rennes 1995.

Weblinks

Commons: Französische Süd- und Antarktisgebiete – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />

<templatestyles src="Erweiterte Navigationsleiste/styles legacy.css" />Vorlage:Klappleiste/Anfang

Clipperton-Insel | Französisch-Guayana | Französisch-Polynesien | Französische Süd- und Antarktisgebiete<templatestyles src="FN/styles.css" /> 1 | Guadeloupe | Martinique | Mayotte | Neukaledonien | Réunion | Saint-Barthélemy | Saint-Martin | Saint-Pierre und Miquelon | Wallis und Futuna

<templatestyles src="FN/styles.css" />
1 
Die Ansprüche auf das Adélieland, einem Distrikt der Französischen Süd- und Antarktisgebiete, wird völkerrechtlich nicht anerkannt.

Vorlage:Klappleiste/Ende

Vorlage:Hinweisbaustein